Dienstag, 6. Juli 2010, 12:57
Wenn schon, denn schon!
Wenn man sich schon an Vorlieferanten eines Vorlieferanten aufgrund eines technischen Problems wendet (in diesem Fall an einen unserer Carrier), sollte es den Grund der Anfrage wenigstens geben.
Ein falsches (bzw. falsch gelesenes) Reverse-Lookup einer IP-Adresse in einem Traceroute führt da schnell dazu, dass man den falschen anschreibt, und dass sich dann ein Carrier (der nur B2B-Geschäft macht) wundert, warum Kunden eines Kunden ihn anschreiben. Letztendlich gab's aber dieselbe Antwort wie (vorher bereits auch schon) von uns - eben nur nochmal, und auch wieder von uns, denn unser Carrier hat uns die Anfrage vertragsgemäß einfach weitergeleitet.
Ein falsches (bzw. falsch gelesenes) Reverse-Lookup einer IP-Adresse in einem Traceroute führt da schnell dazu, dass man den falschen anschreibt, und dass sich dann ein Carrier (der nur B2B-Geschäft macht) wundert, warum Kunden eines Kunden ihn anschreiben. Letztendlich gab's aber dieselbe Antwort wie (vorher bereits auch schon) von uns - eben nur nochmal, und auch wieder von uns, denn unser Carrier hat uns die Anfrage vertragsgemäß einfach weitergeleitet.
Kommentare
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Anonym
Reiner
ck
2 4 6 8 10?
Antwort 13. Begründung: Jede Zahl ist größer als die vorhergehende.