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Deal

Ein Kunde hatte eine Unternehmung vom Vorbesitzer übernommen, wollte aber dessen alte Rechnungen für Webhosting nicht übernehmen, erst ab dem Tag, wo er neuer Besitzer wurde. Nachvollziehbar. Allerdings wurde dann auch eine neue Setupgebühr fällig, denn schließlich hat er einen ganz neuen Vertrag geschlossen.

Kommentare

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Martin Hiegl

Paragraph 25 HGB Absatz 2?
Sicher dass dann ein neuer Vertrag entsteht und es nicht nur um die Verpflichtungen bis zum Stichtag geht, welche damit weiter beim alten Inhaber liegen, und der Vertrag aber unangetastet bleibt und somit auch nix mit neuen Setupgebühren ist?

Manuel Schmitt

Der Einwand ist berechtigt, aber es gibt einiges, was dagegen spricht. Zum einen kam in diesem Falle BGB zum Tragen.

Zum anderen war der alte Kunde schon so lange säumig, dass eigentlich eine Löschung hätte stattfinden können und sollen. Durch Zufall konnten wir es dem neuen Kunden also ersparen, sich die Webseitendaten nochmals irgendwoher suchen zu gehen, normalerweise hätte er aber einen neuen Vertrag mit uns schließen müssen. Somit auch die Setupgebühr.

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