Mittwoch, 2. Dezember 2009, 18:44
Markenrechtlicher Hinweis
Auch wenn es nicht zu unseren Kernkompetenzen gehört, und wir keinerlei Rechtsberatung geben dürfen, gibt es manchmal Situationen, in denen wir einem Kunden den Hinweis geben, sich die Registrierung gewisser Domainnamen nochmal genau zu überlegen und einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, der ihn diesbezüglich berät.
So wollte kürzlich ein Autohändler eine Domain registrieren, in der die von ihm verkaufte Automarke enthalten war - in Verbindung mit einem relativ einfachen Gattungsbegriff. Interessanterweise war diese Domain tatsächlich noch frei, was einerseits seltsam war, andererseits vermutlich genau aus dieser Problematik heraus rühren könnte.
Unserem Hinweis, verbunden mit dem Hinweis , dass wir eben keine Rechtsberatung durchführen dürfen und wollen, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, ist er prompt gefolgt. Und der Umstand, dass er sich bislang nicht wieder gemeldet hat, deutet für mich darauf hin, dass man ihm dort davon abgeraten hat.
So wollte kürzlich ein Autohändler eine Domain registrieren, in der die von ihm verkaufte Automarke enthalten war - in Verbindung mit einem relativ einfachen Gattungsbegriff. Interessanterweise war diese Domain tatsächlich noch frei, was einerseits seltsam war, andererseits vermutlich genau aus dieser Problematik heraus rühren könnte.
Unserem Hinweis, verbunden mit dem Hinweis , dass wir eben keine Rechtsberatung durchführen dürfen und wollen, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, ist er prompt gefolgt. Und der Umstand, dass er sich bislang nicht wieder gemeldet hat, deutet für mich darauf hin, dass man ihm dort davon abgeraten hat.
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Patrick