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Bundespräsident unterzeichnet Websperren-Gesetz

Man verzeihe mir diese Gestik ggü. unserem Bundespräsidenten, aber ich kann nicht anders: :kopf-wand:

Bundespräsident unterzeichnet Websperren-Gesetz

Kommentare

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Julian

Soweit ich das weiss, kann er nicht wirklich was selber entscheiden und muss unterschreiben. Nur wenn er formelle Bedenken, also zum Zustandekommen oder offensichtliche verfassungsmässige Bedenken hat, kann er die Unterschrift verweigern. Und selbst das letzte ist schon umstritten. Also der Vorwurf geht an den falschen.

YY

Der Bundespräsident MUSSTE das Gesetz unterschreiben. Wie Juristen es so schön sagen, hat er nämlich kein materielles Prüfungsrecht bei vom Bundestag verabschiedeten Gesetzen. Er darf lediglich prüfen, ob das Gesetz formfehlerfrei erlassen wurde.

Manuel Schmitt (manitu)

Das stimmt. Allerdings hätte er ja länger prüfen können ;-) ...

Andre Heinrichs

Gerade bei diesem Gesetz gibt es da aber Grund zur Annahme, dass das Gesetz, was nur in einer zweiten und dritten Lesung beraten wurde, eben gerade nicht den korrekten weg durch den Bundestag genommen hat. Dazu hat ein gewisser Jörg Tauss ja ein Organstreitverfahren laufen, von dem Köhler sehr wohl wusste. Wenn ich ihn korrekt lese, lief da auch gerade eine Anfrage beim Bundestag, die sehr demnächst hätte beantwortet werden müssen. Aber das ist ja nun auch egal, weil Köhler noch schnell unterschrieben hat. Dass dann so ganz nebenbei ein Gesetz in Kraft tritt, was der Bund mangels Gesetzgebungskompetenz (Polizeirecht ist Ländersache) gar nicht hätte erlassen dürfen, darf dann noch unter ferner liefen dazukommen.

Ergo: Nein, Köhler musste das Gesetz nicht unterschreiben, und nach meiner unmaßgeblichen Meinung hätte er auch begründen können, warum er es gar nicht unterschreiben wollte. Wenn er das denn gewollt hätte.

Ralph

Was will man von einem Waschlappen auch anderes erwarten?

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