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Gültige Abmahnungen per E-Mail

Damit werden Spamfilter und Firewalls fast ad absurdum geführt:

Abmahnung per E-Mail rechtens

Kommentare

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Dirk

Alleine bei der Überschrift hier im Blog war mir schon klar: Dahinter kann nur das LG Hamburg stecken. Und ja: Ich hatte recht.

War aber auch nicht besonders schwer: Das LG Hamburg ist ja mittlerweile international bekannt dafür, realitätsferne Urteile zu Ungunsten der Internetnutzer zu fällen.

Nicht ohne Grund wird es von „im Internet“ agierenden Firmen besonders häufig angerufen.

Hans

Die Schlußfolgerung ist unsinnig. Das Gericht hat keineswegs damit Spamfilter unmöglich gemacht. Das ganze wird nur hoffentliche ENDLICH dafür sorgen, dass schrottige und technisch veraltete Filter verschwinden, bei denen vermeintlicher Spam einfach kommentarlos entsorgt wird.

Bei guter Spamfilterung nimmt man mutmasslichen Spam gar nicht erst an, sondern lehnt den noch auf SMTP-Ebene ab. Und dann ist er auch nicht in den Einflussbereich des Empfängers gelangt. Man beachte, dass das Urteil genau darauf abstellt, dass die Mail nicht zurückkam.

py

Zwar durchaus korrekt, aber warum nichts zurückkam ist nicht klar.

Genausogut könnte der sendende Server den Bounce nicht zustellen, leider auch schon oft genug erlebt. Würde man hier nun böses unterstellen, könnte man ja den sendenden Server absichtlich so konfigurieren.

Aber das "lächerlichste" ist das zur Bestätigung der Zustellung, eine Zustellung an einen vermeintlich/vermutlich lokalen Benutzer herangezogen wurde.

Ich würde das in etwa damit vergleichen, dass ich einen Brief zweimal Ausdrucke, einen verschicke, den anderen beim Kollegen abgebe und der mir damit den Empfang des verschickten bestätigt. Macht nicht viel Sinn. IMHO

Marki

Wieso überhaupt per E-Mail? Können die Anwälte sich das Porto nicht leisten? Würde mich wundern!

Avarion

Grundsätzlich sind Urteile des LG Hamburg zu irgendeiner Internetsache nicht wirklich erwähnenswert. Ich habe noch von keinem anderen Gericht gehört dessen Urteile soweit ab von Recht und Gesetz sowie gesundem Menschenverstand sind.

Aber zur Sicherheit sollte man seinen Spamfilter gleich so konfigurieren das Mails mit Absender Anwalt / Kanzlei etc gleich als Bounce zurückgeschickt werden.

jan

"Aber zur Sicherheit sollte man seinen Spamfilter gleich so konfigurieren das Mails mit Absender Anwalt / Kanzlei etc gleich als Bounce zurückgeschickt werden."

Nicht wenn man mehrere Rechtsanwaltskanzleien als Kunden hat. ;-)

Michael

An dem Urteil ist nichts überraschend.

Wen sie trotzdem überrascht offenbart, dass er sich bislang nicht mit der Rechtslage auseinander gesetzt hat. Bei dem ein oder anderen Rootserver-Betreiber nicht weiter verwunderlich, bei ISPs (Manitu) verwundert es mich schon etwas.

Fakt ist, dass sobald ein SMTP-Server eine Nachricht angenommen hat, der Absender davon ausgehen muss, dass die Nachricht zugestellt wurde. Hierzu gibt es bereits eindeutige Urteile.

In der Folge sind alle Spam-Filter, die markieren und markierte Nachrichten gleich in einen besonderen Ordner legen, höchst gefährlich: Prüft man dieses Verzeichnis nicht regelmäßig, weswegen man von einer Nachricht keine Kenntnis erlangt, so kann dies böse Folgen haben.

Ergo: Wenn Spam-Filter zum Einsatz kommen, sollten diese bereits im SMTP-Dialog prüfen um ggf. die Annahme der E-Mail noch im gleichen Dialog ablehnen zu können. Denn dann ist klar, dass der Mailserver die Nachricht nicht angenommen hat und der Empfänger folglich nichts von dieser E-Mail hat wissen können.

Peer Heinlein, evtl. bekannt durch sein Postfix-Buch, hat hierzu bereits einige Rechtsgutachten erstellt. Einfach einmal eine Suchmaschine seiner Wahl danach befragen...

Py

Das eine E-Mail die angenommen wurde zugestellt werden muss, ist klar. Der Punkt ist aber, dass die E-Mail im Normalfall ja eben nicht vom Rechner des Absenders an den Mail-Server des Empfängers zugestellt wird, sondern das noch mindestens ein Mail-Server dazwischen hängt, auf den der Empfänger keinen Enfluss hat. Übrigens ist das ablehnen im SMTP-Dialog, zumindest nach Erhalt der Daten, was ja für den SPAM-Filter nötig ist, meines letzten Wissens nach mindestens mal eine Grau-Zone, schon das prüfen des Inhalts ist hier nicht unkritisch.

Bei manitu muss der SPAM-Filter übrigens explizit aktiviert werden.

Michael

Glücklicherweise denken über diese Frage bislang keine Gerichte nach. Diese scheinen hingegen verstanden zu haben, dass SMTP vorschreibt, dass erst nach einem "OK" die Mail als übergeben zu betrachten sei.

Carsten B

Vorsicht bei den technischen Deutungen zu Spamfiltern und SMTP im Zusammenhang mit dem Urteil.
Denn nach der Urteilsbegründung ist es im Fall einer Abmahnung völlig gleichgültig, warum man diese nicht erhält, da dieses nur eine optionale Möglichkeit ist den Streit beizulegen. D.h. bei einem verlorenen Brief wäre es genauso Pech für den Empfänger, der Absender brauch hier gar nichts belegen oder sich darum kümmern, ob die Email ankam oder nicht. Daher musste die Beklagte die höheren Kosten für eine gerichtliche Klärung zahlen.

Und dass alle Schutzmassnahmen ein false positives erzeugen und deswegen einem Unternehmer auch Kosten entstehen oder Umsatz entgehen kann, ist nunmal so.

Für den Fall, wo es wirklich um den Zugang ankommt, hat das OLG Düsseldorf (I – 7 U 28/08) Firewalls, Spamfilter etc. so eingestuft, dass mit deren Fehlverhalten (=Nichtzustellung der Mail) zu rechnen ist. Bevor wer sich wer über das Ergebnis im urteil wudnert: Die Beklagte hat dann doch verloren, weil sie zugab die Email erhalten zu haben.

Und für die IT bedeutet dies, dass der ganze juristische Kram eigentlich egal ist:
In der Regel kann man Ärger vorbauen, wenn der Spamfilter den Absender gleich eine Zustellung verweigert und somit die Chance gibt, sich anderweitig um Kontakt zu bemühen.
Denn so viel Pressewirbel Urteile auch erzeugen, die Schäden durch potentielle Kundenanfragen, die im selben Zug verloren gehen, dürften noch viel höher sein.

Michael

Du sprichst hier ein wichtiges Detail an. Bislang wurde noch nie - zumindest nach meinem Kenntnisstand - durch ein Gericht geklärt, was ist, wenn jemand behauptet, eine andere Mail bekommen zu haben, als der Absender erklärt verschickt zu haben.

(Absender sagt, er habe ich eine Abmahnung über X verschickt, Empfänger räumt ein eine Mail von Absender erhalten zu haben, allerdings über Thema Y und keine Abmahnung).

Das wird aber - wie du angedeutet hast - irrelevant sein, da eine Abmahnung ein eine optionale Möglichkeit ist. Wenn irgendeine Partei vor Gericht will, kann sie das. :)

Ich habe das Urteil gerade nicht zur Hand, trotzdem:
Ich meine es war ein Versicherungs-Fall, in welchem ein IT-nahes Unternehmen von seiner Versicherung Geld wollte, weil durch einen Fehler in der eigenen IT-Infrastruktur dem Unternehmen Schaden entstanden sei.
Das Gericht entschied aber gegen den Kläger, obgleich der entstandene Schaden anerkannt wurde, da es fand, dass es dem Kläger zuzumuten gewesen wäre, besser auf seine IT-Infrastruktur zu achten (in der Art, "Wenn nicht Ihnen, wem dann?").

Wie auch immer. Das Thema "Abmahnung per E-Mail" wird in meinen Augen zu heiß gekocht, als es ist. Wie von Carsten erwähnt, ist eine Abmahnung optional. Wenn einem wirklich seriös etwas vorgeworfen wird, ist die Gegenpartei auch bereit vor Gericht zu gehen. Geht es primär um das Geld der Unterlassungserklärung, dann wird der Abmahner schon sicherstellen, dass einem die Zahlungsaufforderung ganz sicher erreicht ;-)

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