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Dreister Diebstahl unserer AGB

Da gibt es wirklich Firmen, die in derselben Branche wie wir tätig sind und unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu mehr als 99% wortwörtlich kopieren. Es wundert mich, dass die sich noch die Mühe eines Copy&Paste machen und nicht nur einfach das Logo in der PDF austauschen.

In zwei aktuellen Fällen handelt es sich um Kunden von uns, da haben wir Kulanz walten lassen und die Kunden aufgefordert, dies zu unterlassen. Kostenfrei und fernab von Abmahnung und Unterlassungserklärung.

In drei anderen Fällen jedoch konnte ich mich nicht zu Kulanz hinreißen lassen. Wer unser Dokument wortwörtlich seit 2004 nutzt, handelt vorsätzlich. Ich habe mich in den drei dreistesten (gewerbsmäßigen) Fällen entschieden, dies nichtanwaltlich zu erklären, wohl aber verbunden mit einer Abmahnung, einer strafbewährten Unterlassungserklärung und einer Kostennote über eine angemessene Entschädigung für den bisherigen Zeitraum.

Kommentare

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Kuchenmann

In einem Fall muss echt ein Trottel am Werk gewesen sein: er hat Unterabschnitte zusammengefügt und die dementsprechenden Ziffern Eurer AGB auch noch in Klammern vorweg aufgeführt...

Joe Nevermind

Wie dem auch sei.. :)

Nimm es als Kompliment. - Jaaa ich weiß das ist ein schwacher Trost. Aber immerhin ist es einer.

Gruß
Joe

Peter

Ui, das ist wirklich richtig dreist. Hab eben mal ein paar Auszüge bei Google eingegeben und auf die schnelle mit euren AGBs verglichen... Da finden sich einige schwarze Schafe. Abmahnen ist in diesem Fall wirklich angebracht.

else

Warum? Was soll denn da für ein Schaden entstanden sein?

Denis

- Verwässerung des Copyrights/Urheberrechts am Dokumententext.
- Ärger über vom Gegenüber "gespaarte" Anwaltskosten (für den AGB-Text)
- Schlicht Ärger über den Klau
- und ganz formal: Diebstahl/Plagiatismus

Dirk

Diebstahl sicher NICHT. Weder Formal, noch logisch, noch rechtlich.

Martin H.

Die genaue Höhe kann ich nicht beziffern aber mindestens Manuel und sein Rechtsanwalt (oder wer auch immer seine AGB erstellt und gepflegt hat) können das ganz sicher. Der Schaden sind genau die Kosten, die Manuel für die AGB hatte und die die Kopierer gespart haben.

Marcel Dunkelberg

Ich kann ja noch nachvollziehen, dass man sich ärgert dass man den Anwalt teuer bezahlt hat und dann Andere davon partizipieren wollen aber wo hier urheberrechtlicher Schaden entstanden sein soll erschließt sich mir nicht. Ja ich weiß es gibt da unterschiedliche Gerichtsurteile (natürlich sieht Köln das immer anders als Hamburg)... Solche Haarspaltereien finde ich gelinde gesagt "kindisch" und gar nicht "manitu".

Asimov

Oh, ist eure jetzt weg? Sie wurde ja schließlich gestohlen...

Natürlich muss man auch die immense schöpferische Höhe eines AGB-Text (der ja selbstverständlich nicht auf zahlreichen anderen AGBs beruht bzw. inspiriert ist) berücksichtigen. Da ist es viel besser wenn sich noch mal ein Mensch hinsetzt und inhaltlich genau das gleiche nur mit anderen Worten formuliert, denn das ist, wie wir aus der Schule wissen, Fortschritt, sinnvoll und Recht (so).

Wenn man nicht nur die genaue Formulierung sondern auch den semantischen Gehalt abmahnt, könnte man sogar Geld verdienen.

Herr Walter

"Oh, ist eure jetzt weg? Sie wurde ja schließlich gestohlen..."

Solche Polemik und die angeschlossenen Erklärungen zeigen nichts anderes als einen sehr begrenzten Wahrnehmungsspielraum... Versuchen Sie doch mal mit so einem Argument der Musikindustrie die Abmahnung auszureden, sollten Sie über das Internet auf nicht legalem Weg an Musik gekommen sein. Die Musik ist ja schließlich auch nicht weg, nicht wahr? Auf Millionen CD's steht sie sogar noch im Laden. Oder beruhigen Sie einen ausspionierten Industriekonzern. Dessen Daten sind auch noch da. Ist ja nicht so schlimm, wenn sie ein Konkurrent ebenfalls hat. Der muss ja nicht das selbe Produkt nochmal entwickeln, wenn es schon jemand getan hat. Das wäre ja ineffizient und unökonomisch...

Felix Hochhausen

>Solche Polemik und die angeschlossenen Erklärungen zeigen nichts anderes als
>einen sehr begrenzten Wahrnehmungsspielraum...

Nein, sie zeigen primär, warum man in dem Zusammenhang nicht von Diebstahl redet, wenn man einigermaßen bei Verstand ist.

Manuel Schmitt (manitu)

Findest Du nicht, dass "Diebstahl geistigen Eigentums" ein Begriff ist, der (a) gebräuchlich und (b) nachvollziehbar ist?

Was ist denn Deiner Auffassung nach passender? Kopie geistigen Eigentums?

Felix Hochhausen

Gebräuchlich vielleicht, aber gebräuchlich ist ja auch die Raubkopie und "nen" für "ein".
Nachvollziehbar finde ich es nicht. Es wird kopiert, nicht entwendet. Klar, Du willst es trotzdem nicht, aber ich meine, es hat Vorteile, wenn man sich präzise ausdrückt. Oft werden diese Begriffsvermischungen ja aus dem Grund vorgenommen, um Verbinungen herzustellen, wo keine sind, und das ist eine unangenehme Vorgehensweise.

Theodore

Es stimmt, man sollte sich klar Ausdrücken . An dieser Stelle weiß aber jeder (so mutmaße ich) was gemeint ist.

PS. Glückwunsch zum bestandenen Abitur und viel Erfolg im ersten Semester Jura =)

Felix Hochhausen

Klar, jeder weiß, was gemeint ist. Es weiß auch jeder, was gemeint ist, wenn ich sage, dass der alkoholisierte Fahrer bei einem Unfall den Fußgänger "ermordet" hat. Trotzdem bleibt es falsch und dumm, das zu verlautbaren.

Das Abitur liegt über 10 Jahre zurück und Jura hat mich nie begeistert. Mehr Klischees auf Lager für die, die deinem Schwarm widersprechen?

Theodore

Nein, danke. Diese Antwort reicht, um dem angeführten Klischee zu entsprechen.

Grunwalski

Kinder, versucht es doch mal mit folgender Erklärung des Wortes Diebstahl. "Nehmen, was einem nicht gehört."

Da es auf elektronischem Wege auf anderer Seite noch da ist, gibt es in einigen Fällen durchaus berechtigen Grund daran zu zweifeln, ob ein Schaden entsteht, wenn nun zwei Leute die gleiche Sache besitzen. Aber im Falle eines konkurrierenden Unternehmens? Ich bitte euch. Ich möchte euch sehen, wenn ihr in der Rolle steckt und euch ein Troll mit so'm Quatsch kommt.

Felix Hochhausen

Klar, gerne. Ich nehme ständig Dinge, die mir nicht gehören. Eben im Supermarkt zum Beispiel nahm ich einen Einkaufskorb und füllte ihn mit lauter Dingen, die mir nicht gehören. Ich war für einige Zeit ganz offensichtlich ein Dieb, wenn man deiner Definition folgt.
Aber klar, warum nicht? Weitere Vorschläge? Bewaffneter Raub = Nehmen, was einem nicht gehört unter Verwendung eines Werkzeuges. Das AGB-Kopieren war somit ein bewaffneter Raubüberfall!
Ich bin sicher, wenn wir ein bisschen dran arbeiten, dann war es auch noch Freiheitsberaubung, weil man in der Zeit, in der man nun die AGB-Raubmorddiebe ermittelt hat, ja sonst frei gewesen wäre, anderes zu tun.

Herzlichen Glückwunsch.

Manuel Schmitt (manitu)

Ich bin gerade nicht sicher, ob ich mir zukünftig weitere Kommentare von Dir wünsche...

Peter Siepe

wie war das mit den Trollen und nicht Füttern, außer mit einen >

in diesem Sinne ;)

Felix Hochhausen

Nicht jeder, der nicht für Newspeak ist, ist ein Troll.

Manuel: das war undeutlich, aber wenn Du es verdeutlichst, respektiere ich deinen Wunsch selbstverständlich. Allerdings verstehe ich gleichzeitig das Drama nicht. Es geht um den Begriff. Ich vermute, wir können uns darauf einigen, dass das Wort nicht zutrifft. Ich verstehe nicht, warum Du (und deine Unterstützer) nicht einfach sagen können, dass "Diebstahl" nicht wirklich passt, sondern stattdessen so nebenher gearbeitet wird.
Bei anderen Themen, also Vorratsdatenspeicherung, Stop-Schilder etc bist Du doch auch dagegen, dass von interessierten Parteien Worte in falschen Zusammenhängen genutzt werden. Was ist hier anders? Und ja, Du willst hiermit keine Begründung liefern, die Verfassung außer Kraft zu setzen, das ist mir klar, aber ich sehe das prinzipiell.

Manuel Schmitt (manitu)

Okay, damit kann ich mich anfreunden ;-)

jhb

Ein jeder der Vorredner, der nicht gewerbsmäßig handelt und für sein Handeln sowohl Rechtsanwaltskosten und Kosten für Steuerberater usw. hatte soll doch einfach mal schweigen.
Wenn ihr wüsstet, was die kosten, dann wisst ihr auch, warum es verlockend ist, solche Texte einfach zu übernehmen und warum das natürlich nicht macht.

Ganz einfache Regel: Stelle nichts auf deine Internetseite, was nicht von dir erstellt wurde oder wozu du explizit die Rechte erworben hast!

Selbst wenn es juristisch nicht anfechtbar wäre, so ist es schlichtweg unfair!
Wie sich der Häuptling hier noch zu Kulanz durchringen konnte: Respekt!

Marcel Dunkelberg

Creative-Commons ftw :-)

Andy

Übel!
Ich mag die CC Lizenzen irgendwie ganz und garnicht. :-(

Marcel Dunkelberg

Weil?

Andy

Zu Schwammig und nicht aussagekräftig genug.
Da lohnt es sich fast eher ein eigenes Lizenzmodell zu entwickeln.

Manuel Schmitt (manitu)

Danke an alle, die unsere Situation verstehen und mir beipflichten.

Zu allen anderen, die weder einen Schaden noch eine Unrechtmäßigkeit ausmachen können: Derartige Dokumente, die seit 2002 in dieser Form gewachsen sind (also über 8 Jahre) und von hunderten Stunden von Rechtsanwälten zeugen, stellen einen mittleren bis hohen fünfstelligen Gegenwert dar (wenn jemand sich soetwas erstellen lassen will).

Es geht mir nicht um Textpassagen, Ähnlichkeiten etc., sondern um das Kopieren ganzer Abschnitte oder gar der gesamten AGB. Wenn die Nutzung privat wäre, sprich nicht gewerbsmäßig, wäre ich komplett entspannt.

Wäre die Nutzung gewerbsmäßig aber in einer anderen Branche, wäre ich zwar nicht erfreut, aber wir würden das auf dem kurzen Dienstweg klären.

So ist aber die Nutzung in derselben Branche wie wir, sprich diejenigen verschaffen sich auf unsere Kosten einen Wettbewerbsvorteil.

murry

Ich hatte auch mal so ein paar Kandidaten, da war in manchen Paragraphen sogar noch meine Firmenbezeichnung enthalten.

Andy

Mir hatte mal Jemand das Impressum kopiert, und dabei sogar noch meine eMailadresse drinn behalten.....

ShackWeb

Sollte es sich bei den Entsprechenden Leuten um Kunden handeln tutst du dir damit keinen gefallen. Die Kunden wechseln zu günstigeren Mitbewerbern von dir weil Sie verärgert sind.

Desweiteren ist es doch logisch, das ein Kunde bei euch, eure AGBs an seinen Kunden weitergeben muss, schliesslich beruhen seine AGBs ja auf eurer Rechtsgrundlage. Ein Kunde von euch kann ja schlecht einfach eine höhere Verfügbarkeit garantieren als manitu es tut.

Von daher wäre ein einfacher Hinweis an die betreffenden Leute Ihre AGBs bitte soweit abzuwandeln das sie nicht vollkommen identisch sind angebrachter.

Manuel Schmitt (manitu)

Lese bitte nochmal meinen Beitrag. Da steht genau, dass wir das bei Kunden nicht getan haben. Wohl aber bei sonstigen Dritten, die zugleich noch Marktbegleiter sind.

ShackWeb

oops ... sorry Manuel duck

Kathy

Also dreist is alle mal. Ich glaube ich hätte mir die Haare vor Wut ausgerisen. Schweinerie

Andy

Weist du was Perrücken heutzutage kosten?

Deswegen ist es immer besser dem Täter die Haare auszureisen.

Lucie

Was? Es klauen Menschen wirklich die allgemeinen Geschäftsbedingungen von euch? Das ist ja wirklich mehr als unseriös ... soclhe Aktionen sind leider die Schattenseiten des Internets =/

Erik

Bei uns wird auch regelmäßig kopiert, meistens Fotos (selbstverständlich gegen gutes Geld von einem profesionellen Fotografen erstellt), aber oft auch Texte.

Letztens haben wir einen Anbieter aus unserer Branche entdeckt, der unsere Rubriktexte direkt von unserer Webseite kopiert hat und dabei sogar Links zu UNSEREN Unterseiten mitkopiert hat. Somit verlinkt er jetzt auf seiner Webseite direkt in unsere Rubriken.

Wir haben jetzt unsere betroffenen Rubriktexte geringfügig geändert um dopplten Kontent zu vermeiden und belassen es dabei.

Bei Fotos lassen wir aber inzwischen grundsätzlich unsere Anwaltskanzlei ohne Vorwarnung abmahnen, da in der Vergangenheit die auf dem kurzen Dienstweg angesprochenen Rechteverletzer allesamt unangemessen und oft sogar absolut unverschämt reagiert haben.

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