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Gewonnen

Ein Kunde hatte sich Mitte 2003 bei uns einen Leihserver genommen, weil seine Hardware irreparabel defekt war. Wir hatten ihm diesen Leihserver als Übergang angeboten.

Er wollte kurzfristig einen neuen Server vorbeischicken. Leider dauerte das bis Anfang 2004. Obwohl wir ihn mehrmals aufgefordert hatten, passierte nichts, er nutzte fröhlich unseren Leihserver. Wir wollten ihn natürlich auch nicht abschalten, denn dann hätte er sein Hosting-Unternehmen wohl gleich dicht machen können.

Es kam also zur Streitigkeit über unsere Forderung für unseren Leihserver, den wir ihm damas schon um 20% rabattiert in Rechnung gestellt hatten. Er sah es nicht ein und wollte den Server für fast 8 Monate kostenfrei haben. Somit ging die Sache vor Gericht.

Und wir haben Recht gehabt und auch bekommen ;-)

Kommentare

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Fabian

Da kann ich nur den Kopf schütteln... schöne Kunden hast du da ;-)

Marco

jetzt muss der kunde nur noch bezahlen oder bezahlen können, der titel alleine ist heutzutage nicht mehr viel wert ;)

Manuel Schmitt (manitu)

Ach, wir haben noch die ein oder andere Domain bei uns im Bestand ;-)

Marcus

Solltet Ihr Euch allerdings daran vergreifen (das sind wahrscheinlich auch noch Kunden dieses Kunden), dann verliert ihr ganz _sicher_ den damit verbundenen nächsten Prozeß.
Über solche Maßnahmen würde ich nochmal ernsthaft nachdenken!

Realflo

Naja, ein rechtskräftiger Titel gegen den eigenen Kunden... der empfängt weiter Leistung...
Ich MEINE, da kann ich doch jegliche nun frisch eingehende Zahlung erstmal gegen die Altschulden verrechnen und die aktuelle Forderung sofort wieder anmahnen?!
Es sei denn, die aktuellen Zahlungen für den laufenden Vertrag werden ausdrücklich zweckgebunden überwiesen.

... Frist setzen und dann abschalten... der Mann bekommt dann echte Probleme mit seinen "Unter"-Kunden.
Aber der merkwürdige Kunde scheint eh schmerzbefreit :-)

Stefan K.

Üblicherweise stehen bei Überweisungen Rechnungsnmmern oder Verwendungszwecke bei. Wenn das so ist, darf man as Gläubiger das nicht auf die Forderung anrechnen, die man gerade für sinnvoll hält. Der Schuldner kann das explizit angeben.

Manuel Schmitt (manitu)

Das hat ja einer gesagt, dass wir es tun, nur weiß der Kunde das ja nicht ;-)

Fabian

Jaja, reicht man einem seinen kleinen Finger...

Hollii

... nehmen sie gleich die ganze Hand, ach was rede ich, den ganzen Arm! Soviel dazu ;)

Fabian

In dem Fall haben sie sich wohl noch den halben Manuel dazugenommen...

L.

Da fragt man sich wirklich:

Wieso nur den halben?

;)

Fabian

N, ein Teil des Manuels muss doch noch übrig sein, um zu bloggen...

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