Dienstag, 24. Januar 2012, 11:45
Eine Waffe für Werbemüde
Vorab als Lesestoff
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/01/05/eine-waffe-fr-werbemde/
Ohne die Werber / Versender in Schutz zu nehmen, aber: Ich stelle mir es in der technischen Umsetzung (für die Werber) durchaus schwierig vor, wenn Empfänger einzelne Werbe-Produkte nicht und andere dagegen durchaus haben zu wollen.
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/01/05/eine-waffe-fr-werbemde/
Ohne die Werber / Versender in Schutz zu nehmen, aber: Ich stelle mir es in der technischen Umsetzung (für die Werber) durchaus schwierig vor, wenn Empfänger einzelne Werbe-Produkte nicht und andere dagegen durchaus haben zu wollen.
Kommentare
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buntklicker.de
Manuel Schmitt (manitu)
Ich finde aber, dass es vertretbar wäre, wenn jeder Empfänger nicht gegen jeden einzelnen einen Unterlassungsanspruch hätte, sondern quasi eine generelle Option "Werbung ja" oder "Werbung nein".
Den Unterlassungsanspruch würde ich immer nur gegen den tatsächlich zustellenden (also die Deutsche Post AG als Ausliefernden) richten lassen, weniger gegen den Absender der Postwurfsendung.
Kim
Dennis
derp
Andreas
Ich finde das Urteil gut.
Und weil die Werbung im Internet auch übertrieben wurde, habe ich Firefox mit den bekannten Add-ons und sehe gar keine Werbung mehr.
Holger
Ich soll mich also in eine Datenbank eintragen lassen von einem SPAM-Verteiler mit dem ich ja gerade nichts zu tun haben will, nur damit ich nicht belästigt werde?
Gehts noch?
Es gibt nur eine Lösung, online wie offline: Ausdrückliche Zustimmung zum Empfang von Werbung. Die Leute die dann Werbung haben wollen können dann ja Abwägen ob sie die Speicherung wollen.
Diese Diskussion habe ich schon oft geführt "geben sie uns ihre Daten, dann trage ich die in die Liste der Verweigerer ein" NEIN
buntklicker.de
Holger
Irgendwann werden die Listen dann ausgetauscht um ewige Reklamationen zu reduzieren und Du wunderst Dich warum ein Onlineshop nicht mehr liefert ...
chi
sarc
Wobei der normale Zusteller eh kein Problem hat, nach spätestens ner Woche kennt der diese Sachen sowieso auswendig.
Wies dann aber für den Werbenden aussieht, dessen "Post" dann nicht zugestellt wird, fänd ich durchaus interessanter. Besonders bei diesen Späßen wie "an alle Haushalte in Schießmichtotstraße 1" oder gar persönlich addressierte Sachen. (Die als Massenware wirklich nerven, weil man die im schlimmsten Fall auch alle sortieren muss...)
buntklicker.de
Das Einzige, was die Post in ihrer Eigenschaft als Übermittler wegfiltern könnte, wären die nicht adressierten Sendungen "an Haushalte mit Tagespost". Dann müßte sie natürlich in die Vertragsbedingungen mit den Versendern reinschreiben, daß Haushalte mit Werbeverweigerern diese Sendungen pauschal nicht erhalten.
Die (für die Werber traurige) Konsequenz aus diesem Urteil ist, daß man keine Werbung als Postwurfsendung "an alle Haushalte"/"an alle Haushalte mit Tagespost" versenden kann, wenn auch nur ein einziger Empfänger im adressierten Gebiet der Zustellung von Sendungen dieses werbenden Absenders widersprochen hat. Dann bleibt nur noch die persönlich Adressierung. Ist für die Weber doof, ist aber halt so.