Dienstag, 7. Februar 2023, 08:54
Wir müssen vor den Bundesgerichtshof (oder noch mehr)
Eine nicht-Neu-Kundin war im Vorfeld bei uns mit - sagen wir es mal vorsichtig - obstrusen Fragen sowie Anschuldigungen gegenüber ihrem alten Webhosting-Anbieter am Telefon aufgeschlagen.
Nicht, dass es unser primäres Ziel ist, unsere Marktbegleiter in Schutz zu nehmen, aber wenn es objektiv angebracht ist, tun wir das natürlich. In dem Fall war es angebracht, denn wir konnten ersteinmal nach den Schilderungen der potentiellen Neu-Kundin kein Fehlverhalten feststellen (und ehrlich: Der Anbieter ist so groß, dass wir einmal vermuten, dass dort kein Mitarbeiter Interesse daran hat, ihr persönlich schlechten Service zu bieten
).
Kurzum: Das roch schon von Anfang an nach dermaßen Stress, denn die gleichen Probleme würde die Neu-Kundin vermutlich überall haben.
Wir haben offen gesagt die Bestellung abgelehnt, um Ärger aus dem Weg zu gehen.
Was darauf folgte, war ebenso abstrus: Die Nicht-Kundin will uns vor den Bundesgerichtshof bringen, denn das Ablehnen einer Bestellung hat sicherlich nationale Tragweite und muss ein für alle Mal jurisitisch geklärt werden. Von niederen Gerichtsinstanzen wie gar einem Amtsgericht (oder einem Landgericht) war gar nicht die Rede - offenbar vermutet sie da selbst so wenig Kompetenz (aka Einsicht) in ihre Richtung, dass sie den Schritt gar nicht wagen möchte.
BTW: Ein Teil ihrer Anschuldigungen ggü. ihrem alten Anbieter war ein angeblicher Datenabfluss ihrer persönlichen Daten. Schade, dass ich keinen Link zum oder ein Bild vom Impressum ihrer Seite posten kann, aber ich muss zumindest einen Teil auszugsweise zitieren, damit klar wird, wer hier für einen Datenabfluss gesorgt hat:
Ich musste da wirklich sehr viel rausnehmen und umschreiben, damit es anonym bleibt. Die Angaber hinter den ganzen "(...)" waren wohl doch recht ... einmalig.
Ich glaube, das ist das unsinnigste Impressum, das ich in 25 Jahren gesehen habe. Übrigens: eine Datenschutzerklärung/Informationen zum Datenschutz hat die Kundin natürlich nicht auf ihrer Seite.
Wir haben uns übrigens die Frage, warum sie uns nicht gleich nach Den Haag bringen will, verkniffen.
Nicht, dass es unser primäres Ziel ist, unsere Marktbegleiter in Schutz zu nehmen, aber wenn es objektiv angebracht ist, tun wir das natürlich. In dem Fall war es angebracht, denn wir konnten ersteinmal nach den Schilderungen der potentiellen Neu-Kundin kein Fehlverhalten feststellen (und ehrlich: Der Anbieter ist so groß, dass wir einmal vermuten, dass dort kein Mitarbeiter Interesse daran hat, ihr persönlich schlechten Service zu bieten

Kurzum: Das roch schon von Anfang an nach dermaßen Stress, denn die gleichen Probleme würde die Neu-Kundin vermutlich überall haben.
Wir haben offen gesagt die Bestellung abgelehnt, um Ärger aus dem Weg zu gehen.
Was darauf folgte, war ebenso abstrus: Die Nicht-Kundin will uns vor den Bundesgerichtshof bringen, denn das Ablehnen einer Bestellung hat sicherlich nationale Tragweite und muss ein für alle Mal jurisitisch geklärt werden. Von niederen Gerichtsinstanzen wie gar einem Amtsgericht (oder einem Landgericht) war gar nicht die Rede - offenbar vermutet sie da selbst so wenig Kompetenz (aka Einsicht) in ihre Richtung, dass sie den Schritt gar nicht wagen möchte.
BTW: Ein Teil ihrer Anschuldigungen ggü. ihrem alten Anbieter war ein angeblicher Datenabfluss ihrer persönlichen Daten. Schade, dass ich keinen Link zum oder ein Bild vom Impressum ihrer Seite posten kann, aber ich muss zumindest einen Teil auszugsweise zitieren, damit klar wird, wer hier für einen Datenabfluss gesorgt hat:
[Firmenname]
[Vorname] [Nachname]
[Anschrift] seit [Datum]: [Straße], [PLZ] [Ort] ([Angaben zu Vermieterin - WTF!])
[private Handy-Nummer]
[private E-Mail-Adresse]
[geschäftliche E-Mail-Adresse]
[Angaben dazu, dass es keine weiteren E-Mail-Adressen gibt und diese alle gelöscht sind]. [E-Mail-Adresse bei großem Mail-Anbieter aus USA und dass die nicht mehr verwendet wird]
[Angaben zu Familie inkl. Angaben zu Kindern]
[Angaben zu Stock-Foto-Anbieter mitsamt Kunden-Nummer]
(...) [Marktbegleiter #2]) seit [Monat] [Jahreszahl]:
[Marktbegleiter #1]
(...) [CMS-System] von [Marktbegleiter #1]
(...) E-Mail(...) über [Marktbegleiter #2].
(...)
Domains (...) [bezogen von] [Marktbegleiter #2] seit [Monat] [Jahreszahl]
(...)
[Domain #1] ((...) [Monat] [Jahreszahl] bei [Marktbegleiter #3])
[Domain #2] ((...) [Monat] [Jahreszahl] bei [Marktbegleiter #4])
[Domain #3] ((...) [Monat] [Jahreszahl] bei [Marktbegleiter #3])
[Domain #4] ((...) [Monat] [Jahreszahl] bei [Marktbegleiter #5])
[Domain #5] ((...) [Monat] [Jahreszahl] bei [Marktbegleiter #3])
(...)
[Angaben zu alten Domains] bei [Marktbegleiter #4]:
[Domain #6] ([Jahreszahl] bis [Monat] [Jahreszahl] (...) bei [Marktbegleiter #6])
[Angaben zu Kontoverbindung]
[Vorname] [Nachname] [Firmenname]
[Bank #1]
IBAN: [IBAN #1] (...)
IBAN: [IBAN #2] (...)
[nicht mehr existierende Kontoverbindungen]:
[Bank #2] (IBAN [IBAN #3])
[Bank #3] (IBAN [IBAN #4])
[Bank #4] (IBAN [IBAN #5])
(...)
Ich musste da wirklich sehr viel rausnehmen und umschreiben, damit es anonym bleibt. Die Angaber hinter den ganzen "(...)" waren wohl doch recht ... einmalig.
Ich glaube, das ist das unsinnigste Impressum, das ich in 25 Jahren gesehen habe. Übrigens: eine Datenschutzerklärung/Informationen zum Datenschutz hat die Kundin natürlich nicht auf ihrer Seite.

Wir haben uns übrigens die Frage, warum sie uns nicht gleich nach Den Haag bringen will, verkniffen.
Kommentare
Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt
Peter G.
Sven
so interessant (und irgendwie auch traurig) dein Blogeintrag auch ist, Du solltest die Impressums-Details entweder noch weiter "verwässern" oder lieber ganz rausnehmen.
Eine kurze Google-Suche findet besagte Seite (aktuell gehostet auf 92.51.xx.xx) der Frau F. ziemlich einfach und schnell.
Viele Grüße, Sven
Manuel Schmitt
Ich habe das jetzt noch deutlicher eingekürzt. Ich kann es auch jetzt mit frischem Cache nicht (mehr?) reproduzieren.
Könntest du das für mich nochmal testen?
Manuel Schmitt
Sven
ich habe Dir gerade mal gemailt, um das hier nicht öffentlich zu machen
Viele Grüße, Sven
Sven
Anonym
joke
Bing
Yahoo!
:grin:
ednong
Manuel Schmitt
Solche "Kunden"? ja
Das ist Alltag im Service. Leider.
Martin
Es gibt ja den Pareto auch rückwärts, 20% der Kunden sorgen für 80% des Supportaufkommens...
Ist halt schade, dass sich jetzt ein Rechtspfleger um den Fall kümmern muss und somit für Wichtigeres nicht mehr zur Verfügung steht. Vor dem Gericht wird ihr dann auf eigene Kosten schon klargemacht, dass es keine Verpflichtung zum Vertragsabschluss gibt. Sofern nicht eh per Dreizeiler die Zuständigkeit als nicht gegeben gesetzt wird und auf irgendein Amtsgericht verwiesen wird. Dadurch bleibt die Klage freilich immer noch unbegründet und lächerlich. Sie wird auch keinen seriösen Anwalt finden, der seine Unterschrift unter die Klageschrift setzt...
Solange Manitu keine KFZ-Haftpflichtversicherungen anbietet, kann Manitu niemand zwingen, das angebotene Angebot der "noch-nicht-Kundin" in Form Ihrer Bestellung abzulehnen. Ohne Begründung.
Wir haben ja durchaus brauchbare Verbraucherrechte, aber ein Kontrahierungszwang für Nichtmonopolanbieter gehört nicht dazu...