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Ich entziehe Ihnen hiermit die Einzugsermächtigung

Ein Kunde behauptet, nichts bestellt zu haben, bzw. bestreitet die Gültigkeit eines Online-Vertrages:
Wie Sie sehr wahrscheinlich wissen, beruht dieser Vertrag auf keinerlei rechtlicher Grundlagen, sie haben keine Willenserklärung von mir. Weder haben Sie meine Unterschrift, noch habe ich durch konkludentes Handeln dem Vertrag zugestimmt.
Soweit so gut, aber nun schreibt er
Ich entziehe Ihnen hiermit die Einzugsermächtigung von meinem Konto.
Wie kann er uns etwas entziehen, was er uns nie gegeben hat ;-) ?

Kommentare

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paul

"Soweit so gut"?

tigger

Muhahahahahaha...
Ich will auch, ich will auch! ;)

Marcus

Sei halt nicht so kleinlich. Immerhin könnte er unter der Voraussetzung, dass kein Vertrag zustande gekommen ist, abgebuchte Beträge zu Deinem Lasten zurückbuchen lassen.

Sicher wollte er schreiben:
"(...) hiermit hilfsweise eine Einzugsermächtigung."

Manuel Schmitt (manitu)

Schon klar, ich fand's aber trotzdem lustig, weil er das sicher so nicht gemeint hat

Andre Heinrichs

Also ich würde auf einen prophylaktischen Entzug tippen.

.o(Was manche Menschen nicht alles tun, um im Blog erwähnt zu werden)

Manuel Schmitt (manitu)

Für den Fall, dass er ihn uns mal irgendwann gibt?

Andre Heinrichs

So sieht's aus, ja. ;-)

Ralf Gerlich

Anwälte schreiben gerne mal was von "vorsorglich" und "höchstvorsorglich". Soll heißen: "Falls das, was ich da gerade erzählt habe, doch nicht ganz richtig sein sollte, gilt auf jeden Fall: xyz"

Läuft auf die Erkenntnis heraus, dass man vor Gericht und auf See in Gottes - oder wessen auch immer - Hand ist...

Das Ganze klingt danach, als wollte jemand möglichst nach Anwalt klingen..."konkludentes Handeln"...

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