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Das Fotographieren von Essen

Vielleicht sollte sich unsere Justiz statt um haltlose Vorwürfe von Landesverrats mal des wirklichen Alltags annehmen:

Das Fotografieren von Essen könnte teuer werden

Das Urheberrecht in allen Ehren, aber dass ein noch so künstlerisch "hergestelltes" Essen, für das der Konsument schließlich bezahlt, ggf. Bild-urheberrechtlich geschützt sein kann, halte ich genauso für juristischen Unsinn wie nachts illuminierte Türme in europäischen Metropolen (und andere vergleichbare Gebäude).

Wer das als Künstler nicht mag, darf sein Gebäude gerne verhüllen lassen, oder Zäune drumherum bauen, oder eben das Essen nicht an jemanden verkaufen.

Kommentare

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Andreas

Und durch essen zerstöre ich das Kunstwerk.
Kann ich dann auch verklagt werden?

NetzBlogR

Man sollte da keine rechtlichen Dinge nicht vermischen: Ein Kunstwerk wird ja zu einem bestimmten Zweck erstellt. Zum Beispiel, damit sich die Leute vor Ort (!) ansehen können. Das reine Fotografieren ist da auch noch kein Problem. Problematisch wird es erst bei einer ungenehmigten Veröffentlichung, denn die ist nicht mehr von dem bestimmten Zweck abgedeckt.

Hinkender Vergleich: Den manitu-Kalender kann ich kostenlos bestellen, um ihn als Kalender zu nutzen. Wenn ich ihn aber in meinem Grafikprogramm nachbaue und den "neuen" Kalender gegen Geld veräußere, bekomme ich sicherlich auch Probleme mit Dir.

Oder anderes Beispiel: Ich kopiere Deine AGB... :-)

Manuel Schmitt (manitu)

Ja und nein :-)

Wenn Du etwas _kopierst_, um damit Geld zu verdienen, ist es immer kommerziell und damit - verständlicherweise - ohne Genehmigung nicht zulässig.

Wenn Du unsere AGB privat für Dich nutzt, oder unseren Kalender, oder unsere Blöcke, ist es eben privat und damit ohne Genehmigung und auch "menschlich" verwendbar.

Ein Stück "Essen", was ich erwerbe, darf ich essen, kann es meinem Hund geben oder fotographieren. Warum es mir untersagt sein soll, das privat zu veröffentlichen, ist mir schleierhaft. Ich drucke keine Postkarten damit, die ich verkaufe, sondern nutze es privat. Ich darf ja auch Foto-Abzüge drucken lassen und im Freundeskreis verschenken. Es digital mit anderen teilen aber eben nicht.

Verrückte und in meinen Augen verkehrte Welt.

Eric

Ich nehme an, das ist wie mit einem Kunstwerk, das darf man fotografieren und das Foto auch (vielleicht in gewissen Grenzen) nutzen, allerdings darf man das Kunstwerk selbst in seiner räumlichen Form nicht replizieren.

Fotos vom Essen sollten grundsätzlich, als juristischer Laie betrachtet, unproblematisch sein. Interessant wir es erst, wenn man als Koch diese Mahlzeiten nachkocht und in dieser Form präsentiert. Wobei dann die Frage ist, in wie weit die Form besonders oder alltäglich und üblich ist.

Alex

Wenn ich sehr kunstvoll Auto fahren, ist das Fotografieren dann auch ein Urheberrechtsverstoß?
Das wäre vielleicht eine Strategie beim nächsten Blitzerfoto.

Andreas

Seit wann werden diese veröffentlicht?

Daniel

Sie werden genutzt, um Geld von mir zu bekommen. Also gewerbliche Nutzung ;)

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