Donnerstag, 8. Oktober 2009, 12:12
In den Rücken fallen
Ein Kunde hatte eine etwas andere Ansicht darüber, was Leistungsbestandteil eines Mietservers ist, und was eben nicht. Er setzte einen Dienstleister, mit dessen Beauftragung er quasi gedroht hatte, in Cc:. In unserer Antwort erklärten wir ihm in aller Ausführlichkeit nochmals und geduldig, was dazu gehört - und was eben nicht.
Der Dienstleister meldete sich auf diese E-Mail hin zu Wort, diese E-Mail war an unseren Kunden und uns in Cc:
Der Dienstleister meldete sich auf diese E-Mail hin zu Wort, diese E-Mail war an unseren Kunden und uns in Cc:
Ich falle Freunden und Kunden selten in den Rücken, und ich hoffe es wir nicht als solches verstanden. Aber Herr Schmitt hat vollkommen recht. Manitu kann in solchen Fällen kaum haftbar gemacht werden, da sie lediglich den Server vermieten.
Gegenbeispiel: Würden wir, also die XXX, eure IT Infrastruktur warten, wären wir haftbar, wenn die vereinbarten SLA gebrochen werden. Wir richten hier dann eben unsere Preise nach Risiko und möglichen Schaden. Und wir sind in der Tat versichert gegen sowas. Und wir besprechen mit dem Kunden: Was kostet dich ein Ausfall - wie sinnvoll sind Standby und HA Lösungen.
Als Lesetipp, quasi für einsame Stunden zu Hause, wäre hier folgendes ans Herz gelegt: BSI-Grundschutzkatalog 100-1, 100-2, 100-3 sowie 100-4, IT Infrastructure Libary V3 sowie ISO 9001 / Qualitätsmanagment).
Kommentare
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Daniel Friedrich
Stephan535
Nee. Nicht wirklich. Also interessant jetzt, nech!