Donnerstag, 8. März 2012, 10:39
Manchmal sind die neueren AGB einfach besser
Selbstverständlich heben wir zu jedem Vertrag, und sei er noch so alt, den zum Vertragsschluss gültigen Stand unserer AGB nachweislich auf, und sei es auch 8 Jahre her (wir wenden neuere AGB in der Regel nur auf neuere Verträge an, warum sollte man auch Bestandskunden hier unnötig mit Anpassungen nerven).
Gerade aktuell ein Fall eines Kunden, der sich eines nicht gerade kleinen Vertragsverstoßes schuldig gemacht hat. Er wollte unbedingt einmal den Stand der AGB von uns haben, vermutlich in der Hoffnung, dass wir das nicht mehr vorweisen können. Leider hat er sich da verpokert: Nach nur 1 Minute hatte er eine PDF mit dem Stand von damals (8 Jahre her) im Postfach.
Wären wir jetzt nicht menschlich, würden wir den Stand von damals annehmen und anwenden. Das wäre teuer für ihn Haben wir aber nicht, wir haben stattdessen die für ihn besseren und günstigeren Regelungen aus dem Stand von heute genommen - was ihm aber offenbar nicht gepasst hat
Gerade aktuell ein Fall eines Kunden, der sich eines nicht gerade kleinen Vertragsverstoßes schuldig gemacht hat. Er wollte unbedingt einmal den Stand der AGB von uns haben, vermutlich in der Hoffnung, dass wir das nicht mehr vorweisen können. Leider hat er sich da verpokert: Nach nur 1 Minute hatte er eine PDF mit dem Stand von damals (8 Jahre her) im Postfach.
Wären wir jetzt nicht menschlich, würden wir den Stand von damals annehmen und anwenden. Das wäre teuer für ihn Haben wir aber nicht, wir haben stattdessen die für ihn besseren und günstigeren Regelungen aus dem Stand von heute genommen - was ihm aber offenbar nicht gepasst hat
Kommentare
Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt
Micha
engywuck