Mittwoch, 18. April 2012, 09:07
BGH: Urlaub: Rückflug darf nicht vorverlegt werden
Irgendwie traurig, dass erst der BGH eine an sich normale Sache (zum Glück zugunsten der Verbraucher) klären muss:
Urlaub: Rückflug darf nicht vorverlegt werden
Ich kann ja verstehen, dass Charterflüge durchaus aus organisatorischen Gründen minimal verschoben werden müssen. Wegen mir auch mal eine Stunde oder zwei. Aber wie kann man als Reiseanbieter auf die - sorry - hinrissige Idee kommen, dass es gerechtfertigt ist, einen Flug einen halb oder gar ganzen Tag vorzuverlegen, ohne dem Kunden im Gegenzug wenigstens eine angemessene Entschädigung anzubieten?
Urlaub: Rückflug darf nicht vorverlegt werden
Ich kann ja verstehen, dass Charterflüge durchaus aus organisatorischen Gründen minimal verschoben werden müssen. Wegen mir auch mal eine Stunde oder zwei. Aber wie kann man als Reiseanbieter auf die - sorry - hinrissige Idee kommen, dass es gerechtfertigt ist, einen Flug einen halb oder gar ganzen Tag vorzuverlegen, ohne dem Kunden im Gegenzug wenigstens eine angemessene Entschädigung anzubieten?
Kommentare
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rowi
Mit einer Entschädigung hätte der Reiseanbieter vermutlich nicht nur Geld gespart, es wäre wohl auch nicht zu dieser Grundsatzentscheidung gekommen.
Aber Du hast schon Recht: das eigentlich schlimme ist daß der Reiseveranstalter so mit seinen Kunden umgeht.
Debe
Ich hatte vor einigen Jahren mal eine "Städtetour London 6 Tage" gebucht. In der Reisebeschreibung war einiges sehr schwammig formuliert, was sich dann auch zum Negativen entwickelte. Die Tour war angegeben für Sonntag bis Freitag - nun ja, dass sechs Tage weniger als 6x24 Stunden sein können, war mir vorher klar.
Einige Tage vor Abfahrt bekam ich mein Ticket per Post: Abfahrt Köln Busbahnhof, Montag 02:00 morgens. Der Bus war dann schon gut voll, es saßen Leute darin, deren Tour am Sonntag in Hamburg begonnen hatte. Die Rückfahrt wurde in den Unterlagen nicht erwähnt, ich plante also, am Samstag wieder in Köln zu sein. Sie war dann aber (das wurde uns erst auf der Hinfahrt gesagt) ab London am Donnerstag Nachmittag, Ankunft Köln Donnerstag 23:30 - die Hamburger würden also Freitag ihre Tour beenden.
Ich habe das damals nicht vor Gericht bringen müssen, auf schriftliche Beschwerde und Drohung mit einem Prozess habe ich ein Drittel des Preises zurückbekommen, und das war mir dann auch genug. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das zu einem anderen Urteil gekommen wäre als hier, nur dass der Veranstalter die kurze Reisezeit vorher offensichtlich geplant hatte. Ich glaube heute würde ich dieses Unternehmen schon seines Auftritts wegen gar nicht mehr wählen - und wenn doch, bei solchen Dingen zumindest mal eine Anzeige wegen Betrugs schreiben.