Freitag, 18. November 2011, 09:20
Dreister Diebstahl unserer AGB (2a und 2b)
Beide der von mir kürzlich Angeschriebenen haben sich zwischenzeitlich gemeldet.
Einer davon war freundlich, aufgeschlossen, hat insbesondere um Entschuldigung gebeten und konnte mir glaubhaft machen (auch anhand von Zahlen), dass seine Einzelfirma nahezu 0 Umsatz macht. Hier lassen wir Gnade vor Recht walten und werden uns mit einer nicht nennenswerten kleinen Summe als Entschädigung zufrieden geben.
Ein anderer allerdings meint, die juristische Keule ausholen zu müssen. Sein gutes Recht, allerdings wird er verstehen müssen, dass wir das dann im Gegenzug auch werden. Angeblich habe sein Anwalt unsere und deren AGB verglichen und keine nennenswerten Übereinstimmungen gefunden, und wenn, würden diese aus allgemeinen Textpassagen und juristischen Vor-Formulierungen bestehen. Zu schade, dass genau diese 100% übernommenen Passagen (wenn man bei ganzen A4-Seiten davon sprechen kann), vor vielen Jahren hier wortwörtlich so und inhouse (also nicht extern und nicht mit Vor-Formulierungen) entstanden sind. Ich fürchte, dass dies der erste Fall sein könnte, der vor einem Richter enden wird. Und noch mehr schade, dass einige Formulierungen bewusst sehr stark an den Rechenzentrums-Betrieb angepasst und unsere eigenen Prozesse angelegt sind, welche für ein Unternehmen, das zwar aus dem IT-Bereich stammt, aber keine Hosting-Leistungen anbietet, mehr oder weniger unpassend sein dürften (wenn man sich nicht ins eigene Knie schießen will).
Somit geht nun der ganze Vorgang, der eigentlich unbürokratisch hätte gelöst werden können, ab zum Anwalt. Mir soll's Recht sein
Einer davon war freundlich, aufgeschlossen, hat insbesondere um Entschuldigung gebeten und konnte mir glaubhaft machen (auch anhand von Zahlen), dass seine Einzelfirma nahezu 0 Umsatz macht. Hier lassen wir Gnade vor Recht walten und werden uns mit einer nicht nennenswerten kleinen Summe als Entschädigung zufrieden geben.
Ein anderer allerdings meint, die juristische Keule ausholen zu müssen. Sein gutes Recht, allerdings wird er verstehen müssen, dass wir das dann im Gegenzug auch werden. Angeblich habe sein Anwalt unsere und deren AGB verglichen und keine nennenswerten Übereinstimmungen gefunden, und wenn, würden diese aus allgemeinen Textpassagen und juristischen Vor-Formulierungen bestehen. Zu schade, dass genau diese 100% übernommenen Passagen (wenn man bei ganzen A4-Seiten davon sprechen kann), vor vielen Jahren hier wortwörtlich so und inhouse (also nicht extern und nicht mit Vor-Formulierungen) entstanden sind. Ich fürchte, dass dies der erste Fall sein könnte, der vor einem Richter enden wird. Und noch mehr schade, dass einige Formulierungen bewusst sehr stark an den Rechenzentrums-Betrieb angepasst und unsere eigenen Prozesse angelegt sind, welche für ein Unternehmen, das zwar aus dem IT-Bereich stammt, aber keine Hosting-Leistungen anbietet, mehr oder weniger unpassend sein dürften (wenn man sich nicht ins eigene Knie schießen will).
Somit geht nun der ganze Vorgang, der eigentlich unbürokratisch hätte gelöst werden können, ab zum Anwalt. Mir soll's Recht sein
Kommentare
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anon
Manitu sollte genug Umsatz und Gewinn machen, um über so einen Kleinscheiß hinweg sehen zu können.
Find ich persönlich lächerlich da so ein Theater veranstalten zu wollen. Schadet meiner Meinung nach auch dem Slogan von Manitu.
Manuel Schmitt (manitu)
Und ja, wir machen genug Umsatz und Gewinn, um über Kunden, die wir nicht möchten, hinwegsehen zu können - denn wer einfach einen "Slogan" für alles missbraucht, um gegen einen anderen zu wettern, den brauchen wir nicht.
Olli Kels
Alex
Aber nein, Urheberrecht war nicht das Hauptproblem. Das Hauptproblem ist, dass man bei einer Dissertation alles nicht-zitierte selbst geschrieben haben muss. Alles zu kopieren und dabei genau das Urheberrecht zu beachten, macht auch noch keinen Doktor.
Letztlich war es aber seine Unehrlichkeit, über die er gestolpert ist. Auch wenn viel zu viele diese Unehrlichkeit für vollkommen ok gehalten haben.
Ichunddu
Ob das nun AGB, ne Doktorarbeit oder nen Bild ist, ist doch völliug wurscht: man bereichert sich nicht dadurch, dass man Leistungen eines anderen nahezu oder gar völlig ohne eigenen Aufwand kopiert.
Und seinem "Slogan" wird Manuel und manitu dadurch gerecht, dass man erst einmal versucht, mit dem "Übeltäter" zu reden. Wie man am Fall a) sieht, scheinbar auch erfolgreich. Aber wer sich da quer stellt, der gehört eben bestraft.
Otto
Gute Vorgehensweise Manuel!
FlyingT
Ist gar nicht so einfach immer zu erkennen bei wem Abmahnen ne gute Aktion und bei wem es unterste Schublade ist.
Ich weiss ich weiss ich bin jetzt eh schon ganz unten weil ich was gegen den Häuptling gesagt habe
In dem fall nur ne kurze frage damit er nicht selber Opfer des Bösen Abmahnanwalts wird: stammt zu 100% aus Wasserkraft, das stimmt doch so 100% auch nicht weil ja im falle des Notstromaggregates ja Diesel verbrannt wird.
Nicht das mich das interessieren würde, wollte es aber mal anmerken
WasWaereEineWeltOhneAnwaelte
Man soll ja nicht Böswilligkeit unterstellen, wo Dummheit (und in diesem Fall vielleicht unternehmerische Unerfahrenheit und Leichtgläubigkeit gegenüber dem eigenen Anwalt) ausreicht...
Wäre nicht der erste Jurist, der auf Kosten seines unerfahrenen Mandanten zu Geld kommen versucht - erst geklaute AGBs als geprüft verkaufen, und dann natürlich auch freundlicherweise das Mandat beim absehbaren Rechtsstreit übernehmen... gibt zum Beispiel auch solche Gesellen, die einen Vorgang mit Absicht in die Länge ziehen, wenn sie sehen, der Mandant hat eine Rechtsschutzversicherung, es tut also dem Mandanten nicht weh, wenn man noch ein paar Briefe mehr aufsetzt, ein paar unnütze Beweisanträge stellt, usw. - womit man ja jedes Mal einen Rechnungsposten generiert.