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Die Würde des Menschen schlägt das Gesetz

In solchen Fällen

Die Würde des Menschen schlägt das Gesetz

frage ich mich im Prinzip und vorrangig eines: Wieso ist es so schwer, die Instanzen vor dem Bundesverfassungsgericht mit Menschen als Richter zu besetzen, die die nötige Weisheit besitzen, ebenso zu entscheiden. Wieso muss dafür immer das höchste Gericht herhalten.

Manchmal schäme ich mich.

Kommentare

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Toxologically

Das liegt daran, dass es unterschiedliche Motivationen gibt, Richter am entsprechenden Gericht zu werden.

Richter am BVG wollen die Einhaltung der Verfassung bewahren.
Die Richter der Vorinstanzen dagegen wollen die Welt besser machen, in dem sie böse Jungs einsperren.

-thh

QUOTE:
Wieso ist es so schwer, die Instanzen vor dem Bundesverfassungsgericht mit Menschen als Richter zu besetzen, die die nötige Weisheit besitzen, ebenso zu entscheiden. Wieso muss dafür immer das höchste Gericht herhalten.


Richter sind - mit Ausnahme der Richter des Bundesverfassungsgerichts - an Recht und Gesetz (!) gebunden. Sie können und dürfen nicht gegen das Gesetz entscheiden, und sie haben auch nicht die Befugnis, ein Gesetz für verfassungswidrig zu erklären. (Allenfalls können Sie es dem BVerfG zur Entscheidung vorlegen.)

[Ganz unabhängig von der Frage, ob die Entscheidungen des BVerfG im Einzelfall besser oder richtiger oder nur endgültiger sind als die der Fachgerichtsbarkeit.]

QUOTE:
Manchmal schäme ich mich.


Für Unkenntnis muß man sich nicht schämen. Informieren genügt. :-)

Manuel Schmitt (manitu)

Jedes Gesetz bietet Auslegungsmöglichkeiten.

Und wenn eine richterliche Entscheidung absolut wäre, bräuchten wir nicht die ganzen Instanzen von Amts-, Landes-, Oberlandesgerichten etc.

Auch Richter machen "Fehler", und wenn einer der Prozessbeteiligten der Auffassung ist, dass ein Richter falsch entschieden hat, dann steht die nächsthöhere Instanz in der Regel zur Verfügung.

Somit bietet sich auch dem gemeinen Richter die Möglichkeit, seiner persönlichen Auffassung den nötigen Raum zu verschaffen. Wäre dem nicht so, und wäre jede Entscheidung nur eine objektiv bewertbare Formsache, gäbe es keine Richter sondern Beamte würden diesen Job erledigen.

Jens

Natürlich hat jeder Richter einen Ermessensspielraum, allerdings wird der durch ein Gesetz vorgegeben. Wenn ein Straftatbestand als erwiesen angesehen wird, kann der Richter nur innerhalb des Strafmasses entscheiden, dass im Gesetz vorgesehen ist. In diesem Fall hat die Vorschrift wohl, einfach ausgedrückt, gesagt "andere Strafen können nicht auf eine Therapie angerechnet werden." , somit hat ein Richter nicht viele Möglichkeiten, mit dieser Vorschrift umzugehen (Er könnte sie höchsten dem BVerfG zur Überprüfung vorlegen).

PS: Sind denn Richter keine Beamten des Staates?

engywuck

Beamte sind Weisungsgebunden, Richter sind (theoretisch) unabhängig.
Deshalb sind Richter keine Beamte (ebensowenig wie Soldaten das sind), auch wenn sich die entsprechenden Gesetze und Vorschriften in vielen Punkten ähneln.

yussuf

Richter können doch durchaus contra legem entscheiden.

Jens

Es ist denke ich schon alleine deswegen so schwer, weil die Richter der BVerfG wie gesagt eine gewisse "Weisheit" haben, die man sicherlich so nicht im Studium lernt. Diese wird man wohl nur durch Erfahrung bekommen, muss also einige Zeit als Richter an einem anderen Gericht gearbeitet haben.
Man kann das ganze auch umdrehen: Wenn man von jedem Richter diese Erfahrung und Weisheit verlangt, gäbe es vermutlich viel zu wenige Richter.

Aber wie wethh zu diesem Fall schon richtig angemerkt hat: Alle Instanzen unter dem BVerfG haben / hatten gar keine Möglichkeit, die Vorschrift um die es in dem Fall ging für Ungültig zu erklären. Darum wäre der Verlauf, selbst wenn die Gerichte mit den gleichen Richtern wie am BVerfG besetzt gewesen wären wohl der gleiche gewesen.

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