Freitag, 26. August 2005, 11:09
TÜV (HU+AU)
Warum schreibt mich ein X-beliebiger BMW-Händler an, der für mein altes Fahrzeug HU und AU machen will? Ich hatte dort nur mal ein Angebot machen lassen, aber nie etwas gekauft. Soviel zum Datenschutz Aber naja, witzig finde ich es dennoch, v.a. wenn der Unterschreibende "Klau" heißt, sein Vorname ist sicher "Daten".
Kommentare
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Christian
Firmen- oder Privat-PKW?
Wolfram Schlich
Christian
Stoiberlandpferd, lustige Formulierung...
Wolfram Schlich
Alphager
Nimm den "Spammer"-Brief, ändere ein paar Sätze ab und schick sie ihm ("wegen §XY Datenschutzgesetzt bestehe ich auf vollständige auskunft über meine Daten, Löschung derselbigen, stop der weiterverbreitung, die Königstochter und das halbe Königreich")
ein paar mal gemacht, nie wieder Werbung.
Manuel Schmitt
noplease
Das Ganze ist wohl keine Frage des (verletzten) Datenschutzes.
Schließlich haben sie die Informationen bzgl. Datum der nächsten HU/AU des (Alt)fahrzeugs ja von Dir, Manuel, höchstselbst bekommen (z.B. aktueller Fahrzeugschein) und nicht etwa weitergegeben, sondern nur für eigene Zwecke verwendet - oder?
Insofern sehe ich datenschutzrechtlich keinerlei Probleme.
Wenn überhaupt, dann wäre höchstens fraglich, ob diese Art der Werbung lauter oder unlauter im Sinne des UWG ist.
War das Angebot b2b, gibt es auch da nichts zu beanstanden. Punkt.
War es b2c bzw. privat:
Indem Du Dir dort ein Angebot hast machen lassen, ist dem Grunde nach schon eine Geschäftsbeziehung entstanden - die entsteht nicht erst durch einen Kauf. Ein Angebot über ein (Neu)fahrzeug ist zwar Handel und die HU/AU ist Dienstleistung, aber nach wie vor gehört beides zu originären Geschäftsfeldern eines Autohauses. Überraschend ist die Nutzung der im Zuge des Angebots bekanntgewordenen Daten für solche Werbung also wohl auch eher nicht.
Grundsätzlich ist das daher imo auch nicht zu beanstanden.
Dazu kommt, daß die HU/AU der Sicherheit dient und (auch wenn beides Pflicht ist) noch immer von vielen verpennt wird. In diesem Sinn ist so ein Anschreiben wohl eher hilfreich und auch nicht zwingend unlauter, solange kein Alleinstellungsanspruch geltend gemacht wird.
Ich denke einmal, es war wohl eher Deine Überraschung, Manuel, warum Du so reagiert hast... Überraschung darüber, wie schnell man(uel) so viel Daten verrät, die man nutzen kann und bisher auch darf.
So. Und nun warte ich auf den Blog-Eintrag, in dem Manuel über die nächste allgemeine Verkehrskontrolle mit abgelaufener HU/AU berichtet...
Manuel Schmitt
Dessen KFZ-Kennzeichen wurde nur einmal angefragt zwecks Leasing des neuen Fahrzeugs. Dann hatten die alle Daten!