@allo: Ich versuche schon gar nicht mehr, das Captcha einzugeben, da es beim ersten Mal eh nie funktioniert.
Manuel Schmitt (manitu)
Ich vermute, Du kommst aus dem RSS-Feed?
krisz
Jup, ist bei mir auch so. Ich komme aus dem Google Reader und sehe vor einem Reload nur die Platzhalter für die Grafiken.
Back2Topic: Eine geniale Idee. Gilt die die Ergänzung nun, oder nicht? Ich finds lustig.
Konzertheld
habe den Fehler auch jetzt weiß ich immerhin woher er kommt bzw was ihn reproduziert... bei Björn ists nich anders.
Christian
Stimmt dein Captcha stinkt
Andy
jeder S9Y Captcha stinkt.
Ich wünschte die würden das mal endlich beheben....
Konstantin
Klausel sowieso ungültig.
Andy
Es bleibt am Ende Manuel überlassen ob er solch einen Vertrag akzeptiert oder nicht.
Diese Klausel ist auch nicht ungültig weil es garkeine Klausel ist, sondern ein Hinweis.
Wer diesen Vertrag abändert, der muss damit rechnen dass wir ihn annehmen.
Was du meinst ist der Ausschluss jeglicher mündlicher Vereinbarungen die nicht Schriftlich im Vertrag erfasst sind. Diese Klausel ist ungültig, allerdings vermutlich auch nich in einem bestimmten Ramen.
Wer nochmal extra (wie bei der Schufaklausel) seine Unterschrift darunter setzt und das akzpetiert......
Konstantin
Dem möchte ich Entgegnen: Wenn es nur ein Hinweis ist, und somit nicht rechtsverbindlich, dann könnte man das Ganze auch gleich komplett entfallen lassen.
Manuel Schmitt (manitu)
Prinzipiell ja, allerdings erspart der Hinweis, dass jeder irgendwas ändert.
Fakt ist: Wir nehmen geänderte Dokumente nicht an. Das ist unser gutes Recht (Ausnahme: Kündigungsformulare, da die nach deutschem Recht keine besondere Formerfordernis haben).
Kommentare
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allo
allo
dein Captcha suckt
allo
dein Captcha suckt
Dirk
@allo: Ich versuche schon gar nicht mehr, das Captcha einzugeben, da es beim ersten Mal eh nie funktioniert.
Manuel Schmitt (manitu)
krisz
Back2Topic: Eine geniale Idee. Gilt die die Ergänzung nun, oder nicht? Ich finds lustig.
Konzertheld
Christian
Andy
Ich wünschte die würden das mal endlich beheben....
Konstantin
Andy
Diese Klausel ist auch nicht ungültig weil es garkeine Klausel ist, sondern ein Hinweis.
Wer diesen Vertrag abändert, der muss damit rechnen dass wir ihn annehmen.
Was du meinst ist der Ausschluss jeglicher mündlicher Vereinbarungen die nicht Schriftlich im Vertrag erfasst sind. Diese Klausel ist ungültig, allerdings vermutlich auch nich in einem bestimmten Ramen.
Wer nochmal extra (wie bei der Schufaklausel) seine Unterschrift darunter setzt und das akzpetiert......
Konstantin
Manuel Schmitt (manitu)
Fakt ist: Wir nehmen geänderte Dokumente nicht an. Das ist unser gutes Recht (Ausnahme: Kündigungsformulare, da die nach deutschem Recht keine besondere Formerfordernis haben).