Freitag, 10. Februar 2012, 14:11
Wer nicht zahlen will, muss den Richterspruch hören
Einer der letzten AGB-Kopierer hat jegliches Friedensangebot, sowohl zeitlich als auch kaufmännisch, verstreichen lassen. Und das, obwohl er selbst Rechtsanwalt ist und daher sein eigenes Verschulden 4 Seiten wortwörtlichen Kopierens einsehen können müsste.
Vielleicht hat er gepokert und gehofft, wir würden nicht den Klageweg beschreiten. Leider hat er sich da verpokert, und wenn ich mir die bisherige Erfolgsquote von 100% anschaue, befürchte ich, wird er sich - auch wenn er sich vermutlich selbst nichts zahlen werden wird (und dies seine Rechtsschutzversicherung auch nicht tun wird ) - noch über die vermeidbaren Gerichtskosten und dem nun deutlich höheren Betrag maßlos ärgern. Alles in allem wird er vermutlich (vergleichen mit einem analogen Fall) eine nahezu fünfstellige Summe an der Backe haben.
Vielleicht hat er gepokert und gehofft, wir würden nicht den Klageweg beschreiten. Leider hat er sich da verpokert, und wenn ich mir die bisherige Erfolgsquote von 100% anschaue, befürchte ich, wird er sich - auch wenn er sich vermutlich selbst nichts zahlen werden wird (und dies seine Rechtsschutzversicherung auch nicht tun wird ) - noch über die vermeidbaren Gerichtskosten und dem nun deutlich höheren Betrag maßlos ärgern. Alles in allem wird er vermutlich (vergleichen mit einem analogen Fall) eine nahezu fünfstellige Summe an der Backe haben.
Kommentare
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Björn Drumann
Anonym
Kekse
Der Anwalt hätte auf das Angebot eingehen sollen, aber wer nicht hören will....
simon
Ich frag mich was diese juristische Angeberei eigentlich immer soll. Es ist euer gutes Recht dagegen vorzugehen, aber warum muss man sowas veröffentlichen?
MarcoM
Micha
manfred
Sebastian Marsching
Man muss es nicht veröffentlichen. Aber da das hier ein Weblog ist, das der Unterhaltung dient und die Tatsache, dass jemand so blöd ist es in einem solchen Fall auf ein Gerichtsverfahren ankommen zu lassen, unterhaltsam ist, wäre es doch schade, wenn es hier nicht veröffentlicht werden würde.
Irgendwie ist es doch auch beruhingend zu sehen, dass auch andere mit Menschen zu tun haben, die, statt auf ein vernünftiges Angebot einzugehen, unnötige Kosten erzeugen.
Kommentator
"juristische Angeberei" - wirklich? Die hier vorgetragene Angelegenheit ist so trivial, dass Sie mit demselben Augen"maß" auch Artikel zur Gravitation auf wikipedia als "wissenschaftliche Angeberei" bezeichnen könnten.
"Muss" man das "veröffentlichen"? Spätestens die Verhandlung (so denn eine stattfinden sollte, das wird sich weisen) vor dem zuständige Gericht wird öffentlich sein - und nicht nur daher könnten sich danach zudem noch etliche Veröffentlichungen in den einschlägigen Juristen-Blogs etc. finden.
Was ich meine: Nee, "man" muss "sowas" nicht veröffentlichen - aber es spricht auch nichts dagegen. Oder?
PS: Unterhaltsam ist es allemal... Oder?
Theodor
Kai Pfusch