Freitag, 7. September 2012, 09:43
Die GEMA vermutet
Wäre es nicht gerecht, wenn dieses Vermutungsprivileg nicht auch für andere gelten würde?
Gericht bestätigt "GEMA-Vermutung"
Gericht bestätigt "GEMA-Vermutung"
Kommentare
Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt
Dirk
NetzBlogR
Andreas
Auch dass diese Keine Musik von Künstlern spielen die dort Mitglied sind.
Das Problem... sind die Musiker selbst die auf der einen Seite hoch jauchzen und jammern über die GEMA, aber trotzdem weiterhin dort Mitglied sind.
Michha
Andreas
Die GEMA hat Millionen von Werken in ihrem Repertoire, auch durch Gegenseitigkeit Verträge.
Wer soll diese Werke alle kennen?
Eben das geht nicht, also muss man offen legen wer der Künstler ist.
Das ist der einzige Fall, in dem ich die Beweislastumkehr gerechtfertigt finde.
Warum man auch so einen Affentanz aufziehen muss und den Künstlernamen nicht nennen möchte. Man wusste ja was damit auf einen zu kommt, das ist nicht erst seit Gestern so.
So sch.. ich die Methoden der GEMA finde, hier haben sie recht.
daniel.
Vielleicht möchte ein Künstler ja absichtlich diese GEMA Verpflichtung für einen Song umgehen, dann kann er dieses nicht, weil er einen GEMA Vertrag hat.
Also würde die GEMA hier den Künstler massiv einschränken.
Andreas
Es ist ja kein Geheimnis welche Einschränkungen das ganze mit sich bringt.
Micha
Aber warum kein Einzelnachweis? Jeder Titel, der von der Gema verwaltet werden soll, muss vom Künstler einzeln (oder als Sammelanmeldung) angemeldet werden. Wenn er wechselnde Künstlernamen verwendet wird das so ebenso berücksichtigt, wie wenn er mal einzelne Titel unter einer freien Lizenz veröffentlichen will. Ausschüttungen gibt's dann nur für angemeldete Titel ab Zeitpunkt der Anmeldung...
Andreas
Er kann noch immer seine Rechte selbst wahrnehmen anstatt diese Aufgabe an die GEMA abzudrücken.
Er wusste vorher worauf er sich ein lässt.
Ich sage nicht dass ich das Prinzip der GEMA gut finde, nur ist das Gejammer der Mitglieder deren eigenes verschulden.
Sie wissen vorher dass die GEMA ALLE ihre Werke schützt, und nicht nur einzelne.
Der Künstler kann dann übrigens noch immer das Werk einfach komplett jemand anderem überlassen (also zB. mit einem Freund als Urheber, und man selbst tritt nicht in erscheinung), wenn er es eh unter freier Lizanz machen möchte.
Ich mache es mir da nicht einfach, ich bin selbst Musiker, kein GEMA Mitglied, und weiß was dieser Verein für verkorkste Regelungen hat.
Wenn ich aber die Verwertungsrechte aller meiner Songs an die GEMA abtrete, muss ich damit leben, oder aussteigen.