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Freiwillige Angabe der Personalausweis-Nummer bei Webhosting-Bestellungen

Seit heute haben wir bei Webhosting-Bestellungen die Möglichkeit aber nicht Verpflichtung, dass der Kunde die relevanten Daten seines (alten, deutschen) Personalausweises angeben kann. Den neuen elektronischen Personalausweis akzeptieren wir derzeit noch nicht.

Wir verifizieren die Bestelldaten zwar schon immer anhand diverser Kriterien und Möglichkeiten gegen, z.B. durch eine persönliche Verifikation per Telefon, allerdings möchten wir den Prozess aufgrund einer gewissen Quote an gefälschten aber in sich syntaktisch korrekten Bestellungen beschleunigen.

Zugegeben: Die Personalausweis-Nummer (korrekter wäre eigentlich die letzte Zeile auf der ersten Seite ;-) ) ist dank diverser Generatoren und des relativ einfachen Algorithmus fälschbar, allerdings stellt es dennoch eine gewisse Hürde dar :-)

Nochmal: Die Angabe ist freiwillig. Wer sie macht, hilft uns und sich, indem er den Vorgang vereinfach respektive beschleunigt. Die übermittelten Daten enthalten außer der ausstellenden Behörde, einer Seriennummer, der Nationalität, dem Geburtsdatum und dem Ablaufdatum keine weiteren Informationen. Ich halte die freiwillige Angabe daher im Rahmen unseres besonderen Augenmerks auf Datenschutz für in Ordnung. Wer die Angabe - aus welchen Gründen - nicht machen möchte, erhält dennoch den gleichen Status bei uns, nur kann die manuelle Verifikation den Vorgang etwas verzögern.

Kommentare

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L.E.

Sehr schön, was ihr euch immer zum Schutz der Kunden einfallen lasst. http://blog.lars-ewald.com/admin/ckeditor/plugins/smiley/images/thumbs_up.gif

Schokohase

WTF? Was hat das mit Schutz des KUNDEN zu tun? Was auch immer du nimmst, nimm weniger...

L.E.

Liegt doch auf der Hand:
Wie Manuel schrieb, kann der Bestellprozess besser validiert werden. Also ist es schwieriger unter meinem Namen Geschäfte abzuschließen. ;)

Aber natürlich gibt es sicher auch Nachteile. Aber deshalb ist das ja folgerichtig nicht verpflichtend.

Schokohase

Im Zweifel ist das Unternehmen nachweispflichtig. Insofern ist das Ganze hier rein zum Schutz des UNTERNEHMENS. ;)

Schokohase

Im Zweifel ist das Unternehmen nachweispflichtig. Insofern ist das Ganze hier rein zum Schutz des UNTERNEHMENS. ;)

L.E.

Na, wenn das so ist. Lesen muss halt gelernt sein. ;)

Trotzdem ist es schön, dass manitu auch hier wieder auf eigenes Risiko die Kundendaten dadurch schützt, dass die Angabe freiweillig ist. So, jetzt hab ich wenigstens noch die Biege bekommen. :D

rae

Ich bin eh gewohnt, dass es bei mir etwas länger dauert, sofern es überhaupt funktioniert. Die gängigen Verifikationssysteme bauen eben nahezu alle auf national hoheitlichen Dokumenten auf, nicht auf EU-weite oder gar diejenigen anderer EU-Staaten. Bis zu "Europa einig Vaterland" gibt es politisch noch einen weiten Weg...

Bob

Wenn Ihr die Daten nach der Verifikation löscht hätte ich damit bei Euch kein Problem.

Manuel Schmitt (manitu)

Im Prinzip tun wir das. Wir speichern die bei der Bestellung eingegebenen Daten nicht im Kundendatensatz, sondern nur relativ hard kodiert da, wo die Bestellungen zwischengespeichert werden. Dort dürfen wir die Bestellung weder löschen noch verändern, das schreiben mir das HGB sowie einige TK-regulatorische Regelungen vor.

alx

Warum speichert ihr die Nummer überhaupt ? Nach der Verifikation sollte es doch keinen Grund mehr geben, diese zu speichern, ein Flag für "Personalausweisprüfung erfolgreich" würde auch reichen. Gerade die Seriennummer ist problematisch, §4 PersAuswG.

Manuel Schmitt (manitu)

Wie sollen wir denn sonst bei einer Anzeige Daten nachweisen, die wir nicht mehr haben?

Andreas

Wie bitte. Du willst damit sagen dass du nicht für deine Kunden in die Breche springst und alles auf eine Kappe nimmst wenn Klagen drohen?
tz tz tz ;-)

Don Jon

Vielleicht ist es ja eine Klage von Manitu gegen den Kunden, weil dieser behauptet, er habe das gar nicht bestellt?

Manuel Schmitt (manitu)

Im Prinzip auch das, wobei wir nicht klagen, sondern ggf. im Mahnverfahren eine Forderung, die oft nachträglich (!) als strittig dargestellt wird, untermauern müssen.

Wir sind aber, wenn zeitnah ein "habe ich nicht bestellt", sehr kulant, denn wir wollen ja Unbeteiligt und Mit-Geschädigte nicht unnötig belasten. Einzig und alleine ein gewisses Maß an Mitarbeit bei der Aufklärung, z.B. eine gemeinsame Strafanzeige, erhoffen wir uns.

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