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Gewonnen die 2.

Da haben wir es wieder, unser Rechtssystem. Die Richterin wollte sich in Ihrem Beschluss nicht darauf einlassen, ob die von uns geforderten Beträge angemessen sind, sie hat uns einen Vergleich angeboten. Dieser Bestand in rund 50% der von uns geforderten Kosten, welche ungefähr genau dem entsprechen, was für Inkasso und Rechtsanwälte draufgegangen ist.

Ich habe den Vergleich widerwillig angenommen. :grrr:

Kommentare

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Bernd Holzmüller

Schlussendlich habt ihr also "nur" gewonnen, trotzdem aber unterm Strich kein Geld bekommen (wie es euch zustehen würde) - verstehe ich das richtig?

Manuel Schmitt (manitu)

Richtig!

Heiko

das ist doch normal, alles ausser ein vergleich würde für die richterin arbeit weil schreibkrahm bedeuten...

Manuel Schmitt (manitu)

Das stimmt allerdings

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