Donnerstag, 10. November 2011, 08:58
Büro nicht besetzt
Ein Schuldner hatte unserem Inkassobüro einen Widerspruch geschickt. Sein Abschlussatz:
Mein Büro ist vom 21.11.2011 bis einschließlich 23.12.2011 nicht besetzt, ich bitte Sie dies bei jeglicher Fristsetzung zu berücksichtigen.Und nein, das "12." ist kein Schreibfehler
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