Mittwoch, 2. Dezember 2009, 14:58
Petition gegen den Abmahnwahnsinn
Blog-Leser Louis bat mich, folgendes zu veröffentlichen:
Link zur Petition
Lieber Manuel,Dem kann ich mich nur anschließen. Also hier der Link zum mitmachen, wer derselben Meinung ist:
beim Bundestag steht derzeit folgende Online-Petition zur Mitzeichnung:
"Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Abmahnungen im Internet einer kostenlosen Vorstufe bedürfen."
Begründung des Antrags:
"Abmahnungen im Internet sollen in Zukunft eine für den Beklagten kostenlose Vorstufe bekommen. Der Abmahner soll mit dem Beklagten
in Kontakt treten und diesem seinen Abmahngrund mitteilen und diesem so eine Möglichkeit geben um diesen möglichen Verstoß innerhalb
von einer Frist zu beseitigen."
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=8308
Ich würde mich freuen, wenn Du dieses Anliegen einer breiteren Öffentlichkeit zur Kenntnis bringen könntest. Es wird Zeit, dass der Abmahnindustrie Einhalt geboten wird. Einen aktuellen Fall zum Thema findet sich auch im Blog von Thomas Stadler (www.internet-law.de).
Beste Grüße
Link zur Petition
Kommentare
Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt
Peter
Rafael
Das ganze ist aus zwei Gründen IMHO nicht korrekt:
1) Die Abmahnung findet nicht im Internet statt, wie die Petition vermuten lässt, sondern die abzumahnende Handlung.
2) Warum sollte eine vorherige Kontaktaufnahme mit Hinweis auf einen (möglichen) Rechtsverstoß komplett kostenfrei erfolgen? Natürlich kann man sich über eine Begrenzung der Höhe von dafür berechneten Kosten streiten (IMHO bis zu max. 50 Euro, unabhängig davon ob ggü. einer privaten Person oder einem gewerblich Handelnden), ABER gänzlich kostenfrei ist unsinnig.
Dem Er- bzw. Abmahnenden entstehen auch durch diesen ersten Hinweis auf einen (möglichen) Rechtsverstoß durchaus schon Kosten. Egal ob sich diese zum Teil oder in Addition aus Zeitaufwand, Portokosten und/oder sonstigen Kosten zusammensetzt, entsteht hier einfach ein Aufwand der ersetzt werden muss.
Es kann sich ja jeder selbst entscheiden, ob er 5, 10 oder 20 Euro verlangen will, aber wenn ich schon den Aufwand habe, jemanden auf einen Rechtsverstoß aufmerksam zu machen, will ich die dafür investierte Zeit und Arbeit sowie das ggf. notwendige Material (Papier, Porto, ...) ersetzt haben, ansonsten bin ich als verletzter Rechtsinhaber ja sogar noch schlechter gestellt (durch Sitzenbleiben auf den Aufwendungen), als wenn ich niemals einen rechtswidrig genutzten Inhalt erstellt hätte.
Jan Schejbal
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=7922 - Da geht es um Open Access für steuerfinanzierte Forschung - wissenschaftliche Publikationen, die aus öffentlich geförderter Forschung hervorgehen, sollen allen Bürgern kostenfrei zugänglich sein
Großer Häuptling, wenn dir das wichtig genug erscheint, pack es bitte in einen Extrapost, damit es mehr Leute sehen!
Gruß
Jan