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Unverschämter Geburtstagswunsch die 2.

Ich glaube, mit meinem Beitrag zum "unverschämten Geburtstagswunsch" habe ich einen falschen Eindruck erweckt. Ich war da wohl etwas schnell im Schreiben und hätte den ein oder anderen Smiley mehr verwenden sollen. Hier also daher mal zur Sicherheit ein korrigierter und verbesserter Nachtrag:
...
:thinking: Ich finde das unverschämt, denn wir haben ihm schon die Einrichtungsgebühr erlassen und ihm kostenlos alle Daten kopiert und seinen Rootserver exemplarisch eingerichtet. :surprised:

Darüber hinaus haben wir dem Kunden schon vorher eine ganze Reihe an Sonderwünschen während seiner kurzen Webhosting-Zeit erfüllt, so dass dieser Wunsch doch finanziell außerhalb des vertretbaren Rahmens ist.

Ich schaue mal, wie er auf ein nein reagiert, vielleicht hat er es ja auch eher nur scherzhaft gemeint. :razz:
Also nochmal in aller Deutlichkeit. Das Wort "unverschämt" hat für mich keine derart negative Bedeutung, wie es sicher einige hier angenommen hatten. Ersetzen wir es einfach durch ein "nicht gerechtfertigt in Anbetracht der Vergangenheit, aber trotzdem absolut legitim und nachzuvollziehen".

Kommentare

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Andre Heinrichs

Naja, der Begriff 'unverschämt' ist zumindest für mich schon etwas härter als "nicht gerechtfertigt in Anbetracht der Vergangenheit, aber trotzdem absolut legitim und nachzuvollziehen".
Die Klarstellung hier finde ich schon sehr sinnvoll.
(wollt ich grade mal loswerden)

mischel

ich sehs genauso wie andre.
die klarstellung kommt bisel spät aber ist scho recht :D

Fabian

Gute Klarstellung. War irgendwie schon notwendig. Bei "unverschämt" sehe ich keinen Spielraum für individuelle Interpretation, das ist ganz klar ein negatives Wörtchen ;)

paul

Hrmpf, na gut, Entschuldigung angenommen.

Aber dann ändere auch die Überschrift in: "In Anbetracht der Vergangenheit
nicht gerechtfertigter, aber trotzdem absolut legitimer und
nachzuvollziehender Geburtstagswunsch die 2." ;-)

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