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Verschlampte Kündigung?

Seit gestern haben mit einem Kunden zu tun, der sich wegen Mahnungen und zwei laufenden Mahnbescheiden "beschwert".

Hintergrund. Der Kunde hatte von uns durch unser Inkassoinstitut zwei Mahnbescheide für Rechnungen aus 2003 zugestellt bekommen. Ein Mahnbescheid wurde bereits bezahlt, der andere nicht.

Jetzt behauptet der Kunde, schon seit langem gekündigt zu haben (wohl in 2004), aber ein Kündigungsschreiben findet er nicht mehr, an das Kündigungsdatum kann er sich auch nicht mehr erinnern. Bei uns ist nachweislich weder etwas per Fax noch per Post noch per E-Mail (auch wenn das nicht rechtsgültig wäre) eingegangen, seine Domain läuft bis heute.

Nach einigem Hin- und Her haben wir die noch bei uns liegende Rechnung für den Zeitraum 2004-2005 storniert, darüber hinaus muss er an uns für diese Rechnung keine Mahngebühren etc. zahlen. Nur den einen, noch offenen Mahnbescheid, der für eine Rechnung aus 2003 (!) ist, muss er noch zahlen, obwohl ich mir 99,999999% sicher bin, dass er einfach nie gekündigt hat, und nun einfach nicht zahlen will.

Aber was soll's. Der Kerl ist jung, und ich will nicht dafür verantwortlich sein, dass er mit seinen wohl unter 20 Jahren wegen uns einen Offenbarungseid leisten muss.

Kommentare

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Anonym

Wie kann man nachweisen dass etwas nicht ankam? Briefkasten abschrauben und Fax wegwerfen?

Dann ist klar dass die Kündigung nie ankam :-) !!!

Manuel Schmitt (manitu)

ROFL

Wir können unseren Fax-Eingang durchschauen, alle E-Mails sowie den abgehefteten und archvierten Posteingang.

Wenn wir nichts finden, und er (a) nicht nachweisen kann, dass er eine Kündigung geschickt hat, und uns (b) nicht mal annähernd das Datum nennen kann, so dass wir wenigsten eine Grundlage für Kulanz haben, naja, dann wird es schwierig, davon auszugehen, dass er jemals gekündigt hat.

Ich will keinem etwas Böses, aber um kulant zu sein, brauche ich irgend ein Ästchen, an das ich mich klammern kann.

Xantom

Hi,

so wie ich das sehe sind Sie mit der rechtsgültigkeit einer Email im Irrtum.

Da soweit ich weiß der Header einer Email alle relevanten informationen enthält einen Absender zu identifizieren, sind E-mails gemäß einem Gerichtsurteil (letztes oder vorletztes Jahr) voll rechtskräftig.

Manuel Schmitt (manitu)

Die DeNIC e.V. als Vertragspartner erfordert in jedem Falle ein schriftliche Kündigung per Post und Fax, und auch das wurde in soweit schon gerichtlich bestätigt.

Von daher gesehen müssen auch wir vom Kunden eine Kündigung in dieser Form verlangen :-/

Zur E-Mail. Der Absender an sich kann von uns in keinem Falle verifiziert werden, da die Zuordnung IP-Adresse zu "Person" ja nur durch den jeweiligen ISP erfolgen kann, und an diese Daten kommen im Zweifelsfall nur Behörden bzw. Staatsanwaltschaft. Wir haben ja keine Chance zur Verifikation, von daher gesehen kann man einer Kündigung per E-Mal in keinem Falle Glauben schenken. Zugegeben ist auch ein Fax oder ein Brief fälschbar, aber so ist nun mal unser Rechtssystem!

Björn

Aber deine Chance auf Verifizierung allein ist kein Grund, dass eMails nicht als gewöhnliche Willenserklärung zählen.

Auch zB auf dem postalischen Weg abgesandte Briefe lassen sich (noch viel einfacher) fälschen.

Wenn du in deinen AGB stehen hast, dass Mails nicht zählen, bist du auf der sicheren Seite - ansonsten musst du eine Mail rechtlich genauso akzeptieren, wie jede andere Form der Willenserklärung

Manuel Schmitt (manitu)

Es steht in unseren AGB, aber es geht ja nicht drum, sich mit jedem Kunden zu kloppen.

Es soll es ja verstehen, dass es einen Grund hat, und dass wir uns halt zur Sicherheit mit unseren AGB absichern.

imeisi

Hi,
zunächst, entschuldigung, aber im ersten Satz fehlt ein "ich" oder "wir".

Ansonsten ist das ist ja eine ziemlich undurchsichtige Sache. Ich hoffe Ihr könnt euch mit dem Kunden einigen.

Also wenn ich etwas kündige, tätige ich das für mich zur Sicherheit immer so: A) anrufen und Avisieren und dann B) Schriftlich mit Einschreiben (je nachdem wie das bei A) verlaufen ist auch mit Rückschein. Und natürlich notiere ich mir dann die Daten von Schreiben und Gesprächen...
Dann wissen alle Bescheid.

Gruß
imeisi

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