Freitag, 25. Februar 2011, 07:15
Mengenlehre beim Finanzamt
Wenn man beim Finanzamt eine Änderung der Kontoverbindung(en) einer gewissen Teilmenge einer Gesamtmenge von Steuerarten veranlasst, kann es (leider) schon einmal passieren, dass die Differenzmenge ganz unter den Tisch fällt, - und dann irgendwann eine gewisse Steuerart unschönerweise als unbezahlt gilt. So gestern hier passiert.
Dabei hatte das Finanzamt zu jeder Zeit eine Einzugsermächtigung für alle Steuerarten (alles andere ist auch nicht ratsam). Nur war das dem eingebenden Sachbearbeiter nicht so klar wie seiner Kollegin, die beim nochmaligen Überprüfen des Änderungsantrages so gar kein Verständnis für ihren Kollegen hatte.
Dabei hatte das Finanzamt zu jeder Zeit eine Einzugsermächtigung für alle Steuerarten (alles andere ist auch nicht ratsam). Nur war das dem eingebenden Sachbearbeiter nicht so klar wie seiner Kollegin, die beim nochmaligen Überprüfen des Änderungsantrages so gar kein Verständnis für ihren Kollegen hatte.
Kommentare
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murry
Andreas
Die haben mir mal überraschend ne größere Bestellung vom Konto abgebucht.
Weil zwischen deren Auslieferung und der Abbuchung noch eine kleinere Bestellung getätigt wurde die von meinem Konto abging (wir teilen uns hier eine Pearl Kundennummer im Haushalt).
Die Gebühr dafür musste ich dann allerdings nicht bezahlen, da auf der Rechnung ja steht "Der Betrag wird von Konto xxxxxxxx eingezogen".
cw1