Montag, 16. Juli 2012, 09:55
Anruf? Abmahnung! (3)
Um kurz auf die Kommentare einzugehen: Unser Bestellprozess ist juristisch sauber, auch wenn dort "Sie gehen einen Vertrag ein" steht.
Juristisch handelt es sich klar um eine invitatio ad offerendum. Der Satz "Sie gehen einen Vertrag ein" wirkt sich darauf nicht aus. Wir haben das sicherheitshalber von mehreren Seiten prüfen lassen.
Es hätte mich auch ansonsten stark gewundert
Juristisch handelt es sich klar um eine invitatio ad offerendum. Der Satz "Sie gehen einen Vertrag ein" wirkt sich darauf nicht aus. Wir haben das sicherheitshalber von mehreren Seiten prüfen lassen.
Es hätte mich auch ansonsten stark gewundert
Kommentare
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