Mittwoch, 13. Juli 2016, 11:57
Mahnkosten - auf einer Rechnung
Der ein oder andere, der hier mitliest, hat es sicherlich bereits gelesen (und hoffentlich nicht selbst mitbekommen ): Mahnkosten weisen wir nicht, wie leider oft noch üblich, irgendwo in einem Begleittext zu einer Rechnung oder in einem Satz am Ende der Rechnung aus, sondern wir berechnen sie sauber und ordentlich bei der nächsten Abrechnung mit. Als getrennte Rechnungs-Position. So manche Buchhaltung hat sich darüber schon gefreut (ernsthaft), weil die Verbuchung damit viel einfacher wird.
Jetzt gab es einen Kunden, der sich darüber tatsächlich beschwert hat. Ich möchte nicht sagen bitterböse, aber kurz davor. Mit zahlreichen Paragraphen hat er herumgewedelt und diese Praxis aus juristischer Sicht in Frage als unzulässig gestellt. Ich konnte keinem der von ihm zitierten Gesetzestexte und sonstigen Verordnungen auch nur halbwegs etwas entnehmen, das dem entgegensteht. Zumal wir uns unsere Vorgehensweise von unserem zuständigen Finanzamt schon vor Jahren haben gegenbestätigen lassen. Die waren damit im übrigen auch ziemlich froh, denn es erhöht die Nachvollziehbarkeit. Für alle beteiligten Parteien.
Letztendlich hat der Kunde nachgegeben und die Rechnung mit den Mahnkosten (nach 6 Monaten - im Zuge des Abrechnungszyklus) gezahlt. Ob er sich von unseren Argumenten überzeugen ließ, oder ob er resigniert hat, weiß ich leider nicht.
Was bei der ganzen Diskussion mit dem Kunden allerdings (von seiner Seite aus ) komplett unterging, ist die Tatsache, dass es zu den Mahnkosten erst gekommen ist, weil er nicht gezahlt hat, und die Zahlungserinnerung verstreichen ließ. Das hätte man auch vermeiden können
Jetzt gab es einen Kunden, der sich darüber tatsächlich beschwert hat. Ich möchte nicht sagen bitterböse, aber kurz davor. Mit zahlreichen Paragraphen hat er herumgewedelt und diese Praxis aus juristischer Sicht in Frage als unzulässig gestellt. Ich konnte keinem der von ihm zitierten Gesetzestexte und sonstigen Verordnungen auch nur halbwegs etwas entnehmen, das dem entgegensteht. Zumal wir uns unsere Vorgehensweise von unserem zuständigen Finanzamt schon vor Jahren haben gegenbestätigen lassen. Die waren damit im übrigen auch ziemlich froh, denn es erhöht die Nachvollziehbarkeit. Für alle beteiligten Parteien.
Letztendlich hat der Kunde nachgegeben und die Rechnung mit den Mahnkosten (nach 6 Monaten - im Zuge des Abrechnungszyklus) gezahlt. Ob er sich von unseren Argumenten überzeugen ließ, oder ob er resigniert hat, weiß ich leider nicht.
Was bei der ganzen Diskussion mit dem Kunden allerdings (von seiner Seite aus ) komplett unterging, ist die Tatsache, dass es zu den Mahnkosten erst gekommen ist, weil er nicht gezahlt hat, und die Zahlungserinnerung verstreichen ließ. Das hätte man auch vermeiden können
Kommentare
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Jens Bonn
Gerade hatte ich da so einen - bezahlt nicht oder schleppend - wird dann auf Barzahlung umgestellt, und wundert sich das er kein Skonto erhält .... übringens jemand den wir im Schnitt einmal im Monat sehen in einer Branche wo eigentlich täglicher Warenbedarf besteht.
Ein Mitleser
Viele "vergessen" dann auch noch die Mahngebühren...
Frank
Ein Mitleser
Andreas
Meine Kunden "vergessen" auch immer, diese zu bezahlen.
Vielleicht wird es so einfacher, weil besser nachvollziehbar.
Viele Grüße
Andreas