Donnerstag, 19. April 2012, 11:01
Die Würde des Menschen schlägt das Gesetz
In solchen Fällen
Die Würde des Menschen schlägt das Gesetz
frage ich mich im Prinzip und vorrangig eines: Wieso ist es so schwer, die Instanzen vor dem Bundesverfassungsgericht mit Menschen als Richter zu besetzen, die die nötige Weisheit besitzen, ebenso zu entscheiden. Wieso muss dafür immer das höchste Gericht herhalten.
Manchmal schäme ich mich.
Die Würde des Menschen schlägt das Gesetz
frage ich mich im Prinzip und vorrangig eines: Wieso ist es so schwer, die Instanzen vor dem Bundesverfassungsgericht mit Menschen als Richter zu besetzen, die die nötige Weisheit besitzen, ebenso zu entscheiden. Wieso muss dafür immer das höchste Gericht herhalten.
Manchmal schäme ich mich.
Kommentare
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Toxologically
Richter am BVG wollen die Einhaltung der Verfassung bewahren.
Die Richter der Vorinstanzen dagegen wollen die Welt besser machen, in dem sie böse Jungs einsperren.
-thh
Richter sind - mit Ausnahme der Richter des Bundesverfassungsgerichts - an Recht und Gesetz (!) gebunden. Sie können und dürfen nicht gegen das Gesetz entscheiden, und sie haben auch nicht die Befugnis, ein Gesetz für verfassungswidrig zu erklären. (Allenfalls können Sie es dem BVerfG zur Entscheidung vorlegen.)
[Ganz unabhängig von der Frage, ob die Entscheidungen des BVerfG im Einzelfall besser oder richtiger oder nur endgültiger sind als die der Fachgerichtsbarkeit.]
Für Unkenntnis muß man sich nicht schämen. Informieren genügt.
Manuel Schmitt (manitu)
Und wenn eine richterliche Entscheidung absolut wäre, bräuchten wir nicht die ganzen Instanzen von Amts-, Landes-, Oberlandesgerichten etc.
Auch Richter machen "Fehler", und wenn einer der Prozessbeteiligten der Auffassung ist, dass ein Richter falsch entschieden hat, dann steht die nächsthöhere Instanz in der Regel zur Verfügung.
Somit bietet sich auch dem gemeinen Richter die Möglichkeit, seiner persönlichen Auffassung den nötigen Raum zu verschaffen. Wäre dem nicht so, und wäre jede Entscheidung nur eine objektiv bewertbare Formsache, gäbe es keine Richter sondern Beamte würden diesen Job erledigen.
Jens
PS: Sind denn Richter keine Beamten des Staates?
engywuck
Deshalb sind Richter keine Beamte (ebensowenig wie Soldaten das sind), auch wenn sich die entsprechenden Gesetze und Vorschriften in vielen Punkten ähneln.
yussuf
Jens
Man kann das ganze auch umdrehen: Wenn man von jedem Richter diese Erfahrung und Weisheit verlangt, gäbe es vermutlich viel zu wenige Richter.
Aber wie wethh zu diesem Fall schon richtig angemerkt hat: Alle Instanzen unter dem BVerfG haben / hatten gar keine Möglichkeit, die Vorschrift um die es in dem Fall ging für Ungültig zu erklären. Darum wäre der Verlauf, selbst wenn die Gerichte mit den gleichen Richtern wie am BVerfG besetzt gewesen wären wohl der gleiche gewesen.