Donnerstag, 13. August 2015, 11:55
Das Fotographieren von Essen
Vielleicht sollte sich unsere Justiz statt um haltlose Vorwürfe von Landesverrats mal des wirklichen Alltags annehmen:
Das Fotografieren von Essen könnte teuer werden
Das Urheberrecht in allen Ehren, aber dass ein noch so künstlerisch "hergestelltes" Essen, für das der Konsument schließlich bezahlt, ggf. Bild-urheberrechtlich geschützt sein kann, halte ich genauso für juristischen Unsinn wie nachts illuminierte Türme in europäischen Metropolen (und andere vergleichbare Gebäude).
Wer das als Künstler nicht mag, darf sein Gebäude gerne verhüllen lassen, oder Zäune drumherum bauen, oder eben das Essen nicht an jemanden verkaufen.
Das Fotografieren von Essen könnte teuer werden
Das Urheberrecht in allen Ehren, aber dass ein noch so künstlerisch "hergestelltes" Essen, für das der Konsument schließlich bezahlt, ggf. Bild-urheberrechtlich geschützt sein kann, halte ich genauso für juristischen Unsinn wie nachts illuminierte Türme in europäischen Metropolen (und andere vergleichbare Gebäude).
Wer das als Künstler nicht mag, darf sein Gebäude gerne verhüllen lassen, oder Zäune drumherum bauen, oder eben das Essen nicht an jemanden verkaufen.
Kommentare
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Andreas
Kann ich dann auch verklagt werden?
NetzBlogR
Hinkender Vergleich: Den manitu-Kalender kann ich kostenlos bestellen, um ihn als Kalender zu nutzen. Wenn ich ihn aber in meinem Grafikprogramm nachbaue und den "neuen" Kalender gegen Geld veräußere, bekomme ich sicherlich auch Probleme mit Dir.
Oder anderes Beispiel: Ich kopiere Deine AGB...
Manuel Schmitt (manitu)
Wenn Du etwas _kopierst_, um damit Geld zu verdienen, ist es immer kommerziell und damit - verständlicherweise - ohne Genehmigung nicht zulässig.
Wenn Du unsere AGB privat für Dich nutzt, oder unseren Kalender, oder unsere Blöcke, ist es eben privat und damit ohne Genehmigung und auch "menschlich" verwendbar.
Ein Stück "Essen", was ich erwerbe, darf ich essen, kann es meinem Hund geben oder fotographieren. Warum es mir untersagt sein soll, das privat zu veröffentlichen, ist mir schleierhaft. Ich drucke keine Postkarten damit, die ich verkaufe, sondern nutze es privat. Ich darf ja auch Foto-Abzüge drucken lassen und im Freundeskreis verschenken. Es digital mit anderen teilen aber eben nicht.
Verrückte und in meinen Augen verkehrte Welt.
Eric
Fotos vom Essen sollten grundsätzlich, als juristischer Laie betrachtet, unproblematisch sein. Interessant wir es erst, wenn man als Koch diese Mahlzeiten nachkocht und in dieser Form präsentiert. Wobei dann die Frage ist, in wie weit die Form besonders oder alltäglich und üblich ist.
Alex
Das wäre vielleicht eine Strategie beim nächsten Blitzerfoto.
Andreas
Daniel