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Kuriose Markennamen

Man glaubt es nicht, was man sich beim DPMA so alles eintragen lassen kann.

Besonders verwundert bin ich, dass zwei Buchstaben eintragungsfähig sind, aber soetwas wie ein Claim nicht. :thinking:

Kommentare

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Knoppmann

afaik prüft das DPMA nicht auf Sinn/Unsinn oder Verletzung anderer Marken. Wozu auch, wenn man so schöne Gebühren für alles und jeden Eintrag berechnen kann, der dann einmal publiziert wird und sonst schön in der Datenbank rumgammelt? Aber vielleicht hab ich da auch nur zu wenig Hintergrundwissen und das ist alles wohl nachvollziehbar.

NetzBlogR

Sind Slogans nicht eh schon vom Urheberrecht gedeckt?

Cosmo

Ich nehme mal an, es geht um "Menschlich. Einfach Besser."

Wäre das, zusammen mit dem Manitu-Logo, nicht eine Bild-/Wortmarke und dementsprechen geschützt?

FT the Mood

Man glaubt es nicht, aber selbst Unternehmen, die sich permanent über das DPMA aufregen und auf OpenSource setzen, versuchen, so etwas sinnfreies wie einen Claim zu schützen.

Und sich über die sinnfreien Einträge des DPMA, einer Institution, die nichts mit Menschlichkeit sondern ausschließlich mit Kapital zu tun hat, aufzuregen, ist ein Widerspruch zu dem Claim "Menschlich. Einfach besser.".

Manuel Schmitt (manitu)

So gesehen ist es auch menschlich, dass jemand ohne Einkommen beim Shopblogger klaut, damit er sich und seine Familie ernähren kann?

Mit "menschlich" lässt sich nicht jedes unter Menschen vorkommende Verhalten abdecken, und was Du in Deiner Argumentation machst, ist ein subtiler Missbrauch des Claims.

OpenSource ist genau das Gegenteil von "kein Copyright". OpenSource ist sehr wohl ein Urheberrecht, klar definiert, und ich wage sogar zu behaupten, dass ein offensichtlicher und weitreichender Verstoß gegen die Auflagen z.B. bei der GPL genauso verfolgt wird wie bei proprietären Lizenzen. OpenSource bedeutet, dass der Urheber die Vervielfältigung unter definierten Rahmenbedingungen erlaubt. Darüber hinaus eben aber auch nicht.

OpenSource einzusetzen, bedeutet nicht, dass wir für die Abschaffung von Urheberrechten einstehen, dies begrüßen etc. Einen Claim schützen zu lassen (bzw. es zu wollen) signalisiert lediglich, dass wir die Rechte daran deutlich aufzeigen. Das ermöglicht es sogar Leuten, die uns nicht kennen, beim DPMA zu recherchieren, und nicht in die Falle "wusste ich nicht / kannte ich nicht" zu tappen. Denn rechtlich geschützt ist der Claim allemal.

Andreas

"nd ich wage sogar zu behaupten, dass ein offensichtlicher und weitreichender Verstoß gegen die Auflagen z.B. bei der GPL genauso verfolgt wird wie bei proprietären Lizenzen"

Dazu sage ich nur, Linksys WRT54G.

Aber auch interessant was am Ende durch diesen Verstoß tolles herausgekommen ist :-)

Andreas

@Manuel: Ich habe eben einen Bug gefunden in deinem Blog.

E-Mailadressen werden ja nicht angezeigt, wenn man aber auf "Vorschau" klickt wird zumindest der eigene Username mit der eingegebenen Mailadresse verlinkt.

Mal sehen wann die ersten "Datenschützer" das bemängeln ;)

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