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Was ist das denn für ein Quatsch?

Eine Kundin hatte ihr Paket samt Domain gekündigt, beim Ausfüllen des Kündigungsformulars jedoch eine uns unbekannte Anschrift verwendet. Zudem stimmte diese angegebene Anschrift nicht mit der überein, die bei der DENIC für diese Domain hinterlegt war.

Wir wiesen sie höflich auf diese Unstimmigkeiten und die Vorgaben der DENIC, dass die dort hinterlegten Daten aktuell ebenso wie die, die wir in unseren Unterlagen haben, aktuell sein müssen, hin.

Hier das Feedback:
:grrr:

Kommentare

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Michael

Ehrlich? Kann die Kundin verstehen, für ne Kündigung braucht man doch keine aktuelle Adresse?! Klar, man hätte in der Kündigung darauf hinweisen können, dass man umgezogen war/ist und eine Bestätigung, etc daher an diese neue Adresse soll, aber das merkt das Ggü vielleicht auch von selbst, wenn da eine neue Adresse steht.

Oder ist deine Nachfrage nur als "Schutz" gedacht, dass nicht irgendwer den Vetrag kündigt: Dazu gibts doch die Unterschrift, die du zumindest mal gegeneinander halten könntest - oder du fragt telefonisch nach, ob die Kündigung so gemeint ist, dazu ist die Adresse auch egal.

Peter Siepe

Natürlich braucht man für eine Kündigung eine Aktuelle Adresse.
sonst könnte ich von jeden seinen Anschluss/Seite/was auch immer kündigen, von wo ich nur nen Namen habe.
Und ich denke mal, Manuel wird schon wissen, wie das zu handhaben ist.

Felix

Das war wohl nur der nette Hinweis, dass die Denic in ihren Vergaberichtlinien verlangt, dass eine korrekt Adresse in den Unterlagen vorhanden ist. Solange die Denic nicht mitkriegt, dass die Adresse falsch ist ist alles gut, aber wenn ist unter Umständen auch mal schnell die Domain weg.

Ich find es ja persönlich immer nett wenn Leute für mich mitdenken und mich auf (potentiell fatale) Versäumnisse hinweisen, die Reaktion der Kundin ist vollkommen unangebracht.

Manuel Schmitt (manitu)

Bei einem online abgeschlossenen Vertrag haben wir keine Unterschrift zum Gegenvergleich. Das würde - mit Verlaub - auch einen nicht unerheblichen Arbeitsaufwand produzieren.

Zudem könnten wir diese Sicherheit, dass zwei Unterschriften von derselben Person stammen, gar nicht gewähren. Dafür sind wir nicht vom Fach.

Zudem erfordern wir und die DENIC, dass die Anschrift korrekt ist, mal abgesehen vom Telekommunikationsgesetz. Ich glaube, dass es mehr als üblich und fair ist, dass beide Vertragspartner vom jeweils anderen zeitnah über Änderungen von wichtigen Details, u.a. auch der Anschrift, Kenntnis erhalten. Das ist auch allgemein im BGB bzw. HGB so geregelt und nicht unsere Erfindung :-O

meandyou

ab in den Transit und dann darf sich die (ehemalige Kundin) mit der DENIC selber baeftigen. Die haben ja lustige Preise dann wird sie schon sehen, wie wichtig das mit der aktuellen Adresse ist.

Manuel Schmitt (manitu)

Wie böse :-D

meandyou

böse finde ich eigentlich nur, was die Kundin macht. Die Bankverbindung hat sich ja scheinbar damals nicht geändert. Und wie soll man mitbekommen, wenn jmd. so oft umzieht, geschweige denn ohne schriftliche Einverständniserklärung kann man ja vllt in seiner internen DB noch die neue Anschrift hinterlegen (wenn man das mal mitbekommt)aber ein Update an der Domain würde man dann besser immer noch nicht machen.....
Aber die Kunden sehen da einfach die dadurch evtl. entstehenden rechtlichen Schwierigkeiten garnicht...

Andy

Das ist mir mal passiert bei der Firma 7 geteilt durch 3.
Domains und alles Ordnungsgemäs gekündigt, irgendwann flatterte ein Brief der Denic rein.

Allerdings war das mit der Denic nach einem Anruf geklärt da sie die Schuld auch beim Provider gesehen haben.

Martin

Da würd ich nicht lange rumkaspern. Einen Versuch noch, eine Kündigung mit der aktuellen Adresse zu bekommen, dann würd die Domain in den Transit gehen und der Serverplatz fristgerecht zuklappen.
Für sowas mach ich mir meine Nerven nicht kaputt...

jemand

Manuel ist halt "menschlich". :)

bernsteinkater

hehe nice. die kundin soll also einfach die alte adresse bei der kuendigung angeben und dann fluppts durch?! ist das sinnvoll?

Dirk

Ich stemme den letzten Kommentatoren zu, ab in den Transit, und gut.

Wolfgang

Bei sowas könnte ich echt an die Decke gehen. Da wurde wohl jemand durch RTL, Sat. 1 und Co ein wenig übersensibilisiert - böse Abzocker lauern an jeder Ecke!

Anonym

Sofern sie die Domain eh richtig kündigt und nicht nur in KK gibt, kann doch ohnehin kurzer Prozess gemacht werden; die Identität ließe sich in diesem Fall ja sicherheitshalber vor dem Close per E-Mail o.ä. nochmal bestätigen?

Was einen eventuellen KK angeht: Die Adressdaten einfach so lassen bis sie Ihre Umzüge schriftlich nachweist. Zumindest die mir bisher begegneten, seriösen Domain-Anbieter prüfen die Adresse nochmals ihrerseits beim Empfang gegen, selbst wenn die Domain zum KK freigegeben ist? Dann wird sie spätestens dort nochmal dasselbe hören wie von Dir, es sei denn sie meldet sich dort konsequent mit ihrer alten Adresse an (was ich nicht glaube, so sehr wie sie über den "Quatsch" zetert), was dann wiederum den erwähnten Ärger mit der DENIC geben kann.

sharky

wie stellst du dir denn diesen nachweias vor und warum?
Kopie von meldebescheinigungen etc?
Könnte ich bspw nicht erbringen wenn ich als absender meine studi adresse angebe. Mein hauptwohnsitz ist weiterhin in meiner heimatstadt.
Als absenderadresse gebe ich prinnzipiell die adresse an, wo ich mich in der nächsten zeit in der womöglich eine antwort eintrifft, aufhalte.
Bei meinem letzten kk antrag musste ich afair auch die daten des domaininhaber seperat eintragen.

@manuel, vielleicht solltet ihr sicherheitshalber im bestellformular und der auftragsbestätigung darauf hinweisen, dass adressdaten aktuell gehalten werden müssen. Weiss ja nicht wie eure formulare aussehen, bin bisher kein kunde bei euch.
Sicherlich gehört sowas eh zum guten ton und wenn das per gesetz eh so geregelt ist, ist das natürlich nicht verkehrt, aber ich bin mir sicher dass sich viele dieses umstands nicht bewusst sind und sich deshalb auch viele veraltete adressdaten in eurer kunden db befinden.

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