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BGH schränkt Folgen der Störerhaftung für WLAN-Betreiber ein

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BGH schränkt Folgen der Störerhaftung für WLAN-Betreiber ein

Kommentare

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Daniel

Leider kein Wort ueber die Folgen fuer ein "kommerzielles" freies WLAN, z.B. in einem Cafe...

Jan Schejbal

Leider ist das wohl eher das Gegenteil, was man nach der Überschrift erwarten würde - man haftet "nur" noch auf Unterlassung (d.h. Abmahngebühren) wenn man es offen lässt...

Stefan

Weiterhin gilt also das es gesetzlich nicht erlaubt ist seine familienenangehörigen oder freunde ins Internet zu lassen!

Verstehe nicht wie solche leute in diesem land zum Richter werdn können!

oliver

In der Begründung steht doch drin, dass die technischen Eigenschaften des Routers dafür benutzt werden müssen.

Ich hab noch zwei aus dem Jahr 2001, da hat WEP noch keine Rolle gespielt, Firmwareupdate geht auch nicht - ich setz die jetzt wieder ein und hab meine Ruhe vor der MI / FI ;-)

Oliver

7 DJs können nix!

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