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Finanzministerium will Rechnungssignatur streichen

Längst überfällig:

Finanzministerium will Rechnungssignatur streichen

Wenn dann noch die im Moment kursierende Änderung, dass nachträglich per Post, Fax oder qualifiziert signierte Rechnungen nicht zu einem Zins-Nachteil führen, umgesetzt wird, fände ich das sehr lobenswert.

Auch wenn ich es schade für die Dienstleister finde, die sich in den letzten Jahren etabliert hatten, ich halte dies aber im Vergleich zum Gesamtaufwand für alle Unternehmen, die davon profitieren, für vertretbar.

Ich habe diesen Hype um eine qualifizierte elektronische Signatur nie verstanden. Sie stellt lediglich die Echtheit und Unversehrheit des Dokuments sowie die Authentizität des Absenders sicher. Sie macht keinerlei Aussage über eine erfolgte Zahlung oder eine inhaltliche Korrektheit. Genausowenig wie es ein Stückchen Papier, das einmal in einem Briefumschlag gesteckt hat oder mal durch ein Faxgerät gerollt ist, tut.

Darüber hinaus verstehe ich die Sorge um möglichen Missbrauch von nicht qualifiziert elektronisch signierten Rechnungen mit Bezug auf Vorsteuer nicht. Ein Großteil des gesamten Vorsteuer-Aufkommens sollte sich im Bereich von Unternehmen abspielen, die sowieso eine Soll-Besteuerung haben. Vorsteuer geltend zu machen, die tatsächlich nie bezahlt wurde, ist unabhängig von der Übermittlungsform der Rechnung ein Vergehen. Und wer krumme Geschäfte machen will, um mit der Vorsteuer zu spielen (z.B. durch wildes Hin- und Herschieben), der tütet mit Sicherheit auch gerne eine Rechnung in einem Umschlag, die dann auf der Gegenseite einen Eingangsstempel erhält.

Letztendlich hat diese unsinnigebislang geltende Richtlinie den kleinen Unternehmen geschadet, und den Buchprüfern viel Arbeit gemacht, obwohl sie hier meistens wider Besseres Wissen und Gewissen handeln mussten. Es bleibt daher zu hoffen, dass es bei diesem Kurs bleiben wird.

Kommentare

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Andreas

Es geht bei der Signatur meines Erachtens nicht um eine qualifizierung des Inhaltes, sondern um die Herstellung einer Verknüpfung von Dokument und Sender. Damit hat der Empfänger im Falle des Falles jemanden, den er rechtlich am Schlafittchen packen kann.

Viele Grüße
Andreas

Jakob

Der Empfänger ist derjenige, der die Ware bekommt und bezahlt, der weiß i.A. schon sehr gut, von wem das kam. Es geht doch eher darum, daß man nicht einfach Rechnungen fälschen kann, von denen man dann die Vorsteuer abzieht. Dass man das auch mit Papier-Rechnungen machen kann und trotzdem nicht jede Papier-Rechnung mit Siegel-Wachs und -Ring versehen sein muß, liegt wohl daran, dass man dem bösen Internet ja grundsätzlich mistrauen muß...

Anonym

Gibts da schon was neues???

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