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Geänderte Widerrufsbelehrung

Aufgrund einer rechtlichen Änderung im August diesen Jahres mussten wir unsere Widerrufsbelehrung für Dienstleistungsverträge ändern:


Der entscheidende Unterschied zu vorher: Ab sofort muss der Dienstleistungsvertrag vollständig erfüllt sein, damit das Widerrufsrecht überhaupt (unter weiteren Voraussetzungen) erlöschen kann.

Da waren mal wieder Juristen am Werk, die sich um einzelne Branchen nicht ausreichend Gedanken gemacht haben oder sich schlecht beraten ließen. Die Frage, wie es zum Beispiel im Bereich Webhosting mit Domain-Transfer-Anträgen ("KK-Anträgen") aussieht, ist nämlich sehr umstritten und damit ein Damokles-Schwert über Dienstleistern wie uns. :grrr:

Kommentare

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sharky

Kommt halt immer drauf an aus wessen sicht man da drauf guckt.
Aus sicht bspw. eines kunden der einen dsl anschluss beauftragt (mit 24 monaten laufzeit), ihm jedoch dann erst mitgeteilt wird "neee das geht nicht so schnell" oder "oh, da wird bei ihnen aber nur nur max 2000kbit von den maximal möglichen 16000kbit ankommen" ein rücktritt aber unmöglich gemacht wird, dadurch dass gesagt wird "ne, also wir haben schon einen port bereitgestellt in unserem system, rücktritt ist nicht mehr" ist die neue verfahrensweise durchaus ok, bzw sogar gewünscht.
Leider liest man viel zu viel von solchen fällen. (Nur nicht bei euch ;) )

Aus der sicht die du schilderst, ist das ganze natürlich eine art rückschritt.

Wie war das noch? Man kann es halt nie allen recht machen.

Manuel Schmitt (manitu)

Aber man könnte es zumindest VERSUCHEN, gewisse Sonderfälle aufzunehmen, oder eben spezifischer auf Branchen einzugehen. So werden es letztendlich Richter entscheiden, die dann doch keine allgemeingültigen Urteile fällen werden.

Mit einem besseren Gesetzestext hätte man das im Vorfeld auf ein Minimalmaß reduzieren und Rechtssicherheit schaffen können.

:-|

Cerad

Ein großer deutscher Anbieter schreibt in seinen AGB dazu: "Wenn wir Ihnen Waren liefern, die nach Ihren Kundenspezifikationen angefertigt werden oder die eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind besteht kein Widerrufsrecht (z.B. Registrierung einer Domain nach Kundenwunsch). "

Was ist davon zu halten?

Auke

Einfach mal § 312d IV BGB lesen. Der Satz in den AGB ist also sogar überflüssig.

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