Freitag, 29. April 2011, 08:07
Einzugsermächtigung bei der Berufsgenossenschaft
Man sollte es nicht glauben, dass eine Berufsgenossenschaft im Jahr 2011 nicht in der Lage (vielleicht auch nicht willens ist), die fälligen Beiträge einzuziehen.
Kommentare
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Florian
Vor zehn Jahren gab es ~ 80 UV-Träger (Berufsgenossenschaften und Träger der öffentlichen Hand). Derzeit noch ~ 30, Tendenz fallend.
Das wird erreicht, indem UV-Träger fusioniert werden. Die Führung des neuen Trägers wird politisch ausgewählt, i.d.R. die Spitze des alten UV-Trägers mit den niedrigeren Verwaltungskosten.
Ausnahme: Verwaltungsberufsgenossenschaft. Die ist auch so schon die - nach Versicherten - mit Abstand größte BG Deutschlands. Sind ja u.a. auch alle Fußball-Profis pflichtversichert. Die möchten ihre Verwaltungskosten aus "Lobby-Gründen" niedrig halten.
L.E.
Also von daher wundert mich bei denen gar nichts...
Achja, und einen guten Webhoster könnte sich die VBG auch mal anschaffen.