Montag, 22. Februar 2010, 12:15
Gefahrguttransport
Morgen wird aller Voraussicht nach das alte Notstromaggregat abgeholt.
Ich weiß nicht, ob der Lieferant des neuen Aggregats, der das alte in Zahlung genommen hat, daran gedacht hat, dass es sich dank eines integrierten (und vollen) Tanks im Container um einen Gefahrguttransport handelt.
Sofern es rechtzeitig klappt, werden wir daher den Kraftstoff bis morgen abpumpen (und ins neue Aggregat umfüllen) lassen (was für uns auch finanziell nicht ganz unsinnig ist).
Ich weiß nicht, ob der Lieferant des neuen Aggregats, der das alte in Zahlung genommen hat, daran gedacht hat, dass es sich dank eines integrierten (und vollen) Tanks im Container um einen Gefahrguttransport handelt.
Sofern es rechtzeitig klappt, werden wir daher den Kraftstoff bis morgen abpumpen (und ins neue Aggregat umfüllen) lassen (was für uns auch finanziell nicht ganz unsinnig ist).
Kommentare
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SW
Manuel Schmitt (manitu)
Tobi
LiLaLu
Manuel Schmitt (manitu)
D
guhl
man kann einen solchen tankwagen entgasen lassen, dann ist er für 24h (?) kein Gefahrgut mehr.
Daher würde ich prüfen, ob das alte Aggregat leergepumpt auch wirklich nicht mehr unter die ggvs fällt.
Merrlin
Nachdem ich aber n bißchen mit ADR zu tun hab geb ich mal meinen Senf dazu...
Gefahrgut is das Aggregat auch wenn der Diesel abgepumpt ist (siehe dazu den Teil mit dem Tankwagen)
Aber erst wenn über 1000 Liter Diesel gebunkert sind muss der Transport auch gekennzeichnet werden. (Vereinfacht gesagt, evtl. spielt der Kühlerfrostschutz auch noch ne Rolle). Es besteht aber eventuell die Möglichkeit aus dem Gefahrguttransport mit der LQ Regelung einen ganz normalen Transport zu machen, Auskunft darüber gibt der ADR Verantwortliche des Vertrauens...
Anders wenn das alte Aggregat transportabel ist... Dann fällt es sowieso nie unter die Gefahrgutbverordnungen
Zu dem Tankwagen: Ein Tankwagen bleibt solange ein Gefahrguttransport (auch Kennzeichnungspflichtig) solange der Tank nicht gereinigt wurde (das gilt auch für den Tank des Aggregates). Sobald er aber gereinigt wurde ist unterliegt das Fahrzeug solange nicht mehr dem ADR bis es wieder ADR transportiert...
LG Merrlin