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Die zeitweise Senkung der Mehrwertsteuer - mein Vorschlag

Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich damit unbeliebt mache, habe ich einen Vorschlag für die zeitweise Senkung der Mehrwertsteuer.

Ich glaube nicht daran, dass die Senkung trotz all' der Herausforderungen und Hürden noch gestoppt wird.

Deshalb schlage ich vor, es Unternehmen zu überlassen, freiwillig die bisherigen 19 % MwSt. auszuweisen und abzuführen - unter der Auflage, dass dies unter Beibehaltung der bisherigen Brutto-Preise erfolgt.

Das wäre gerade in Branchen, in denen die wenigen Prozentpunkte den Braten nicht fett machen, und in denen das Geld eher "da ist" (seitens der Konsumenten), eine echte Hilfe. Dann würde einfach alles so weiterlaufen wie bisher.

Und wer möchte, darf die 16 bzw. 5 % berechnen - verbunden mit dem buchhalterischen und technischem Aufwand.

Kommentare

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Ronny

Da explodieren bestimmt die Systeme vom Finanzamt und ich würde mal denn Steuerberater dazu befragen die bekommen so schon ne Kriese davon.

Stefan G.

Ich bin ja auch mal gespannt, wie diese brilliante Idee z. B. mit der Buchpreisbindung in Einklang zu bringen ist...

debe

Ich bin der Meinung, die höhere USt. könnte ohne Probleme im B2B zugelassen werden - erstens ist der durchlaufende Posten "Märchensteuer" dem Rechnungsempfänger ziemlich egal, zweitens werden auch in der zweiten Jahreshälfte Rechnungen mit 19% Mwst ohnehin eintrudeln und bearbeitet werden müssen - wenn Leistungen berechnet werden, die im ersten Halbjahr erbracht wurden. Mischrechnungen wird es dann wohl auch geben :-/ Damit müssen Rechnungsempfänger also umgehen können - die Menge der Kopfschmerzen im Finanzamt und der Steuerkanzlei fällt ohnehin an.

Ich halte die Regelung für einen bescheuerten Schnellschuss; bei allen im B2B bringt das nur Arbeit und NULL Vorteile.
Ich schätze, im Bereich 7% USt ist die Endkundenquote höher - warum hat man nicht nur diesen Bereich gesenkt (zum Beispiel auf 0%) und damit weite Teile des Handels außen vor gelassen? Zumal gerade Geringverdiener, die 100% des Einkommens monatlich ausgeben, einen großen Anteil 7%-Artikel haben dürften.

Wie ich mit den monatlich anfallenden Beträgen gegenüber meinen Kunden umgehe, die (vertraglich festgelegt) jeweils zu Jahresbeginn für das ganze Kalenderjahr abgerechnet wurden, weiß ich noch nicht - Gutschrift für das zweite Halbjahr und Neuberechnung zum anderen Steuersatz? Grösstenteils sind das gewerbliche Kunden, denen dadurch nur unnötiger Buchhaltungsaufwand entsteht.

Mein Steuerfachmann kommt nächste Woche aus dem Urlaub wieder, der freut sich bestimmt schon auf das Thema.

Vera B.

Sorry für die vielleicht dumme Frage: aber was ist B2B ?

Ove

Hey Vera,

B2B meint Business-to-Business, also die Geschäftsbeziehung von einem Unternehmen zu einem anderen Unternehmen.

B2C meint Business-to-Consumer, also die Geschäftsbeziehung von einem Unternehmen zu einem Endkunden.

Stefan

Ist das nicht sogar schon Gesetz? Du kannst so viel Mwst ausweisen, wie du willst, musst die dann aber auch abführen:

§ 14c UStG: (1) Hat der Unternehmer in einer Rechnung für eine Lieferung oder sonstige Leistung einen höheren Steuerbetrag, als er nach diesem Gesetz für den Umsatz schuldet, gesondert ausgewiesen (unrichtiger Steuerausweis), schuldet er auch den Mehrbetrag.

OK, zu Beibehaltung der Bruttopreise kann einen niemand zwingen.

Disclaimer: bin weder Anwalt, noch Unternehmer, noch Steuerprüfer.

debe

Das ist wohl so, ABER der Empfänger kann sich die überhöhte Mwst nicht vom Finanzamt wiederholen - daher hätte der wohl was dagegen.

Zumindest deute ich § 15 UStG so:
Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen:
1. 1die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind.

(merke: nicht die ausgewiesene, sondern die gesetzlich geschuldete Steuer)

Manuel Schmitt

Exakt das ist das Problem.

Stefan G.

"Exakt das ist das Problem."

... und einer der Gründe, warum wir in diesem Monat noch eine Menge Rechnungen versenden werden :-)

debe

**BMF-Schreiben vom 23.6. **: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2020-06-23-befristete-Senkung-umsatzsteuer-juli-2020-erste-aktualisierung.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Interessant ist hier (es ist noch ein "Entwurf", aber das sollte man beobachten) der Punkt 3.12: Zu hoher Umsatzsteuerausweis in der Unternehmerkette

Ich revidiere also meine Aussage vom 9.6. und behaupte das Gegenteil g
(Der Herr hat offensichtlich gut gezielt beim Hirn-Regnen-lassen, oder in Berlin waren die Regenschirme aus)

Manuel Schmitt

Hätte man nun aus August Dezemeber gemacht, wäre ich glücklich gewesen.

debe

Ja, irgendwas ist immer. Typisch deutsch, nur meckern... :-)

Joern

User "debe" hat es auf den Punkt gebracht - B2B ist das viel Aufwand für alle ohne irgend einen Nutzen. Da hätte man problemlos eine Erleichterung - zB wie man Manuel vorgeschlagen - machen können.

Dazu kommt die Prüfung der Eingangsrechnungen. Ein 12-Monats-SSL-Zertifikat (gibt ja auch Fälle, wo letsencrypt nicht in Frage kommt) auf einem Server des Providers ist eher eine Dauerleistung, Ende liegt in 2021, also 19%. Signiert man dem Kunden ein CSR, damit er es auf seinem eigenen Server im Keller einspielt, dann ist das gleiche Zertifikat eine Einmalleistung a 16%, weil man keinen Einfluss darauf hat, wie lange der Kunde es wirklich nutzt.

Und das soll die Buchhaltung des Kunden verstehen und nachvollziehen - sonst hat er ein Risiko in seiner Buchführung, dass die falsche Umsatzsteuer (zu gering = nachzahlen, zu hoch = bezahlt aber nicht absetzbar) bei einer Prüfung auffällt.

Und umgekehrt müssen wir als IT-Bude auch die Rechnungen unserer Nicht-IT-Lieferanten genauso verstehen und prüfen.

Wer sich sowas ausgedacht hat...

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