Freitag, 10. Dezember 2010, 13:06
manitu wird zur manitu GmbH
Nun ist es "raus": manitu wird zur manitu GmbH.
Ich bitte Euch an dieser Stelle um Verständnis dafür, dass ich im Vorfeld hier absolut nichts dazu gebloggt habe. Ich empfinde es im Interesse unserer Kunden als wichtig, diese zuerst zu informieren (und dies eben in einem Mailing auch getan habe). Denn als Kunde eines Unternehmens ist es irgendwie (teilweise sogar mehr als) unschön, wenn man wichtige Neuerungen von Dritten oder an anderer Stelle erfährt als direkt von seinem (Vertrags-)Partner.
Nun wird auch klar, welches Lachen ich gestern im Gesicht hatte: Gestern wurde endlich die Handelsregister-Eintragung vorgenommen. Das war mehr oder weniger der offizielle Startschuss. Wenn gleich die manitu GmbH bereits jetzt als juristische Person auf dem Papier besteht, wird sie erst zum 1. Januar 2011 ihr operatives Geschäft aufnehmen, so ist es zudem auch beim Gewerbeamt eingetragen.
Für unsere Kunden ändert sich durch die Übernahme praktisch nichts. manitu wird als manitu GmbH mit allen Mitarbeitern - bis auf den rein formal geänderten Vertragspartner - genau so wie gewohnt weitermachen. Wir haben uns bewusst dazu entschlossen, dass z.B. auch Kunden- und Vertragsnummern unverändert bleiben (selbstverständlich gilt dies auch für Vertragsmodalitäten wie Laufzeit, Kündigungsfristen sowie auch für alle technischen Daten wie Domains oder Daten in Webhosting-Paketen oder Servern).
Für unsere Kunden hat die gewählte Form der Übernahme durch die manitu GmbH einen enormen Vorteil: Es sind keinerlei Schritte seitens unserer Kunden nötig, insbesondere kein Papierkram, da sich die Verträge (und selbstverständlich auch die AGB) weder juristisch noch technisch ändern. Selbst erteilte Einzugsermächtigungen für Bankkonten bzw. Kreditkarten gehen nahtlos und ohne Änderung zugunsten der manitu GmbH über.
Wer sich jetzt fragt, warum ich diesen Schritt gegangen bin: Ich möchte dem langjährigen Erfolg meines Unternehmens Rechnung tragen. In den letzten 13 Jahren hat sich manitu - und dies entnehme ich den Wertschätzungen von Kunden wie Partnern (auch Banken und dem Finanzamt) äußerst gut entwickelt. Wir haben einen ernstzunehmenden Stellenwert im Bereich des Hostings und von Internetzugängen erreicht, und möchten dies künftig klar nach außen zeigen.
Wichtig bleibt mir zu sagen, dass es bei der Gründung der manitu GmbH nicht um Firmenkonstrukte oder steuerliche Aspekte ging. Die manitu GmbH wurde daher von mir als alleinigem Gesellschafter gegründet (deren einziger Geschäftsführer ich bin). Ich habe mich sogar bewusst gegen Konstrukte (was grundsätzlich nicht abwertend klingen soll) wie "GmbH & Co. KG" oder "AG" entschieden, selbst wenn mir von einigen Stellen hier ein steuerlicher Vorteil angepriesen wurde. Mir war und wird es immer nur darum gehen, dass wir - aus Sicht unserer Kunden - das sind und bleiben, was wir eben sind: Menschlich. Einfach besser.
Wer mag, kann gerne mit mir am 1. Januar 2011 nachts um 00:00 Uhr auf die manitu GmbH anstoßen - ich betrachte dies als deren offiziellen Geburtstag.
Für alle, die juristisch interessiert sind: Es findet hier keinerlei Umwandlung nach UmwG statt. Stattdessen wir die manitu GmbH als Rechtsnachfolger in die Verträge zwischen mir als Einzelunternehmer und "meinen" Kunden eintreten - mit allen Rechten und Pflichten. Dies gilt selbstverständlich auch für unsere Partner und Vorhändler. Diese Art der Übernahme ist insbesondere durch § 23 (ii) unserer AGB sowie durch gängige Regelungen in BGB bzw. HGB geregelt.
Ich bitte Euch an dieser Stelle um Verständnis dafür, dass ich im Vorfeld hier absolut nichts dazu gebloggt habe. Ich empfinde es im Interesse unserer Kunden als wichtig, diese zuerst zu informieren (und dies eben in einem Mailing auch getan habe). Denn als Kunde eines Unternehmens ist es irgendwie (teilweise sogar mehr als) unschön, wenn man wichtige Neuerungen von Dritten oder an anderer Stelle erfährt als direkt von seinem (Vertrags-)Partner.
Nun wird auch klar, welches Lachen ich gestern im Gesicht hatte: Gestern wurde endlich die Handelsregister-Eintragung vorgenommen. Das war mehr oder weniger der offizielle Startschuss. Wenn gleich die manitu GmbH bereits jetzt als juristische Person auf dem Papier besteht, wird sie erst zum 1. Januar 2011 ihr operatives Geschäft aufnehmen, so ist es zudem auch beim Gewerbeamt eingetragen.
Für unsere Kunden ändert sich durch die Übernahme praktisch nichts. manitu wird als manitu GmbH mit allen Mitarbeitern - bis auf den rein formal geänderten Vertragspartner - genau so wie gewohnt weitermachen. Wir haben uns bewusst dazu entschlossen, dass z.B. auch Kunden- und Vertragsnummern unverändert bleiben (selbstverständlich gilt dies auch für Vertragsmodalitäten wie Laufzeit, Kündigungsfristen sowie auch für alle technischen Daten wie Domains oder Daten in Webhosting-Paketen oder Servern).
Für unsere Kunden hat die gewählte Form der Übernahme durch die manitu GmbH einen enormen Vorteil: Es sind keinerlei Schritte seitens unserer Kunden nötig, insbesondere kein Papierkram, da sich die Verträge (und selbstverständlich auch die AGB) weder juristisch noch technisch ändern. Selbst erteilte Einzugsermächtigungen für Bankkonten bzw. Kreditkarten gehen nahtlos und ohne Änderung zugunsten der manitu GmbH über.
Wer sich jetzt fragt, warum ich diesen Schritt gegangen bin: Ich möchte dem langjährigen Erfolg meines Unternehmens Rechnung tragen. In den letzten 13 Jahren hat sich manitu - und dies entnehme ich den Wertschätzungen von Kunden wie Partnern (auch Banken und dem Finanzamt) äußerst gut entwickelt. Wir haben einen ernstzunehmenden Stellenwert im Bereich des Hostings und von Internetzugängen erreicht, und möchten dies künftig klar nach außen zeigen.
Wichtig bleibt mir zu sagen, dass es bei der Gründung der manitu GmbH nicht um Firmenkonstrukte oder steuerliche Aspekte ging. Die manitu GmbH wurde daher von mir als alleinigem Gesellschafter gegründet (deren einziger Geschäftsführer ich bin). Ich habe mich sogar bewusst gegen Konstrukte (was grundsätzlich nicht abwertend klingen soll) wie "GmbH & Co. KG" oder "AG" entschieden, selbst wenn mir von einigen Stellen hier ein steuerlicher Vorteil angepriesen wurde. Mir war und wird es immer nur darum gehen, dass wir - aus Sicht unserer Kunden - das sind und bleiben, was wir eben sind: Menschlich. Einfach besser.
Wer mag, kann gerne mit mir am 1. Januar 2011 nachts um 00:00 Uhr auf die manitu GmbH anstoßen - ich betrachte dies als deren offiziellen Geburtstag.
Für alle, die juristisch interessiert sind: Es findet hier keinerlei Umwandlung nach UmwG statt. Stattdessen wir die manitu GmbH als Rechtsnachfolger in die Verträge zwischen mir als Einzelunternehmer und "meinen" Kunden eintreten - mit allen Rechten und Pflichten. Dies gilt selbstverständlich auch für unsere Partner und Vorhändler. Diese Art der Übernahme ist insbesondere durch § 23 (ii) unserer AGB sowie durch gängige Regelungen in BGB bzw. HGB geregelt.
Kommentare
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housebreaker
Jedenfalls: Herzlichen Glückwunsch für den Erfolg deines Unternehmens
Uwe
Rene
Die GmbH als Rechtsform hat zwei Vorteile: zum einen den persönlichen, dass es eine Haftungsbeschränkung gibt und zum Anderen, dass komischerweise viele Menschen immer noch einer GmbH (oder irgendeinem anderen komischen Konstrukt, wie sie im Blogbeitrag genannt worden sind) mehr Vertrauen schenken als einer Marke hinter der eine Person persönlich steht.
Die GmbH hat unter Umständen auch Nachteile: Die beschränkte Haftung wird auch gern mal von unliebsamen Bankmitarbeitern (mit denen es manitu bzw. Manuel glücklicherweise scheinbar nicht zu tun hat) als Grund genommen, damit die kreditwürdigkeit abgesenkt und damit unter Umständen ein Kredit versagt werden kann (als Einzelperson/Einzelunternehmer haftet man persönlich vollumfänglich für Verbindlchkeiten der "Firma"; die GmbH halt nur bis zur Höhe des Gesellschaftsvermögens inkl. der Einlage)
Was auch immer der Grund gewesen sein mag, solange manitu so bleibt wie es ist, ist manitu einfach nur top!
Manuel Schmitt (manitu)
Dem Argument, dass eigentlich eine Einzelunternehmen bzw. GbR aus Sicht von Gläubigern besser ist, schließe ich mich vollumfänglich an, ebenso dem Argument, dass juristischen Personen im allgemeinen Geschäftsverkehr mit Kunden mehr (Be-)Achtung geschenkt wird, ebenfalls.
Zu letzterem hatten wir nicht selten in der Vergangenheit schon den Status "kurz vor Vertragsabschluss", bis zuständigen Menschen bei den Kunden in spe einfiel, dass es die Unternehmenspolitik nicht zuließe, mit Einzelunternehmen Verträge abzuschließen. Schade - aber that's life!
Sven
http://www.hostblogger.de/blog/archives/4404-Umfirmierung-eines-Kunden-zur-GmbH.html
Wäre nett, wenn du zu dem "Sinneswandel" und den damals angesprochenen Kontra-Gründen etwas sagen könntest.
Überhaupt erschließt es sich mir nicht ganz, weswegen ausgerechnet jetzt eine Umwandlung in eine GmbH "dem langjährigen Erfolg deines Unternehmens nun Rechnung tragen soll". Inwiefern?
Wenn du auch dies einmal kurz näher erläutern könntest, würde ich mich freuen.
Danke!
P.s.: Bis ich verstanden habe, weswege du diesen Schritt nun gegangen bist, halte ich mich mit Glückwünschen zurück. Bitte nicht übel nehmen..
Andreas
Wenn man die Kommentare von dem verlinktem Eintrag durchliest sieht man auch worum es damals ging.
Manuel Schmitt (manitu)
Eine GmbH bzw. die Umwandlung dorthin ist grundsätzlich nichts Schlechtes. Es muss nur be- und durchdacht sein.
Schokohase
Manuel Schmitt (manitu)
Eine GmbH auf die Beine zu stellen, ist nicht schwierig, aber sie zum Erfolg zu führen, sehr wohl.
Schokohase
Eine AG hat einfach deutlich mehr "dicke Eier", ist einfach so. Das ist Volkes Meinung und auf eben genau diese bist du ja aus, isn't it so? Klar, ist die AG sauteuer und unnötig. Aber die GmbH ist das gewissermaßen ja auch.
/me
Von einer GmbH erwarte ich im Allgemeinen mehr Kontinuität.
Patrick
Naja, bei der GmbH als Rechtsform geht's fast immer um die Haftungsbeschränkung, für die Kunden ist das (wie immer) natürlich kein Vorteil.
Marcel Dunkelberg
Manuel Schmitt (manitu)
Manuel Schmitt (manitu)
Zur Haftung: Beim Hosting ist die Haftung grundsätzlich ja sehr beschränkt, besonders dann, wenn keine SLAs vereinbart werden. Als Hosting-Unternehmen (mit gutem Versicherungsschutz) einen größeren Schaden zu produzieren, der wirtschaftlich relevant sein könnte, dürfte schwierig werden. Relevant ist die Rechtsform somit nicht für Kunden, sondern nur für Geschäftspartner.
thorben
nunja, eine gmbh&co kg ist kein konstrukt sondern doch sehr sehr häufig anzutreffen und nichts merkwürdiges
frage: wie hoch ist denn euer stammkapital? wird ja beizeiten sowieso veröffentlicht ^^ ich gehe mal davon aus, dass du nicht nur 25k nimmst
Manuel Schmitt (manitu)
Das Stammkapital ist 25.000 Euro (bereits im Handelsregister zu ersehen), dabei wird es allerdings nicht bleiben. Wir werden dieses zeitnah aufstocken (z.B. aus Erträgen).
EDK
Eigentlich bedauerlich, dass Du nicht stärker versucht hast aus der bisherigen Rechtsform Kapital zu schlagen. Eine Umwandlung einer Mini-Klitsche in eine GmbH ist toll, aber wenn man schon ein etabliertes Unternehmen führt, ist der Kaufmann doch für eine gute PR dienlich.
Ansonsten schließe ich mich dem Schokohasen an: Eine AG (in Zukunft auch die SE) macht beim gemeinen Kunden Eindruck (und die Organe lassen sich auch mit der Familie besetzen). Eine GmbH ist so entsetzlich vernünftig.
Nick
Man wählt die Gesellschaftsform, die dem Unternehmen angemessen ist.
AGs sind interessant für sehr kapitalstarke Unternehmen, ist das nicht der Fall, dann sollten keine äußeren Faktoren eine Rolle für die Wahl der Gesellschaftsform spielen.
Sowenig wie VW eine GbR sein kann, wäre es unsinn, wenn GasWasserScheiße Müller eine AG wäre.
Ich bin mir ziemlich sicher, Manuel wird alle Möglichkeiten sorgfältig und langfristig überdacht haben und sich nicht wegen 'Wow, GmbH ist ja auch ne Abkürzung für Geh mal Bier holen' für diese Gesellschaftsform entschieden haben.
Deshalb Glückwunsch für die Einschulung deines Kindes ins Handelsregister!
killerbees19
Rene
Wozu brauche ich eine AG an der beliebig viele Menschen Eigentümer sein können, wenn das Unternehmen sowieso in der Hand des Gründers bleiben soll? Der Aufwand, der betrieben werden muss, um die gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen (nicht nur pro forma die zusätzlichen Gremien Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung besetzen und tagen zu lassen), steht in keiner Relation zu einem potentiellen PR-Nutzen.
Ich persönlich schrecke sogar eher zurück, wenn ein kleines Unternehmen in der Rechtsform der AG betrieben wird -> wieso AG und nicht GmbH? Steht das ganze Ding auf so wackligen Beinen, dass er nur Kleinfinanziers finden konnte? Wer ist der de-facto-Inhaber der AG (also wer hat die Mehrheit der Aktien) und kann durch Vorstandswahl etc. die Richtung bestimmen?
Manuel Schmitt (manitu)
Letztendlich wird bei vielen juristischen Firmenkonstellationen Raubbau am Unternehmen gemacht. Nicht wenige Unternehmer denken hier primär an den persönlichen Vorteil (und den nahestehender Menschen, die gerne mit entsprechend gut bezahlten Posten besetzt werden).
Das, was das Unternehmen erwirtschaftet, soll in meinen Augen genau da (ergo im Unternehmen) verbleiben, damit das Unternehmen als eigenständige "Person" wachsen kann. Mich persönlich macht mein Gehalt/Einkommen/Ertrag nicht doppelt so glücklich, wenn es doppelt so hoch wäre. Aber ein Unternehmen, das von Jahr zu Jahr erfolgreicher wird - was ich primär an Zahlen des Marketings und nicht des Controllings messe, macht mich sehr wohl glücklicher. Arbeit muss Spaß machen, und mir macht mein Unternehmen äußerst viel Spaß.
Ich brauche weder einen Porsche (das ist hiermit nichts Grundsätzliches gegen die technisch guten Produkte aus dem Hause Porsche) noch eine "AG" als Ego-Booster.
Wer manitu kennt, weiß, dass es der richtige Schritt ist.
Micha
Fränki
hast Du nicht damals mit einem 5er BMW für angeblich 100.000 Euro versucht zu prahlen? Oder bist Du nur neidich auf Porschefahrer
Andreas
Die neuen Porsche klingen ja garnicht mehr wie Porsche finde ich
Manuel Schmitt (manitu)
Andreas
Ich hab bereits öfters mit genau dieser Konstellation schlechte erfahrungen gemacht.
Darunter zB auch eine "ehemalige Partnerfirma in Spee" bei der mir das mit der AG von Anfang an seltsam vorgekommen ist. Ich bin froh damals einer der wenigen zu sein die sich weigerten zu investieren.
Natürlich ist das nicht immer der Fall, aber das gebrannte Kind scheut das Feuer
m1
Was hier viele schreiben ist einfach nur Bullshit und aufgeschnapptes Halbwissen.
Das eine GmbH, AG, whatever von den (potentiellen) Kunden als seriöser aufgenommen wird, ist wirklich so, warum auch immer.
Warum Firmenkonstrukte wie "GmbH & Co. KG" oder "AG" komisch sein sollen, ist wirklich fraglich. Jede Form hat ihre Daseinsberechtigung.
Inwieweit das nun irgendetwas "Rechnung tragen kann", ist also einfach erklärt. Sicherheit für den Kunden, insbesondere was die Nachfolge betrifft.
clekis
Stoßen wir dann am 1.1. um 0:00 Uhr im Büro von manitu mit einer großen Party aller Leser an ;)?
Andre
Andreas
Das mit der Insolvenz versteh ich nicht.
Gibt es da eine Erklärung in Kurzform?
Jacky
Es gibt viele Gründe wieso man eine GmbH & Co. KG gründet oder eine KGaA, oder wie auch immer.
Charles
Felix
Andreas
Solange also die AGB und die sonstigen Vertragsbedingungen gleich bleiben, laufen auch die Laufzeitverträge unberührt weiter.
Auch wenn da nun "eine andere Firma" der Vertragspartner ist.
Manuel Schmitt (manitu)
Micha
Andreas
Andreas
Hans
Für eine Bank spielt es keine rolle ob es eine GmbH oder AG ist in beiden fällen möchte die Bank das der Geschäfsführer Privat mit seinem vermögen für den Kredit bürgt sonst gibt es kein Geld von der Bank!
Eine GmbH haftet bis zu Ihrem Stammkapital meist 25.000 EUR oder mehr also wenn die Forderung bei 50.000 EUR liegt dann gibt es eben nur die 25.000 EUR nicht mehr. Nicht das ich damit sagen möchte das deshalb die GmbH gegründet würde.
Das sich die Rechtsform ändernt also von einzelunternehmen zu eine GmbH bekommt der Kunden auch ein Sonderkündigungsrecht auch wenn sich an dem Vertrag nichts ändert! Soweit ich weiss muss der Kunden darüber informiert werden.
Gruss Hans
Andreas
Der Kunde hat dadurch kein Sonderkündigungsrecht.
Es müsste sich für den Kunden etwas ändern.
Wäre die manitu GmbH nicht im Stande die Leistung genauso zu erbringen wie es bei manitu jetzt der fall ist, dann hätte er ein Sonderkündigungsrecht.
De facto hat er dieses also in diesem Fall nicht.
Manuel Schmitt (manitu)
AbRaXeS
Michael
Der Tod...
Schon die Lungenembolie vergessen?
Wenn der Einzelunternehmer stirbt, bleibt nur zu hoffen das ein entsprechendes Testament hinterlegt wurde.
Bei einer GmbH werden die Anteile vererbt, neuer Geschäftsführer ernannt und weiter gehts...
Manuel Schmitt (manitu)
Zwar hatte ich jederzeit alles geregelt, dennoch: Eine juristische Person hat diesbezüglich enorme Vorteile.
erwin
Darüber hinaus würde ein Wechsel des Vertragspartners grob gesagt als Vertrag zu Lasten Dritter ohne Zustimmung eben dieser - also der Kunden - unwiirksam sein, da sich diesen ggü. eine Haftungsbeschränkung auswirken würde. Nichtsdestotrotz kann natürlich die manitu GmbH die Foderungen nach bspw. Abtretung einziehen und auch die Leistungspflichten für manitu erfüllen. Denkbar ist insoweit bspw. ein Schuldbeitritt.
Dies alles wirkt sich natürlich rein tatsächlich - sofern alles glattläuft - nicht aus.
Manuel Schmitt (manitu)
Hier tritt nämlich eine Rechtsnachfolge, insbesondere mit teilweiser Auswirkung des Umwandlungsgesetzes, ein.
Die von Dir erwähnte Regelung würde - einfach beschrieben - den Fall "Verkauf von Geschäftsteilen" an fremde Dritte abdecken, nicht jedoch eine - ebenfalls einfach ausgedrückte - Umfirmierung.
Die Haftungsbeschränkung ist in Verträgen, in denen Personenschäden nicht zu erwarten sind, und in denen Sachhaftungen ebenfalls vertraglich - soweit zulässig - ausgeschlossen und ansonsten maximal auf den einfachen Gegenwert gedeckelt sind, keine Verschlechterung, sondern in diesem praktischen Fall (da eine juristische Person (siehe anderer Beitrag) nicht einfach versterben kann) ein Vorteil für den Kunden.
erwin
Klang so nach Gestaltungsversuch außerhalb des UmwG der jeweiligen Einzelrechtsnachfolge.
Dann bin ich jetzt überzeugt!
Viel Erfolg!
Ralph