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Kein Widerruf - aber dennoch ungewollt

Bei uns wurde ein Webhosting-Paket für eine Hebammen-Gemeinschaft bestellt, inkl. Domain-Umzug. Letzterer ließ aufgrund fehlenden AuthInfo-Codes auf sich warten, das Paket wurde aber vollautomatisch eingerichtet.

Nach einiger Zeit (weit über die Widerrufsfrist hinaus) kam dann ein Widerspruch von Seiten der Besitzerin der Hebammen-Praxis. Die Bestellung sei von einem Dritten, der eigentlich - so ihre Aussage - lediglich einen Preisvergleich hätte durchführen sollen, unauthorisiert aufgegeben worden.

Wir hatten der Dame zugesagt, die Bestellung komplett und für sie kostenfrei zu stornieren, aber in den Raum gestellt, dass wir Anzeige gegen den Bestellenden erstatten würden - schließlich hat dieser ja in fremdem Namen einen Vertrag geschlossen. Das war der Dame allerdings nicht recht. ;-)

Wir haben ihr aus Kulanz den Vorschlag gemacht, eine Monatsrate (5,99 Euro brutto) als Entschädigung an uns zu zahlen (mit ordnungsgemäßer Rechnung für ihre Buchhaltung) - damit sei die Sache für uns erledigt. Dieses Angebot hat sie dann angenommen - wen wundert's ;-)

Kommentare

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Jimmy

Da wollte wohl jemand sich irgendwie aus der Affäre ziehen.

Bernd Holzmüller

Vielleicht wars ja wirklich wie geschildert. Aber wenn ich jemanden beauftrage sich über Preise zu informieren und der dann leicht über das Ziel hinaus schießt, will ich ja auch nicht gleich, dass er eine Anzeige bekommt.

Für mich klingt das eher, als wären hier so gut wie keine Kosten (außer vielleicht zur Klärung) entstanden, das Webhosting wurde automatisiert eingerichtet, aber nicht genutzt und Domains wurden auch keine eingekauft. Irgendwie schreit das nach Kulanz und keinen Kosten für den doch-nicht-Kunden (wobei 6 Euro auch nicht die Welt sind).

Andreas

Zumindest die Bearbeitung des Widerspruchs hat durchaus Kosten verursacht, die über die 6 Euro hinaus gehen dürften.

Fleppen

Ja irre beim Hosting-Panel einfach den Zugang löschen der noch nicht einmal genutzt worden sein kann weil Domain ja nicht aufgeschaltet..das ist der Aufwand, der auch in der fristgerechten Zeit entsteht. Und wenn ihr wüsstet WIE unsympatisch eure Reaktion euch macht bei so einem belanglosen Vorfall überhaupt das Wort Anzeige in den Mund zu nehmen! Und dann noch von Kulanz zu reden ist sowas vor arrogant. Die Leistung konnte durch den fehlenden Domainumzu noch nicht einmal erbracht werden sowas dämliches habe ich ja noch nicht gelesen. Na ich lasse es besser, macht weiter so ihr Helden.

Nico

Die Leistung wurde bis auf die Domain durchaus erbracht, Webspace etc. wurde ja angelegt. Das mit der Anzeige war wahrscheinlich eh nur ein Bluff. Oder, Manuel? ;)

Marcel Dunkelberg

Man braucht für den Zugang zum Panel keine "Domain", da die Kiste entweder über IP oder über eine subdomain von manitu erreichbar gewesen sein wird.

Leo

Geh mit deiner Ausdrucksweise doch bitte wieder ins Golem oder Heiseforum.

Manuel hat schon richtig gehandelt. Schließlich geht es hier um Verträge und das sind nunmal keine Wischiwaschi-Achmachenwirshaltdochnicht-Geschichten. Ob er letztlich ne Anzeige gemacht hätte (was ich ehrlich gesagt bezweifle) bleibt dahin gestellt. Fakt ist, dass es die gewünschte Wirkung erzielt hat.

WhiteWolf

Ich könnte mir gut vorstellen, dass das kein Bluff war.

Als Anbieter wo man sich relativ frei und einfach anmelden kann MUSS man einfach irgendwas gegen Spaßanmelder etc. in der Hand haben.

So unsinnig find ich das Ganze also nicht wies abgelaufen ist Oo

Dirk

Entschädigung wofür? Den Automatismus zum einrichten des Webspaces auf einem Server, der eh immer läuft, oder eine Entschädigung dafür, dass der Webspace nicht genutzt wurde, und kein Traffic entstanden ist?

Jimmy

Man ist einen rechtsgültigen Vertrag eingegangen. Es war nur reine Kulanz, wenn Manitu sagt wir lösen den Vertrag für eine Entschädigung von x Euro auf. Man wollte ja nicht das Strafanzeige gestellt wird, ich kann mir auch denken wieso ;)

christian

man sollte mit solchen äußerungen vorsichtig sein, das könnte auch als drohung gelten.

WhiteWolf

Warum sollte es als Drohung gelten anzumerken, dass man gegen den/die "Schuldige" rechtliche Schritte einleitet?

Drohung wäre es gewesen, dass man den/die Bestellende mal kräftig vermöbeln kommt, wenn man kein Geld sieht, nicht dass man an sich legitime Schritte einleiten wird Oo

Thomasz

Nicht jedes Handeln mit einer fiktiven Vollmacht stellt gleich ein strafrechtliches Verhalten dar. Deshalb finde ich, dass die Drohung mit einer Anzeige eher dubios ist.

Andy

Ich finde diese "Drohung" richtig.
Vor allem weil es lediglich ein Hinweis auf eine gängige Praxis ist.

Aber auch gut, man lässt sich nächstes mal eben von dem "Kunden" abwimmeln.
Hällt am Vertrag fest und schickt eine Abmahnung.

Kommt auf diese die Reaktion dass der Vertrag ohne Vollmacht von einem dritten abgeschlossen wurde, kommt die Anzeige.

tom

Die Anzeige wird doch bestimmt eh eingestellt.

ebook leser

auf manche kunden kann man einfach verzichten.

Sabine

Ich weiß nicht, was ich von dem Verhalten halten soll. Aber es ist ja dein Recht, eine Anzeige anzukündigen, aufgrund des Vertragsbruches. Tja, Kunden gibts ...

jhb

Ich verstehe die ganze Aufregung überhaupt nicht.
Versucht mal bei einem anderem Anbieter eine Domain zu registrieren, für die ihr keine Rechte habt.
Da kommt der klare Hinweis auf die Anzeige schon vor der Bestellung!

Natürlich verursacht das Bestellen eines achso winzigen webspaces keine Kosten. Ist ja nur einer. Wenn das 100 Leute machen - oder 10.000 - die Server laufen ja eh... genau..
Man kann so wunderbar ausprobieren wann jmd. ausreichend genervt ist.

Mal ganz ehrlich - ich finde, dass manitu hier absolut nach dem Firmenmotto 'menschlich' gehandelt hat!
Ich denke, dass manitu durchaus die Möglichkeit hat das auf dem Rechtsweg zu klären - und das wohlmöglich alle Beteiligten froh darüber sein können, wenn man sich vorab gütlich einigt.

Ben

Sehe ich genauso!

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