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Die GEMA vermutet

Wäre es nicht gerecht, wenn dieses Vermutungsprivileg nicht auch für andere gelten würde?

Gericht bestätigt "GEMA-Vermutung"

Kommentare

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Dirk

Es wäre gerecht, wenn es keine Beweislastumkehr gäbe.

NetzBlogR

Die GEMA-Vermutung könnte man kippen, wenn mindestens 50% der auf Veranstaltungen verwendeten Musik in Deutschland frei wäre (z.B. über CC-Lizenzen). Denn erst dann kann man davon ausgehen, dass die Musik vermutlich nicht aus dem GEMA-Repertoire stammt.

Andreas

Unter der Voraussetzung dass die Musiker nicht GEMA Mitglieder sind, und auch nicht bei einer der 70 anderen Verwertungsgesellschaften.
Auch dass diese Keine Musik von Künstlern spielen die dort Mitglied sind.

Das Problem... sind die Musiker selbst die auf der einen Seite hoch jauchzen und jammern über die GEMA, aber trotzdem weiterhin dort Mitglied sind.

Michha

Wozu gibt es überhaupt eine Gema-Vermutung? Entweder die Gema weiß, wer der Urheber ist und zieht ihre Gebühren ein, damit dieser Urheber auch irgendwo was bekommt - oder sie weiß es nicht, dann würden eingezogene Gelder den echten Urheber (selbst wenn er Gema-Mitglied wäre) doch nie erreichen...

Andreas

Da ist das Problem, sie können es nicht wissen nur vom hinhören.
Die GEMA hat Millionen von Werken in ihrem Repertoire, auch durch Gegenseitigkeit Verträge.

Wer soll diese Werke alle kennen?
Eben das geht nicht, also muss man offen legen wer der Künstler ist.

Das ist der einzige Fall, in dem ich die Beweislastumkehr gerechtfertigt finde.
Warum man auch so einen Affentanz aufziehen muss und den Künstlernamen nicht nennen möchte. Man wusste ja was damit auf einen zu kommt, das ist nicht erst seit Gestern so.


So sch.. ich die Methoden der GEMA finde, hier haben sie recht.

daniel.

Aber wenn ein Künstler unter Pseudonym ein Lied veröffentlicht, dann muss er doch damit rechnen, dass die GEMA seine Rechte nicht wahren kann, wenn er dort das Pseudonym nicht angibt.

Vielleicht möchte ein Künstler ja absichtlich diese GEMA Verpflichtung für einen Song umgehen, dann kann er dieses nicht, weil er einen GEMA Vertrag hat.
Also würde die GEMA hier den Künstler massiv einschränken.

Andreas

Der Künstler hätte dann eben von vorne herein nicht der GEMA beitreten dürfen.

Es ist ja kein Geheimnis welche Einschränkungen das ganze mit sich bringt.

Micha

So einfach kannst du es dir aber auch wiederrum nicht machen: Der Künstler hat durch die Monopolstellung nur die Wahl Gema ja/nein. Es gibt keine Alternativen, so dass die Künstler halt zu der Verwertungsorganisation gehen, die ihnen am meisten zusagt.

Aber warum kein Einzelnachweis? Jeder Titel, der von der Gema verwaltet werden soll, muss vom Künstler einzeln (oder als Sammelanmeldung) angemeldet werden. Wenn er wechselnde Künstlernamen verwendet wird das so ebenso berücksichtigt, wie wenn er mal einzelne Titel unter einer freien Lizenz veröffentlichen will. Ausschüttungen gibt's dann nur für angemeldete Titel ab Zeitpunkt der Anmeldung...

Andreas

Doch so einfach kann ich mir das schon machen.
Er kann noch immer seine Rechte selbst wahrnehmen anstatt diese Aufgabe an die GEMA abzudrücken.

Er wusste vorher worauf er sich ein lässt.

Ich sage nicht dass ich das Prinzip der GEMA gut finde, nur ist das Gejammer der Mitglieder deren eigenes verschulden.
Sie wissen vorher dass die GEMA ALLE ihre Werke schützt, und nicht nur einzelne.

Der Künstler kann dann übrigens noch immer das Werk einfach komplett jemand anderem überlassen (also zB. mit einem Freund als Urheber, und man selbst tritt nicht in erscheinung), wenn er es eh unter freier Lizanz machen möchte.

Ich mache es mir da nicht einfach, ich bin selbst Musiker, kein GEMA Mitglied, und weiß was dieser Verein für verkorkste Regelungen hat.
Wenn ich aber die Verwertungsrechte aller meiner Songs an die GEMA abtrete, muss ich damit leben, oder aussteigen.

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