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Eine Waffe für Werbemüde

Vorab als Lesestoff ;-)

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/01/05/eine-waffe-fr-werbemde/

Ohne die Werber / Versender in Schutz zu nehmen, aber: Ich stelle mir es in der technischen Umsetzung (für die Werber) durchaus schwierig vor, wenn Empfänger einzelne Werbe-Produkte nicht und andere dagegen durchaus haben zu wollen.

Kommentare

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buntklicker.de

Das ist aber das Problem der Werber. Es zwingt sie ja niemand, überhaupt Postwurfsendungen zu verschicken. Insofern war die Einlassung der Deutschen Post schon ausgesprochen dreist. Die Post hat schließlich kein Recht darauf, Werbesendungen zu verteilen -- wenn sie es nicht hinbekommt, Empfänger, die die Sendung nicht haben wollen, von der Belieferung auszunehmen, dann muß sie es halt ganz lassen.

Manuel Schmitt (manitu)

Ich stimme Dir fast ganz zu.

Ich finde aber, dass es vertretbar wäre, wenn jeder Empfänger nicht gegen jeden einzelnen einen Unterlassungsanspruch hätte, sondern quasi eine generelle Option "Werbung ja" oder "Werbung nein".

Den Unterlassungsanspruch würde ich immer nur gegen den tatsächlich zustellenden (also die Deutsche Post AG als Ausliefernden) richten lassen, weniger gegen den Absender der Postwurfsendung.

Kim

Ist die generelle Option (umgesetzt durch den Aufkleber) nicht genau das, was das Gericht als nicht nötig betrachtet hat?

Dennis

Dieses Urteil könnte vor allem auch im Hinblick auf die geplante kostenlose Verteilung der BILD-Zeitung vom Juni interessant werden...

derp

Zum Thema: http://www.kanzlei-hoenig.de/2012/keine-stinkende-tote-fische-im-briefkasten/

Andreas

Das kommt dabei raus, wenn die Werbetreibenden es übertreiben.
Ich finde das Urteil gut.
Und weil die Werbung im Internet auch übertrieben wurde, habe ich Firefox mit den bekannten Add-ons und sehe gar keine Werbung mehr.

Holger

Was mir bei diesen Diskussionen fehlt, ist der Datenschutz.
Ich soll mich also in eine Datenbank eintragen lassen von einem SPAM-Verteiler mit dem ich ja gerade nichts zu tun haben will, nur damit ich nicht belästigt werde?
Gehts noch?
Es gibt nur eine Lösung, online wie offline: Ausdrückliche Zustimmung zum Empfang von Werbung. Die Leute die dann Werbung haben wollen können dann ja Abwägen ob sie die Speicherung wollen.
Diese Diskussion habe ich schon oft geführt "geben sie uns ihre Daten, dann trage ich die in die Liste der Verweigerer ein" NEIN

buntklicker.de

Deine Überlegung hat was für sich, geht aber etwas am Thema der Diskussion vorbei. Der Kläger hatte ja gerade von sich sein Mißfallen über den Bewurf mit Postwurfsendungen kundgetan und wollte nun, daß diesem Wunsch auch entsprochen werden möge. Und ich hätte auch ehrlich gesagt wenig Hemmungen, ausgerechnet der Deutschen Post, die mir sowieso mehrmals in der Woche Post bringt -- wenn auch von anderen Leuten --, meine Adresse mitzuteilen. :-)

Holger

Nunja, die Adresse alleine ist in Deinem Fall wohl nicht das Problem. Wenn aber als Überschrift auf der Liste "Dauernörgler" steht, sieht das vielleicht schon anders aus.
Irgendwann werden die Listen dann ausgetauscht um ewige Reklamationen zu reduzieren und Du wunderst Dich warum ein Onlineshop nicht mehr liefert ...

chi

Es gibt sehr viele Leute, die an ihrem Briefkasten etwas stehen haben wie „Kein $Wochenblatt1, $Wochenblatt2 oder Einkauf aktuell einwerfen! Sonstige Werbung nur zweifach“ (wenn mehr als zwei Namen dranstehen). Das dürfte der einfachste Weg sein, bestimmte Werbesendungen zu bekommen und andere nicht.

sarc

Die Umsetzung ist da zumindest für die Post deutlich einfacher als man sich das möglicherweise vorstellt. Zumindest im Moment müssen Briefe immer noch von Hand sortiert werden, und da ist es kein Problem, da noch Notizen mit dazwischenzupacken. Und davon gibts auch jetzt schon ne ganze Menge, sehr beliebt der klassische "bissiger Hund", aber auch gern mal "wenn nicht da, Pakete bei den Eltern in der xy-Straße abgeben". Die Post ist da flexibler als man meint... ;)
Wobei der normale Zusteller eh kein Problem hat, nach spätestens ner Woche kennt der diese Sachen sowieso auswendig.

Wies dann aber für den Werbenden aussieht, dessen "Post" dann nicht zugestellt wird, fänd ich durchaus interessanter. Besonders bei diesen Späßen wie "an alle Haushalte in Schießmichtotstraße 1" oder gar persönlich addressierte Sachen. (Die als Massenware wirklich nerven, weil man die im schlimmsten Fall auch alle sortieren muss...)

buntklicker.de

Die persönlich adressierten Sachen können natürlich nur vom Absender weggefiltert werden. Schließlich hat die Post dafür Geld bekommen, dieses Exemplar an diesen speziellen Empfänger zuzustellen, und dann muß sie das natürlich auch machen.

Das Einzige, was die Post in ihrer Eigenschaft als Übermittler wegfiltern könnte, wären die nicht adressierten Sendungen "an Haushalte mit Tagespost". Dann müßte sie natürlich in die Vertragsbedingungen mit den Versendern reinschreiben, daß Haushalte mit Werbeverweigerern diese Sendungen pauschal nicht erhalten.

Die (für die Werber traurige) Konsequenz aus diesem Urteil ist, daß man keine Werbung als Postwurfsendung "an alle Haushalte"/"an alle Haushalte mit Tagespost" versenden kann, wenn auch nur ein einziger Empfänger im adressierten Gebiet der Zustellung von Sendungen dieses werbenden Absenders widersprochen hat. Dann bleibt nur noch die persönlich Adressierung. Ist für die Weber doof, ist aber halt so.

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