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Die Summe macht's

Im Zuge einer Preisanpassung mit einem Vorhändler ist uns aufgefallen, dass dieser uns seit der letzten Preisänderung für diverse Leistungen rund 7% zu viel berechnet hat, und zwar den davor gültigen Preis. Das ist hier - leider - erst jetzt aufgefallen.

Wie unter integren Geschäftsleuten üblich wird man uns die Summe der Differenzen erstatten, was sich über die Jahre hinweg und durch die enorme Menge zu einem hübschen, sehr sehr hohen Euro-Betrag aufsummiert hat. Auf die Zinsen verzichten wir im Gegenzug.

Kommentare

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Yoschi

Und was gedenkt ihr mit der hübschen sehr sehr hohen Summe zu machen wenn man fragen darf? :)

jemand

Das schreit doch einfach nach einer Manitu-Kuh. :D

Dirk

Ist „Im Zuge einer Preisanpassung“ so zu verstehen, dass das Angebot gegenüber Neukunden für diese durch einen niedrigeren Preis attraktiver gemacht wurde, und bei Bestandskunden der alte Preis kommentarlos beibehalten wurde?

SO etwas ist Gang und Gäbe, daher prüfe ich alle paar Monate sämtliche Verträge um diese gegebenenfalls neu zu verhandeln, wenn sich der Angebotspreis deutlich nach unten geändert hat.

Yoschi

Sowas steht immer in den AGBs ob sowas kommentarlos beibehalten wird. ;)

Manuel Schmitt (manitu)

Nein, diese Preise sind grundsätzlich Verhandlungs- und Masse-Sache.

Anonym

Ein guter Tipp: Kauft euch davon ne ordentliche Kaffeemaschine =) Wir haben hier nur ein Gerät für 50 Leute (uns eins für Cheffe himself). Als das Ding 3 Wochen wegen Reparatur weg war, ist hier der Notstand ausgebrochen :p

Die Harten sind auf Filterkaffee umgestiegen und schlürften den Kaffee direkt aus der Maschine, die Freaks haben die Bohnen zerkaut und mit heißem Wasser nachgespült.


Frage: Was ist derzeit eure offizielle Kaffeemaschine?

Manuel Schmitt (manitu)

Eine von Saeco

Grünspan

Schon mal an leasen gedacht? Bei uns in der Firma wird die geleast, d.h. wir müssen eine bestimmte Menge an Kaffee bei denen abnehmen und die stellen die Maschine. Wenn die kaputt ist, wird die einfach gegen eine andere ausgetauscht, ist also immer eine Maschine vor Ort.
Nachteil ist, man muss deren Kaffeebohnen abnehmen, aber die sind geschmacklich sehr gut.

k

Kaf*ee-P*rtner?

Manuel Schmitt (manitu)

Zufälligerweise ist Saeco Kunde bei uns ;-)

Michael

Was ich mich gerad frage: Unter Kaufleuten gibts doch sowas wie eine sofortige Prüf- und Rügepflicht - würde sowas u.U. hier greifen und dich alt aussehen lassen, falls der Geschäftspartner eben nicht soviel integrität besitzt und es drauf ankommen lässt? Oder gilt das nur bei Fehl-/Mängellieferungen an Waren?

Manuel Schmitt (manitu)

Das trifft auf unsere Rechtsform nicht zu.

Es wäre mir aber im Zweifelsfall auch egal, weil die Gesamtheit der Leistungen binnen 12 Monaten ohne weiteres wegziehen ließe. Und bei sechsstelligen Jahresumsätzen würde ich mir das als Vorhändler überlegen.

Wenn ein Händler in solch einem Falle schlau ist, sieht er den Zinsvorteil eben als Vorteil.

Auke

Michaels Aussage klingt stark nach § 377 HGB und das gilt auch für euch - aber nur für Warenlieferungen.

PeZe

> Unter Kaufleuten gibts doch sowas wie eine sofortige Prüf...
Ich bin kein Kaufleuts, aber man könnte sich überlegen, ob man einen anderen Lieferanten für die nächsten xxx Jahre in Erwägung zieht...

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