Donnerstag, 23. Dezember 2021, 08:56
Es wird keine Mailkorrespondenz geben
Ein Kunde, der ein Webhosting-Paket bei uns samt E-Mail bei uns hat, meint
Sehr geehrte Damen und Herren,Da schwärmt man als Unternehmer doch gleich von einer Datenbank von Idioten-Kunden, die man nicht haben will. Ich fürchte, "Corona" hat auch viel im Hirn einiger Menschen gemacht.
hiermit erhalten Sie absolut AUSNAHMSWEISE EINE ANTWORT PER MAIL mit meinem Verweis auf meinen Schriftsatz im Anhang zur Buchhaltung !
ES WIRD KEINE MAILKORRESPONDENZ ZU MIR GEBEN !!!
ICH SENDE UND EMPFANGE POST AUSSCHLIESSLICH AUF DEM ALTEN PSOWEG ODER PER FAX !!
(...)
Senden Sie mir Ihre gemäß GmbH Gesetz vorgeschriebene Faxnummer und wir haben da endlich eine korrekte Kommunikation ! Jede Startseite eines deutschen Gerichts weist äußerst deutlich darauf hin, dass ein Versand von Dokumenten, Unterlagen etc. zu Verfahren sowie einer Einreichung einer Klage leider nicht per MAIL zugelassen ist !!
Mit einem freundlichen Gruß
(Name)
Ihre mir hier gesendete Mail hat 0 juristischen Bestand und gilt als "nicht zugegangen" - siehe Postzustellungsgesetz in der ZPO !!
Kommentare
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SchrödingersHund
Peter G.
Kliko
Kliko
Der Doejohn
Fabian
JS
Notwendige weitere Kommunikation (z. B. Eintreiben der Außenstände) kann dann gerne per Einschreiben oder direkt über den GV per PZU laufen. Soweit möglich auf Kosten des Empfängers.
Fabian
Im ersten Satz weißt er darauf hin, daß er eine Stellungnahme "im Anhang" der Mail beigefügt hat, er aber Schriftverkehr nur per Postweg akzeptiert. Und gesendete Mails für ihn keinen juristischen Wert haben, da "nicht zugegangen"... Also würde ich sagen: "Tut mir leid, ich hab keine Stellungnahme erhalten..."
rentner