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2010 bis 2012 (2)

Schade, dass die Anwältin so hartnäckig ist, und die kompletten Beträge zurückfordert.

Das Kulanzangebot wurde zwar nicht angenommen, wir werden die Beträge aber dennoch überweisen.

Den Rest wird dann leider vermutlich ein Gericht klären müssen. Schade.

Kommentare

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Kai Pautsch

aha, also muss der häuptling manitu mit seinem schamanen (anwalt) zum tempel (gericht) um dort vom tempelherren (richter) die eingebung des schamanen bestätigen lassen, leider muss dazu meist der, dessen eingebung falsch war eine große spende machen, es sei denn er hat ein gutgläubiges volk (rechtsschutz), die ihm wohlwollend dafür geld zur verfügung stellt :D

Josef

Ihr überweist das Geld, das ihr aus Kulanz angeboten habt?
Darf man fragen warum?
Wenn mir einer blöd kommt hätte der keine Freundlichkeit (nichts anderes ist Kulanz ja) mehr zu erwarten!

Manuel Schmitt (manitu)

Blöd kommen ist in meinen Augen nicht fair.

Ich kann die Gegenseite durchaus verstehen, aber ob sie im Recht ist, muss ein Richter entscheiden.

Unser Kulanzangebot ist in meinen Augen fair, und ich möchte, dass das ggf. auch ein Richter zu würdigen weiß.

Marcel

Damit könntest du aber in die Falle laufen, das du das Geld nur zurück erstattet hast, weil ihr einen nichtigen Vertrag anerkennt.
Das Kulanzangebot muss dem Richter reichen. Wenn der Kunde es nicht will soll man es ihn auch nicht aufdrängen.

ednong

Ich gehe jetzt mal davon aus, du meinst, du überweist die 3 Monate an Gebühren, die ihr auch schon als Kulanz angeboten habt. Ist das so korrekt?

Ob das ein Richter zu würdigen weiß - hm. Meiner Meinung nach lesen die meist nur die 3 obersten Blätter einer Akte. War jedenfalls in meinen Verhandlungen so. Nervig. Ich hoffe mal, es ergeht euch anders.

Und dass ein Vollkaufmann 30 Monate nicht merkt, was ihm da abgebucht wird - er sollte vielleicht mal seine Prozesse, im speziellen in der Buchhaltung, verändern. Unglaublich.

Manuel Schmitt (manitu)

Korrekt :-)

florian

Der Fall ist ja 'n Ding!

Nach 30 Monaten akzeptiert Ihr einen Widerspruch?
Von einem Vollkaufmann? (Gesetzlich ja nur 14 Tage ab Vertragsschluss und Widerspruchsbelehrung für Verbraucher. Und das betrifft ja auch nur bestimmte Vertragsschlüsse ... oder geht es hier nur um einen Widerspruch zur Einzugsermächtigung?)

Das ist eine ernstgemeinte Frage, weil mich so ein Fall ernsthaft interessiert: es gibt doch einen rechtskräftigen schriftlichen Auftrag?

Mein erster Gedanke ist, dass dieses "damalige" IT-Unternehmen eher schadensersatzpflichtig ist.
Und meiner Erfahrung nach nehmen Anwälte in solchen Fällen jedes unaufgeforderte Entgegenkommen eher als Schuldeingeständnis und machen daraus auch vor Gericht kein Geheimnis.

Würde mich alles echt interessieren!
Für den Moment viel Erfolg! :)
Und berichtest du dazu bitte weiter?

Manuel Schmitt (manitu)

Es war - wie quasi immer - eine Online-Bestellung.

Man kann sich durchaus grundsätzlich streiten, ob das nun ein rechtskräftiger Vertrag ist oder nicht. Wir sagen: ja!

florian

Eure Online-Bestellung ist doch wasserdicht. Und auch in diesem Fall habt ihr euch damals telefonisch von der Identität überzeugt ... (Wobei ihr bei einem DSL-Zugang ja auch Zugangsdaten zugeschickt habt?!)
Nach 30 Monaten zählt dann doch Treu und Glauben ... Jedes Entgegenkommen ist da wirklich Kulanz.

Manuel Schmitt (manitu)

Korrekt.

Ich finde, dass 3 Monate eine faire Zeit sind, um - egal ob privat oder Kaufmann - seine Kontoauszüge zu prüfen. Hätte er sich innerhalb dieser Zeit gemeldet, hätte er keinerlei Geld "verloren".

So geht alles, was über die 3 Monate hinausgeht, auf seine Kappe. So leid es mir für ihn persönlich tut, aber wer weder Kontoauszüge prüft noch den erhaltenen Rechnungen (auch 30 Stück!) widerspricht, hat eben eine Mitschuld, die in meinen Augen bei 99% liegt :-)

florian

Mit dem dicken Fell, dass ich mir durch den einen oder anderen (übrigens gewonnenen) Rechtsstreit so zugelegt habe, sehe ich nichtmal das letzte Prozent Schuld bei euch.

Ich würd's aussitzen. Euer Entgegenkommen ist noch ehrbarer. (Dadurch kann er aber wahrscheinlich nichtmal die Anwältin bezahlen?! ... also nicht, dass das euer Problem wäre ...)

Viel Erfolg!

Christoph

Wenn diese Flatrate nie bestellt wurde - dann müsste sie doch eigentlich auch nie genutzt worden sein...

Habt ihr vielleicht Verkehrsdaten, die eine Verbindung über die Flatrate/Zugangsdaten beweist?

Sehe ich das richtig, dass es um 30*11,99 Euro = 359,70 Euro = 302,27 Euro netto geht?
Da wird der Richter aber gute Laune haben :)
Die Anwaltskosten sprengen doch sicherlich jetzt schon den Gegenstandswert!

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