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manitu wird zur manitu GmbH

Nun ist es "raus": manitu wird zur manitu GmbH.

Ich bitte Euch an dieser Stelle um Verständnis dafür, dass ich im Vorfeld hier absolut nichts dazu gebloggt habe. Ich empfinde es im Interesse unserer Kunden als wichtig, diese zuerst zu informieren (und dies eben in einem Mailing auch getan habe). Denn als Kunde eines Unternehmens ist es irgendwie (teilweise sogar mehr als) unschön, wenn man wichtige Neuerungen von Dritten oder an anderer Stelle erfährt als direkt von seinem (Vertrags-)Partner.

Nun wird auch klar, welches Lachen ich gestern im Gesicht hatte: Gestern wurde endlich die Handelsregister-Eintragung vorgenommen. :biggrin: Das war mehr oder weniger der offizielle Startschuss. Wenn gleich die manitu GmbH bereits jetzt als juristische Person auf dem Papier besteht, wird sie erst zum 1. Januar 2011 ihr operatives Geschäft aufnehmen, so ist es zudem auch beim Gewerbeamt eingetragen.


Für unsere Kunden ändert sich durch die Übernahme praktisch nichts. manitu wird als manitu GmbH mit allen Mitarbeitern - bis auf den rein formal geänderten Vertragspartner - genau so wie gewohnt weitermachen. Wir haben uns bewusst dazu entschlossen, dass z.B. auch Kunden- und Vertragsnummern unverändert bleiben (selbstverständlich gilt dies auch für Vertragsmodalitäten wie Laufzeit, Kündigungsfristen sowie auch für alle technischen Daten wie Domains oder Daten in Webhosting-Paketen oder Servern).

Für unsere Kunden hat die gewählte Form der Übernahme durch die manitu GmbH einen enormen Vorteil: Es sind keinerlei Schritte seitens unserer Kunden nötig, insbesondere kein Papierkram, da sich die Verträge (und selbstverständlich auch die AGB) weder juristisch noch technisch ändern. Selbst erteilte Einzugsermächtigungen für Bankkonten bzw. Kreditkarten gehen nahtlos und ohne Änderung zugunsten der manitu GmbH über.


Wer sich jetzt fragt, warum ich diesen Schritt gegangen bin: Ich möchte dem langjährigen Erfolg meines Unternehmens Rechnung tragen. In den letzten 13 Jahren hat sich manitu - und dies entnehme ich den Wertschätzungen von Kunden wie Partnern (auch Banken und dem Finanzamt) äußerst gut entwickelt. Wir haben einen ernstzunehmenden Stellenwert im Bereich des Hostings und von Internetzugängen erreicht, und möchten dies künftig klar nach außen zeigen.

Wichtig bleibt mir zu sagen, dass es bei der Gründung der manitu GmbH nicht um Firmenkonstrukte oder steuerliche Aspekte ging. Die manitu GmbH wurde daher von mir als alleinigem Gesellschafter gegründet (deren einziger Geschäftsführer ich bin). Ich habe mich sogar bewusst gegen Konstrukte (was grundsätzlich nicht abwertend klingen soll) wie "GmbH & Co. KG" oder "AG" entschieden, selbst wenn mir von einigen Stellen hier ein steuerlicher Vorteil angepriesen wurde. Mir war und wird es immer nur darum gehen, dass wir - aus Sicht unserer Kunden - das sind und bleiben, was wir eben sind: Menschlich. Einfach besser.

Wer mag, kann gerne mit mir am 1. Januar 2011 nachts um 00:00 Uhr auf die manitu GmbH anstoßen - ich betrachte dies als deren offiziellen Geburtstag. :-)


Für alle, die juristisch interessiert sind: Es findet hier keinerlei Umwandlung nach UmwG statt. Stattdessen wir die manitu GmbH als Rechtsnachfolger in die Verträge zwischen mir als Einzelunternehmer und "meinen" Kunden eintreten - mit allen Rechten und Pflichten. Dies gilt selbstverständlich auch für unsere Partner und Vorhändler. Diese Art der Übernahme ist insbesondere durch § 23 (ii) unserer AGB sowie durch gängige Regelungen in BGB bzw. HGB geregelt.

Kommentare

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housebreaker

Da sich für Kunden nichts ändert: Was ist der Beweggrund für den Wechseln zur GmbH ? Gibt es da Vorteile oder Nachteile für dich als Gesellschafter bzw. für das Unternehmen?

Jedenfalls: Herzlichen Glückwunsch für den Erfolg deines Unternehmens :-)

Uwe

Der beste steuerliche Vorteil ist immer noch eine CDU-Mitgliedschaft und die damit möglichen Seilschaften.

Rene

Dann auch nochmal hier einen herzlichen Glückwunsch!

Die GmbH als Rechtsform hat zwei Vorteile: zum einen den persönlichen, dass es eine Haftungsbeschränkung gibt und zum Anderen, dass komischerweise viele Menschen immer noch einer GmbH (oder irgendeinem anderen komischen Konstrukt, wie sie im Blogbeitrag genannt worden sind) mehr Vertrauen schenken als einer Marke hinter der eine Person persönlich steht.
Die GmbH hat unter Umständen auch Nachteile: Die beschränkte Haftung wird auch gern mal von unliebsamen Bankmitarbeitern (mit denen es manitu bzw. Manuel glücklicherweise scheinbar nicht zu tun hat) als Grund genommen, damit die kreditwürdigkeit abgesenkt und damit unter Umständen ein Kredit versagt werden kann (als Einzelperson/Einzelunternehmer haftet man persönlich vollumfänglich für Verbindlchkeiten der "Firma"; die GmbH halt nur bis zur Höhe des Gesellschaftsvermögens inkl. der Einlage)

Was auch immer der Grund gewesen sein mag, solange manitu so bleibt wie es ist, ist manitu einfach nur top!

Manuel Schmitt (manitu)

Vielen Dank!

Dem Argument, dass eigentlich eine Einzelunternehmen bzw. GbR aus Sicht von Gläubigern besser ist, schließe ich mich vollumfänglich an, ebenso dem Argument, dass juristischen Personen im allgemeinen Geschäftsverkehr mit Kunden mehr (Be-)Achtung geschenkt wird, ebenfalls.

Zu letzterem hatten wir nicht selten in der Vergangenheit schon den Status "kurz vor Vertragsabschluss", bis zuständigen Menschen bei den Kunden in spe einfiel, dass es die Unternehmenspolitik nicht zuließe, mit Einzelunternehmen Verträge abzuschließen. Schade - aber that's life!

Sven

Ich erinnere mich noch an einen Beitrag von Anfang des Jahres, wo du in meinen Augen eher vor so einem Schritt gewarnt hattest:

http://www.hostblogger.de/blog/archives/4404-Umfirmierung-eines-Kunden-zur-GmbH.html

Wäre nett, wenn du zu dem "Sinneswandel" und den damals angesprochenen Kontra-Gründen etwas sagen könntest.
Überhaupt erschließt es sich mir nicht ganz, weswegen ausgerechnet jetzt eine Umwandlung in eine GmbH "dem langjährigen Erfolg deines Unternehmens nun Rechnung tragen soll". Inwiefern?

Wenn du auch dies einmal kurz näher erläutern könntest, würde ich mich freuen.

Danke!


P.s.: Bis ich verstanden habe, weswege du diesen Schritt nun gegangen bist, halte ich mich mit Glückwünschen zurück. Bitte nicht übel nehmen..

Andreas

Eigentlich sehe ich hier keinen Sinneswandel.
Wenn man die Kommentare von dem verlinktem Eintrag durchliest sieht man auch worum es damals ging.

Manuel Schmitt (manitu)

Exakt so sehe ich das auch.

Eine GmbH bzw. die Umwandlung dorthin ist grundsätzlich nichts Schlechtes. Es muss nur be- und durchdacht sein.

Schokohase

So ein wenig frage ich mich auch, wieso gerade eine GmbH "dem langjährigen Erfolg deines Unternehmens nun Rechnung tragen soll". Wenn schon dicke Eier nach außen hin beweisen, dann mittels einer AG. Aber doch nicht mit einer GmbH, die jeder popelige Hinterhofheini auf die Beine gestellt kriegt.

Manuel Schmitt (manitu)

Was ist denn an einer AG "mehr dicke Eier"? Eine AG ist eine Unternehmensform, das nicht darauf ausgerichtet ist, einen Inhaber und einen Geschäftsführer zu haben. Dann werden automatisch mehr Organe fällig, ohne, dass ein nennenswerter Vorteil entsteht.

Eine GmbH auf die Beine zu stellen, ist nicht schwierig, aber sie zum Erfolg zu führen, sehr wohl.

Schokohase

Richtig, denn eine AG braucht zwingend einen Vorstand. Damit wird der Geschäftsführer überflüssig. ;)

Eine AG hat einfach deutlich mehr "dicke Eier", ist einfach so. Das ist Volkes Meinung und auf eben genau diese bist du ja aus, isn't it so? Klar, ist die AG sauteuer und unnötig. Aber die GmbH ist das gewissermaßen ja auch.

/me

Das sehe ich anders.

Von einer GmbH erwarte ich im Allgemeinen mehr Kontinuität.

Patrick

Ist ja lustig, was unter dem alten Beitrag (und in dem Beitrag selbst leider auch) alles an Halbwissen verbreitet wird. Einen Übergang zu Buchwerten gibt es ohne Aufdecken von stillen Reserven. Das ist übrigens keine Steuerhinterziehung, sondern eine gesetzlich geregelte Möglichkeit, bei der die Versteuerung der stillen Reserven einfach verschoben wird.

Naja, bei der GmbH als Rechtsform geht's fast immer um die Haftungsbeschränkung, für die Kunden ist das (wie immer) natürlich kein Vorteil.

Marcel Dunkelberg

Naja so ein Unternehmen wird ja wohl auch diverse Versicherungen abgeschlossen haben die für Schäden aufkommt. Privathaftung oder Haftung mit dem Stammkapital ist ja nicht besonders clever.

Manuel Schmitt (manitu)

Exakt :-) Und wir haben und werden weiterhin jeden Kunden mit einer nennenswerten Summe absichern (was wir uns im übrigen relativ viel Geld kosten lassen).

Manuel Schmitt (manitu)

Zu den Buchwerten: Das geht aber nur bei Dingen, die einen Buchwert haben. Eine Markt hat keinen solchen, und daher gibt es keinen Übergang zu einem solchen. Hier wird dann bewertet und das versteuert.

Zur Haftung: Beim Hosting ist die Haftung grundsätzlich ja sehr beschränkt, besonders dann, wenn keine SLAs vereinbart werden. Als Hosting-Unternehmen (mit gutem Versicherungsschutz) einen größeren Schaden zu produzieren, der wirtschaftlich relevant sein könnte, dürfte schwierig werden. Relevant ist die Rechtsform somit nicht für Kunden, sondern nur für Geschäftspartner.

thorben

erstmal glückwunsch :-)

nunja, eine gmbh&co kg ist kein konstrukt sondern doch sehr sehr häufig anzutreffen und nichts merkwürdiges :-P

frage: wie hoch ist denn euer stammkapital? wird ja beizeiten sowieso veröffentlicht ^^ ich gehe mal davon aus, dass du nicht nur 25k nimmst :-)

Manuel Schmitt (manitu)

Ich sprach nicht von "merkwürdig", allerdings halte und hielt ich es absolut nicht für nötig.

Das Stammkapital ist 25.000 Euro (bereits im Handelsregister zu ersehen), dabei wird es allerdings nicht bleiben. Wir werden dieses zeitnah aufstocken (z.B. aus Erträgen).

EDK

Andere Unternehmen wählen den umgekehrten Weg (GmbH & Co. KG -> e.K.) und schaffen es damit in die Presse: http://www.sueddeutsche.de/i5238h/3727766/Grupp-wird-Kaufmann.html

Eigentlich bedauerlich, dass Du nicht stärker versucht hast aus der bisherigen Rechtsform Kapital zu schlagen. Eine Umwandlung einer Mini-Klitsche in eine GmbH ist toll, aber wenn man schon ein etabliertes Unternehmen führt, ist der Kaufmann doch für eine gute PR dienlich.

Ansonsten schließe ich mich dem Schokohasen an: Eine AG (in Zukunft auch die SE) macht beim gemeinen Kunden Eindruck (und die Organe lassen sich auch mit der Familie besetzen). Eine GmbH ist so entsetzlich vernünftig.

Nick

Leute, es geht hier um Gesellschaftsformen, nicht um dicke Eier.
Man wählt die Gesellschaftsform, die dem Unternehmen angemessen ist.

AGs sind interessant für sehr kapitalstarke Unternehmen, ist das nicht der Fall, dann sollten keine äußeren Faktoren eine Rolle für die Wahl der Gesellschaftsform spielen.

Sowenig wie VW eine GbR sein kann, wäre es unsinn, wenn GasWasserScheiße Müller eine AG wäre.

Ich bin mir ziemlich sicher, Manuel wird alle Möglichkeiten sorgfältig und langfristig überdacht haben und sich nicht wegen 'Wow, GmbH ist ja auch ne Abkürzung für Geh mal Bier holen' für diese Gesellschaftsform entschieden haben.

Deshalb Glückwunsch für die Einschulung deines Kindes ins Handelsregister!

killerbees19

Glückwunsch zu diesem Schritt! :-)

Rene

Ich kann Nick (#8) nur zustimmen: Man wählt die Gesellschaftsform, die dem Unternehmen am Besten passt.
Wozu brauche ich eine AG an der beliebig viele Menschen Eigentümer sein können, wenn das Unternehmen sowieso in der Hand des Gründers bleiben soll? Der Aufwand, der betrieben werden muss, um die gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen (nicht nur pro forma die zusätzlichen Gremien Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung besetzen und tagen zu lassen), steht in keiner Relation zu einem potentiellen PR-Nutzen.

Ich persönlich schrecke sogar eher zurück, wenn ein kleines Unternehmen in der Rechtsform der AG betrieben wird -> wieso AG und nicht GmbH? Steht das ganze Ding auf so wackligen Beinen, dass er nur Kleinfinanziers finden konnte? Wer ist der de-facto-Inhaber der AG (also wer hat die Mehrheit der Aktien) und kann durch Vorstandswahl etc. die Richtung bestimmen?

Manuel Schmitt (manitu)

Vielen Dank an Rene und Nick von meiner Seite.

Letztendlich wird bei vielen juristischen Firmenkonstellationen Raubbau am Unternehmen gemacht. Nicht wenige Unternehmer denken hier primär an den persönlichen Vorteil (und den nahestehender Menschen, die gerne mit entsprechend gut bezahlten Posten besetzt werden).

Das, was das Unternehmen erwirtschaftet, soll in meinen Augen genau da (ergo im Unternehmen) verbleiben, damit das Unternehmen als eigenständige "Person" wachsen kann. Mich persönlich macht mein Gehalt/Einkommen/Ertrag nicht doppelt so glücklich, wenn es doppelt so hoch wäre. Aber ein Unternehmen, das von Jahr zu Jahr erfolgreicher wird - was ich primär an Zahlen des Marketings und nicht des Controllings messe, macht mich sehr wohl glücklicher. Arbeit muss Spaß machen, und mir macht mein Unternehmen äußerst viel Spaß.

Ich brauche weder einen Porsche (das ist hiermit nichts Grundsätzliches gegen die technisch guten Produkte aus dem Hause Porsche) noch eine "AG" als Ego-Booster.

Wer manitu kennt, weiß, dass es der richtige Schritt ist.

Micha

Also kein Cayman (schreibt der Spritfresser sich so?) als Mini-Nachfolger? :D

Fränki

...Ich brauche weder einen Porsche...
hast Du nicht damals mit einem 5er BMW für angeblich 100.000 Euro versucht zu prahlen? Oder bist Du nur neidich auf Porschefahrer ;)

Andreas

Ach pff.
Die neuen Porsche klingen ja garnicht mehr wie Porsche finde ich :-(

Manuel Schmitt (manitu)

Definitiv weder BMW für x Euro noch prahlen. Das muss jemand anderes gewesen sein.

Andreas

Gerade bei deinem letztem Absatz muss ich dir zustimmen.
Ich hab bereits öfters mit genau dieser Konstellation schlechte erfahrungen gemacht.
Darunter zB auch eine "ehemalige Partnerfirma in Spee" bei der mir das mit der AG von Anfang an seltsam vorgekommen ist. Ich bin froh damals einer der wenigen zu sein die sich weigerten zu investieren.

Natürlich ist das nicht immer der Fall, aber das gebrannte Kind scheut das Feuer ;-)

m1

Du weißt schon, dass man eine AG auch in der eigenen Hand behalten kann, indem man alle ausgegebenen Aktien einfach selbst hält?! Gerade bei großen Sachanlagen ist eine AG sinnvoller. Schau doch mal die großen Rechenzentren an, ob die mit einer GmbH firmieren. Daran will ichs ganz gewiss nicht festmachen, aber eine AG ist im Prinzip auch nur eine Kapitalgesellschaft, mit selbstkontrollierenderen Organen, nenne ich es mal, als die der GmbH.

Was hier viele schreiben ist einfach nur Bullshit und aufgeschnapptes Halbwissen.

Das eine GmbH, AG, whatever von den (potentiellen) Kunden als seriöser aufgenommen wird, ist wirklich so, warum auch immer.

Warum Firmenkonstrukte wie "GmbH & Co. KG" oder "AG" komisch sein sollen, ist wirklich fraglich. Jede Form hat ihre Daseinsberechtigung.

Inwieweit das nun irgendetwas "Rechnung tragen kann", ist also einfach erklärt. Sicherheit für den Kunden, insbesondere was die Nachfolge betrifft.

clekis

Glückwunsch!
Stoßen wir dann am 1.1. um 0:00 Uhr im Büro von manitu mit einer großen Party aller Leser an ;)?

Andre

Herzlichen Glückwunsch zur Gründung der GmbH. Ich finde es sehr gut, dass Ihr euch gegen eine GmbH & Co KG entschieden habt. Trotz der steuerlichen Vorteile hat diese Gesellschaftsform doch immer einen bitteren Beigeschmack. Nach dem Motto "bei der Gründung schon die Insolvenz in den Augen haben". Viel Erfolg weiterhin!

Andreas

Öhm.
Das mit der Insolvenz versteh ich nicht.

Gibt es da eine Erklärung in Kurzform? :-)

Jacky

Wieso soll es bei einer GmbH & Co. KG ein bitteren Beigeschmack verbreiten?
Es gibt viele Gründe wieso man eine GmbH & Co. KG gründet oder eine KGaA, oder wie auch immer.

Charles

Gibt es jetzt auch ein Sonderkündigungsrecht für die Kunden?

Felix

Normal kann jetzt jeder kündigen!

Andreas

Wenn sich an der Leistung und den Bedingungen nichts ändert, auser dem Vertragspartner, besteht kein Sonderkündigungsrecht.

Solange also die AGB und die sonstigen Vertragsbedingungen gleich bleiben, laufen auch die Laufzeitverträge unberührt weiter.
Auch wenn da nun "eine andere Firma" der Vertragspartner ist.

Manuel Schmitt (manitu)

Exakt!

Micha

Wobei ich glaub, ein einem ein wirklich wichtiger und nachvollziehbarer Einwand einfallen sollte, warum manitu als GmbH nicht so gut ist wie manitu als Einzelgott, würd manu im Einzelfall sicher aus Kulanz den Vertrag vorzeitig (gibts nicht eh nur 1 Monat Kündigungsfrist?) beenden. Nur was sollte das für ein Grund sein - mir fällt keiner ein...

Andreas

War da nicht mal ein Eintrag von Manuel im Blog, mit einem Kunden der vorzeitig aus einem Laufzeitvertrag aussteigen wollte (und es dann aus Kulanz auch durfte) ?

Hans

Eine GmbH wird alleine zum schutzt gegen eine Privat insolevenz gegründet!
Für eine Bank spielt es keine rolle ob es eine GmbH oder AG ist in beiden fällen möchte die Bank das der Geschäfsführer Privat mit seinem vermögen für den Kredit bürgt sonst gibt es kein Geld von der Bank!

Eine GmbH haftet bis zu Ihrem Stammkapital meist 25.000 EUR oder mehr also wenn die Forderung bei 50.000 EUR liegt dann gibt es eben nur die 25.000 EUR nicht mehr. Nicht das ich damit sagen möchte das deshalb die GmbH gegründet würde.

Das sich die Rechtsform ändernt also von einzelunternehmen zu eine GmbH bekommt der Kunden auch ein Sonderkündigungsrecht auch wenn sich an dem Vertrag nichts ändert! Soweit ich weiss muss der Kunden darüber informiert werden.

Gruss Hans

Andreas

Die Leistung die bei Manitu bezogen wird kann genauso von der manitu GmbH erbracht werden. In Selber Qualität, selber Preis, selbe Vertragsbedingungen etc.
Der Kunde hat dadurch kein Sonderkündigungsrecht.

Es müsste sich für den Kunden etwas ändern.
Wäre die manitu GmbH nicht im Stande die Leistung genauso zu erbringen wie es bei manitu jetzt der fall ist, dann hätte er ein Sonderkündigungsrecht.

De facto hat er dieses also in diesem Fall nicht.

Manuel Schmitt (manitu)

Exakt. :-) Danke!

AbRaXeS

Das ist Quatsch. Als GmbH oder auch GmbH & Co KG gibt es auch Geld von der Bank, ohne das man privat dafür haftet. Bänker hätten dies natürlich gerne, aber es geht auch ohne. Sicherlich nicht kurz nach Gründung, aber wenn die Firma solide wirtschaftet und der Kredit in einem guten Verhältnis zum vorhanden Kapital und Cashflow steht muss das nicht sein.

Michael

Eins wird total vergessen, und ich glaube das war mit ein Grund gegen den "Einzelunternehmer":
Der Tod...

Schon die Lungenembolie vergessen?
Wenn der Einzelunternehmer stirbt, bleibt nur zu hoffen das ein entsprechendes Testament hinterlegt wurde.

Bei einer GmbH werden die Anteile vererbt, neuer Geschäftsführer ernannt und weiter gehts...

Manuel Schmitt (manitu)

Korrekt.

Zwar hatte ich jederzeit alles geregelt, dennoch: Eine juristische Person hat diesbezüglich enorme Vorteile.

erwin

Bzgl. der AGB ist § 309 Nr. 10 nicht zu vergessen, Dürfte zumindest für einen Teil der Verträge gelten.
Darüber hinaus würde ein Wechsel des Vertragspartners grob gesagt als Vertrag zu Lasten Dritter ohne Zustimmung eben dieser - also der Kunden - unwiirksam sein, da sich diesen ggü. eine Haftungsbeschränkung auswirken würde. Nichtsdestotrotz kann natürlich die manitu GmbH die Foderungen nach bspw. Abtretung einziehen und auch die Leistungspflichten für manitu erfüllen. Denkbar ist insoweit bspw. ein Schuldbeitritt.

Dies alles wirkt sich natürlich rein tatsächlich - sofern alles glattläuft - nicht aus.

Manuel Schmitt (manitu)

Dies ist in soweit grundsätzlich richtig, allerdings trifft § 309 Abs. 10 BGB nicht auf diesen Übergang zu.

Hier tritt nämlich eine Rechtsnachfolge, insbesondere mit teilweiser Auswirkung des Umwandlungsgesetzes, ein.

Die von Dir erwähnte Regelung würde - einfach beschrieben - den Fall "Verkauf von Geschäftsteilen" an fremde Dritte abdecken, nicht jedoch eine - ebenfalls einfach ausgedrückte - Umfirmierung.

Die Haftungsbeschränkung ist in Verträgen, in denen Personenschäden nicht zu erwarten sind, und in denen Sachhaftungen ebenfalls vertraglich - soweit zulässig - ausgeschlossen und ansonsten maximal auf den einfachen Gegenwert gedeckelt sind, keine Verschlechterung, sondern in diesem praktischen Fall (da eine juristische Person (siehe anderer Beitrag) nicht einfach versterben kann) ein Vorteil für den Kunden.

erwin

Also letzten Endes doch nach UmwG (§§ 123 Abs. 3, 152 UmwG) als Ausgliederung und Neugründung verbunden mit der Gesamtrechtsnachfolge.
Klang so nach Gestaltungsversuch außerhalb des UmwG der jeweiligen Einzelrechtsnachfolge.

Dann bin ich jetzt überzeugt! :-)

Viel Erfolg!

Ralph

Herzlichen Glückwunsch!

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