Skip to content

Gefahrguttransport

Morgen wird aller Voraussicht nach das alte Notstromaggregat abgeholt.

Ich weiß nicht, ob der Lieferant des neuen Aggregats, der das alte in Zahlung genommen hat, daran gedacht hat, dass es sich dank eines integrierten (und vollen) Tanks im Container um einen Gefahrguttransport handelt.

Sofern es rechtzeitig klappt, werden wir daher den Kraftstoff bis morgen abpumpen (und ins neue Aggregat umfüllen) lassen (was für uns auch finanziell nicht ganz unsinnig ist).

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

SW

"nicht ganz unsinnig ist", oder?

Manuel Schmitt (manitu)

ja danke :-)

Tobi

Nur aus Neugieride: Von wie viel Liter Diesel sprechen wir denn da so und im welchem Kostenrahmen (in etwa) bewegt sich das?!?

LiLaLu

Alles streng geheim! Würde es ja gerne schreiben aber die Versicherung lässt es nicht zu. Nur ein kleiner Tipp: Ein sehr hoher vierstelliger Wert in Liter.

Manuel Schmitt (manitu)

Da hat wohl jemand einen Clown gefrühstückt...

D

wenn der Diesel alt ist lieber nicht - Stiichwort Deeselpest

guhl

Ich meine noch aus den Tagen beim Nachschub der Bundeswehr zu wissen, dass auch ein leerer Tankwagen der Gefahrgutverordnung unterliegt.

man kann einen solchen tankwagen entgasen lassen, dann ist er für 24h (?) kein Gefahrgut mehr.

Daher würde ich prüfen, ob das alte Aggregat leergepumpt auch wirklich nicht mehr unter die ggvs fällt.

Merrlin

Hallo zusammen, ich bin ja eher ein Stiller Mitleser,
Nachdem ich aber n bißchen mit ADR zu tun hab geb ich mal meinen Senf dazu...

Gefahrgut is das Aggregat auch wenn der Diesel abgepumpt ist (siehe dazu den Teil mit dem Tankwagen)
Aber erst wenn über 1000 Liter Diesel gebunkert sind muss der Transport auch gekennzeichnet werden. (Vereinfacht gesagt, evtl. spielt der Kühlerfrostschutz auch noch ne Rolle). Es besteht aber eventuell die Möglichkeit aus dem Gefahrguttransport mit der LQ Regelung einen ganz normalen Transport zu machen, Auskunft darüber gibt der ADR Verantwortliche des Vertrauens...

Anders wenn das alte Aggregat transportabel ist... Dann fällt es sowieso nie unter die Gefahrgutbverordnungen

Zu dem Tankwagen: Ein Tankwagen bleibt solange ein Gefahrguttransport (auch Kennzeichnungspflichtig) solange der Tank nicht gereinigt wurde (das gilt auch für den Tank des Aggregates). Sobald er aber gereinigt wurde ist unterliegt das Fahrzeug solange nicht mehr dem ADR bis es wieder ADR transportiert...

LG Merrlin

Kommentar schreiben

Umschließende Sterne heben ein Wort hervor (*wort*), per _wort_ kann ein Wort unterstrichen werden.
Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.

Um maschinelle und automatische Übertragung von Spamkommentaren zu verhindern, bitte die Zeichenfolge im dargestellten Bild in der Eingabemaske eintragen. Nur wenn die Zeichenfolge richtig eingegeben wurde, kann der Kommentar angenommen werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Browser Cookies unterstützen muss, um dieses Verfahren anzuwenden.
CAPTCHA

BBCode-Formatierung erlaubt
Formular-Optionen