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Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte nicht immer

Manchmal ist es anders, als es Sprichwörter besagen. Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte nicht immer.

So in einem Fall, wo zwei vermeintliche Geschäftspartner in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammen ein Gewerbe betreiben - bzw. bis jetzt betrieben haben. Wie in Liebes-Partnerschaften kam es offensichtlich zum Streit, beide reden anscheinend nicht mehr miteinander. Beide aber versuchen, uns bzgl. der Domains, die auf die gemeinsame GbR ausgestellt sind, gegen den jeweils anderen auszuspielen. Unvorteilhaft war und ist, dass einer der beiden Geschäftspartner an der Anschrift der gemeinsamen GbR wohnt, der andere nicht.

Da kamen wüste Änderungen von Domains auf den einen (also jeder auf sich), Kündigungen mit der Anforderung von AuthInfo-Codes an uns unbekannte Anschriften etc. pp. Ich habe daher beiden Geschäftspartnern eine nicht mehr ganz so freundliche E-Mail geschrieben und ihnen geraten, sich dringend einen Anwalt zu suchen. Und darum gebeten, dass uns eigentlich eine gerichtliche Verfügung bzgl. der Domains am liebsten wäre.

Nachdem mir das ganze Hin und Her dann - gelinde gesagt - zu dumm wurde, haben wir von unserer Seite aus die Kündigung zum Ende der aktuellen Vertragslaufzeit ausgesprochen - sprich wir verlängern den Vertrag nicht. Die AuthInfo-Codes haben wir ausschließlich per Post an die uns bekannte Vertragsanschrift (und zwar die einzige) geschickt. Alles, was per Fax und E-Mail an Änderungswünschen etc. bei uns eintrudelte, haben wir mit der Bitte um Gegenbestätigung ebenfalls dorthin geschickt.

Mir ist bewusst, dass durch die postalische Versendung dem einen der beiden Vertragspartner möglicherweise ein Vorteil entstanden sein kann. Es steht uns aber nicht zu, zu beurteilen, wer hier Recht hat und wer nicht. Was uns als Anschrift bekannt ist, ist verbindlich. Beim gemeinsamen E-Mail-Konto (übrigens unterhalb einer der Domains, um die es geht) bin ich mir da nicht so ganz sicher, wer da noch Zugriff hat und wer nicht - daher hielt ich eine Versendung dorthin für juristisch problematisch.

Ich würde fast wetten, dass diese Sache noch vor Gericht geht, und dass ggf. einer der beiden vom anderen eine Strafanzeige wegen Untreue erhält.

Ich gebe zu, dass in mir während der unzähligen und unsäglichen E-Mails kurzzeitig der Wunsch danach aufgekommen ist, die Domains einfach mal auf Halde zu legen und zu deaktivieren, bis sich beide geeinigt haben. Aber wie gesagt: Wir sind keine Richter, das steht uns nicht zu. Nun sollen sich andere darum kümmern.

Kommentare

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Hätte man hier die Domain zum Ende der Vertragslaufzeit auch nicht an die Denic geben können mit der Bitte um Klärung (Transit).
Genau dafür ist der Status doch da.

Manuel Schmitt (manitu)

Wäre es eine .de-Domain, wäre das eine Möglichkeit - leider ist dem aber nicht so!

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