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Die Aufklärungsquote der VDS

Nothing left to say:

SH: Vorratsdatenspeicherung für 0,01% höhere Aufklärungsquote?

Kommentare

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Chris mit den halbierten Bits

Doch da gibt es zu sagen, daß die Zahlen irreführend sind.

Alvar Freude hat dazu Stellung bezogen: https://plus.google.com/108883406637789936158/posts/3t2bJ3muxFC#108883406637789936158/posts/3t2bJ3muxFC

Peter

Naja, ich gehöre dann aber anscheinend zu diesen 0,01%. Bei mir wurde nämlich in die Wohnung eingebrochen. Es wurden viele (auch persönliche) Sachen mitgenommen unter anderem auch mein Notebook. Auf diesem war Dropbox installiert worüber ich im Nachhinein rausgefunden habe, dass der Einbrecher (oder der Käufer, aber es war unmittelbar nach dem Einbruch) mein Notebook online genutzt hat. Ich konnte somit die IP-Adresse raus finden. Diese habe ich direkt der Polizei gemeldet. Leider hat auch der zugehörige Provider keine Vorratsdatenspeicherung betrieben. Ich habe von meinen Sachen nichts wieder gesehen. Um es kurz zu machen ich war schon vorher und bin auch jetzt noch FÜR die Vorratsdatenspeicherung, wenn sauber geregelt wird wann, wer und wie jemand Zugriff auf die Daten bekommt.

Peter

OK, es war noch zu früh heute Morgen...ich gehöre natürlich nicht dazu. Mein Fall wurde ja nicht aufgeklärt (wegen fehlender VDS) und zählt natürlich auch nicht zu der Betrachteten Kategorie der aufgeklärten Fälle.

Micha

Versteh ich nur nicht: Wieso kommst du auf die Idee, mit VDS wäre dein Fall aufgeklärt worden? Handelt es sich bei denem Laptopdiebstahl um ein Kapitalverbrechen oder Terroranschlag?

Peter

Also zum einen handelt es sich nicht "nur" um einen Notebook Diebstahl, sondern um einen Wohnungseinbruch. Da dieser von einer Bande organisiert wurde ist das eine schwere Straftat und soweit ich das als Laie durchschaue wäre damit eine Abfrage der Daten möglich.
Aber mal davon abgesehen, fände ich auch eine gesetzliche Regelung legitim, die schon bei einem "normalen" Diebstahl eine Abfrage der Daten ermöglicht. Natürlich müsste das schon sauber geregelt werden.

Simon

Und jetzt nehmen wir mal an, du wärst nicht der Bestohlene sondern der Nachbar des Diebes, der dein WLAN geknackt hat.
Fändest du die folgende Hausdurchsuchung auch noch gut? Vor allem wenn man die, vorsichthalber wegen der "Bande", mit der man den VDS-Zugriff begründet hat, gleich vom SEK vorbereiten lässt?

Und: Kennst du http://www.zeit.de/datenschutz/malte-spitz-vorratsdaten und möchtest du wirklich, dass die Polizei Zugriff auf solche Datenpools bekommt wegen einer Sache wie einem einfachen Diebstahl?

Ich nicht...

Peter

Also ob man dann direkt mit dem SEK eingreift ist ja nochmal eine andere Sache. Aber um für die weiteren Ermittlungen die Adresse heraus zu bekommen sehe ich das schon als legitim an.
Ich kenne den verlinkten Bericht und ich finde das ist in diesem Zusammenhang Angstmache. Ich habe nie davon gesprochen, dass von einer Person Daten en masse abgefragt werden dürfen. Ich wiederhole mich: die Form der Abfrage muss sauber geregelt werden. Missbrauchen kann man viele Regelungen, insbesondere wenn es um Ermittlungsbefugnisse geht. Was Erlaubt sein sollte, da hat jeder ein anderes Verständnis von. Aber ich denke man sollte und kann nicht auf alle Befugnisse verzichten, die in irgendeiner Form missbraucht werden können.

Simon

Aber im Prinzip fängst du auch schon mit dem Kernproblem an: Erst wars der Laptop, bei dem wegen "Bandeneinbruch" die Abfrage erfolgen sollte. Nun sind wir schon bei normalem Diebstahl d.h. bei einfachen Straftaten.
Geschaffen wurde die VDS mal für Terrorabwehr.

Und genau wie du denken die Politiker und die Polizei auch: Ach, Daten sind doch eh da. Wieso nicht also für andere Zwecke nutzen? Die Musikindustrie hatte sich auch schon gefreut.
Rasterfahndungen wie bei der Sache mit dem Wurf von der Brücke, wo eine Frau ums leben kam, bekommen dann auch völlig neue Dimensionen.
Was ist dem den Erfahrungen aus Leipzig, wo man die Straftat Landfriedensbruch genutzt hat, um im großen Stil an Daten zu kommen? Wollen wir diese Möglichkeiten wirklich schaffen?

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