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Mäharbeiten

Solch ein Schild wäre bei uns auch nicht schlecht gewesen :biggrin:


Soll im übrigen keine Schleichwerbung sein, ich denk aber, es ist weniger von Interesse, hier Namen und Telefonnummer des ausführenden Betriebes unkenntlich zu machen.

Kommentare

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jml

Sinnvoll, ohne Zweifel. Wobei ich die Vermutung habe, dass der Haftungsausschluss ein schönes Beispiel für einen Rechtsirrtum à la "Eltern haften für ihre Kinder" ist...

Denis

Sinnvoll & gleichzeitig praktische Werbung (sofern der MA nicht sichtlich betrunken den Mäher fährt... *g*) -- finde ich gut! :-)

Lars

Das Schild ist sinnlos, denn die Haftung nach § 823 BGB ist nicht ausschließbar.

Liegt ein Verschulden vor, wird gehaftet.


Einzig ein mitverschulden des Geschädigten ließe sich hieraus konstruieren, aber das spielt nur eine untergeordnete Rolle.

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