Mittwoch, 21. Dezember 2005, 14:55
Knöllchen
Ich hab's geschafft, ich habe das erste Knöllchen meines über achtjährigen Autofahrerlebens bekommen. Kaum zu glauben, aber so ist es.
Nun widme ich mich mal dem Schreiben des Landkreises Birkenfeld, das ja bekanntlichermaßen außerhalb des schönsten Bundeslandes der Welt (tm) (dem Saarland) in der Pfalz liegt.
Ich finde den Claim des Landkreises sehr interessant: Alles im grünen Bereich. Irgendwie finde ich darin eine gewisse Ironie.
Und dann beachte man mal den Namen des Gerätes: Multanova. Ein Glück, dass meine Freundin Italienerin ist. Denn die hat mir gesagt, dass "Multa" auf Italienisch "Knöllchen" heißt. Das geht zu weit, Sarkasmus in einem amtlichen Schreiben?
Ich fühle mich auf den Plan gerufen, dem muss ich entschieden entgegentreten. Mein Schreiben findet Ihr rghts.
Nun widme ich mich mal dem Schreiben des Landkreises Birkenfeld, das ja bekanntlichermaßen außerhalb des schönsten Bundeslandes der Welt (tm) (dem Saarland) in der Pfalz liegt.
Ich finde den Claim des Landkreises sehr interessant: Alles im grünen Bereich. Irgendwie finde ich darin eine gewisse Ironie.
Und dann beachte man mal den Namen des Gerätes: Multanova. Ein Glück, dass meine Freundin Italienerin ist. Denn die hat mir gesagt, dass "Multa" auf Italienisch "Knöllchen" heißt. Das geht zu weit, Sarkasmus in einem amtlichen Schreiben?
Ich fühle mich auf den Plan gerufen, dem muss ich entschieden entgegentreten. Mein Schreiben findet Ihr rghts.
Kommentare
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Olli
Anonym
Bernd Holzmüller
Bastian
Das ist doch nicht Dein Enrst, odeR?
Willst du die verkohlen?
Tim
Die Bloggerette
fluffi
L.
Kein § ist auch nicht schlecht...
L.
Dem Code 39 fehlt ein * am Anfang und ein * am Ende glaube ich.
Hendrik
Fabian
Für mich ist das ein Grund, nicht Kunde bei manitu zu werden. Im Ernst. Auch wenn euch das egal ist, wollte ich nur mal gesagt haben.
Aka
Manuel Schmitt (manitu)
björn
Martin
Ghettomaster
Anonym
soweit der Antwortbrief als Gag fürs Blog gedacht ist, finde ich ihn wirklich sehr lustig und gelungen.
Völlig anders sähe (Konj.!) das aus, wenn du den Brief tatsächlich abgeschickt hättest. Denn mal ganz abgesehen davon, dass es sich ja lediglich um eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem sehr geringen Bußgeld handelt, wäre die Antwort in Unangemessenheit ja in keiner Weise zu überbieten. Von dem realitätsfremden Inhalt sei mal ganz abgesehen.
In einem wie dort angegebenen Fall, dass man sich über die Identität des Fahrers nicht bewusst ist, kann man übrigens dazu verpflichtet werden, künftig ein Fahrtenbuch zu führen.
Wie dem auch sei - ich denke nicht, dass du den Brief tatsächlich geschickt hast, würde aber über eine entsprechende Rückmeldung hier beruhigt sein.
Ronald Werner
Noch ne kleine Anmerkung, als Vorderpfälzer (derzeit ExilPälzer) bin ich ja in der Gegend geografisch nicht so bewandert. Meiner Meinung sind die Birkenfelder "Hunsrücker" oder Rheinland-Pfälzer. Ich denke die Pfalz geht da nicht ganz hin.
Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Pfalz_%28Region%29
Grüße aus dem NordSchwarzwald
mischel
Das ist die eine Seite,
die andere ist das die KFZ Steuer unterm Strich ebenso ineffizient ist...
Andre Heinrichs
Erst scherzt Björn und jetzt Du auch noch. Mein armes Zwerchfell.
Besonders gelungen finde ich ja die kleinen Details wie das 'Unser Zeichen' oder Deine 'Abteilung'. Ich nehme mal stark an, dass auch "Herr Basten oder Herr Trier" noch einen Insider-Witz enthalten. Der entzieht sich mir aber irgendwie noch.
Ich glaube, wenn Du den Brief so wirklich abschickst, erntest Du in der Amtsstube mindestens ein wohlwollendes Schmunzeln.
icewind
Leider finde ich es nicht mehr, und hab den Bookmark nicht mehr, aber dafür weis ich jetzt, dass das mit der GEZ auch geht lol
Viele grüße in die Abteilung, und überarbeitet mal eure Aktenzeichen
Rafael
Katja
http://www.chilloutzone.de/blog/images/geblitzt_keine_lust_auf_punkte_in_flensburg.pdf
icewind
@Rafael: Hat aber funktioniert g
michi
Nur eine ganz simple Frage, die auch Umerzogene und Geschichtsbelogene wie Sie vermutlich begreifen:
Wenn sich heute ihr örtlicher Kegelclub auflöst, können Sie ihm dann in fünf Tagen beitreten? Nein, nicht wahr?
Wie konnten dann die neu gegründeten Länder der ehemaligen DDR dem Grundgesetz der BRD am 03.10.1990 beitreten, wenn der diesbezügliche Paragraph 23 (Geltungsbereich und Beitritt zum Geltungsbereich des Grundgesetzes) am 29.09.1990 aufgehoben wurde?
Um hier zu erkennen, dass definitiv etwas faul ist, dazu braucht man nur seinen Verstand, ganz ohne Ideologie.
L.
(Das allerdings nur wenn seine Freundin nicht bei der Weihnachtsfeier ist... )
Der Krotzebojer
Farbbilder existieren bei diesen Aufnahmen kaum, genauso wenig wie "richtige" Filme!
Die Bilder werden (zumindestens bei den Traffipax-Systemen, mobil wie fest) mit einem alten S/W-Film (Standbild) aufgenommen und dann manuell entwickelt (meist entwickeln die OÄ die Filme selber).
Das ergibt dann einen normalen Dia-Film (=wie bei alten Kameras) und muss zum Trocknen aufgehängt werden. Daraus entstehen dann mit Hilfe von kompakten Dialesgeräten die "Beweisbilder" in S/W Form (IMHO mit Thermodrucker). Mit diesen Geräten (meist nicht grösser als ein normaler Fernseher) kann man sehr schön zoomen, Kontrast usw. einstellen. Wenn dein Gesicht nur zur Hälfe auf dem Bild wäre (z.B. durch Sonnenblende), hättest du mit dem Schreiben eine Chance, wenn´s ganz (=komplett) drauf ist, kann man es "wunderbar" nachweisen, wer gefahren ist...
So, genug "Kluggescheisst" für heute
BTW: Ich hab auch einen echten Strafzettel vom Sommer 05 hier liegen (nur ohne Kostensumme, da Autogramm von Rudi Völler wie er im meinem Ort war ) ...
Torsten Karwoth
"Die Verwarnung wird nur wirksam, wenn Sie mit ihr einverstanden sind und die Zahlung..." usw... Also einfach nicht einverstanden sein und nicht zahlen, und die Verwarnung ist unwirksam
-thh
Franz
Leo
Manuel Schmitt (manitu)
Vorab: Ich habe mein Schreiben wirklich abgeschickt!
Mein Schreiben ist wirklich sehr überzogen, ich denke, jeder normale Mensch, der dort auf dem Amt sitzt, sollte merken, dass das eher als Scherz gedacht ist, obgleich es einen von mir beabsichtigten und trotzdem gewollten und somit rechtsgültigen Widerspruch enthält, denn auf dem Foto erkenne ich weder mich noch sonst wen eindeutig, und es ist mein gutes Recht, dem zu widersprechen.
Zur Art des Schreibens. Ich denke, dass auf dem Amt wohl selten ein lustiges Schreiben ankommt, das mal vom Arbeitsalltag ablenkt. Mein Schreiben ist nicht böse oder angreifend, sondern soll den- oder diejenige zum Schmunzeln bringen. Ich denke, es wird eher positive als negative Reaktionen auslösen.
Ich finde auch nicht, dass ich mit meinem Schreiben irgendwen dort unnötig beschäftige, denn die Form meines Schreibens macht das schließlich nicht aus. Darüber hinaus ist es mein gutes Recht, für das ich hier in diesem Lande (wie schon einige gesagt haben) zahle, solange für mich und mein Recht einzustehen, bis ein Mensch in schwarzer Kutte mich dazu verdonnert, die 25 Euro (nebst Nebenkosten) zu zahlen, oder bis man mich überzeugt hat, und ich es aus eigenen Stücken vorher und freiwillig selbst tue.
Und genau dazu möchte ich einmal ein sehr kritisches Statement loswerden, das vielleicht einem Udo (Vetter) aus dem Herzen sprechen wird. Ich finde, dass ich die 25 Euro nicht zahlen soll, nur weil ich vielleicht weiß, dass ich gefahren bin, oder auch nicht, oder nur weil ein Amt mit eine Verwarnung oder vielleicht auch einen Bußgeldbescheid schickt.
Meine ganz persönliche Meinung ist, dass viel zu viele Menschen in diesem Lande gar nicht wissen, was ihr gutes Recht ist, bzw. es nicht nutzen. Das typische Bespiel "Wir tauschen nur gegen Kassenbon um" überzeugt sicherlich mehr als 99% aller Menschen in diesem Lande, auch wenn es (wenn es um Gewährleistung geht) absolut nichtig ist. Genauso meint jeder, nur weil ein Polizist einem für einen nicht mitgeführten Personalausweis mal 15 Euro aufbrummt, dass das rechtens sei. Ich empfehle dazu z.a. das "Lexikon der Rechtsirrtümer", um den eigenen Scharfsinn mal anzuspitzen!
Ich beobachte das tagtäglich, im Freundeskreis ebenso wie in allen möglichen Geschäften oder Behörden, wo Menschen nicht mal ahnen, was ihre Rechte sind, und sich einfach durch vermeintliche Obrigkeiten unterbuttern lassen.
Die Menschen in diesem Lande sollten IMHO mehr für sich und ihre Rechte einstehen und kämpfen, auch und gerade bei Kleinigkeiten, denn schon bei Kleinigkeiten einfach einzustecken fördert nicht gerade eine Ausprägung des eigenen Judiz.
Ich will damit nicht sagen, dass man für alles und jeden vor Gericht ziehen soll, nicht mal zum Anwalt (sorry, Udo), sondern dass jeder mündig sein sollte und sich selbst vertreten soll. So, wie es z.B. ein Björn Harste mal alleine vor Gericht gegen unseren Staat geschafft hat. Man muss nicht gleich die Rechtsschutzversicherung bemühen und noch mehr Kosten entstehen lassen, man kann auch mal für sich selbst eintreten, und wenn das nur in einem beharrenden Schreiben an einen "Gegner" ist.
Und genau das tue ich. Ich will zweifelsfrei bewiesen haben (von dem Amt), dass ICH zu DIESEM ZEITPUNKT dieses Fahrzeug geführt habe. Es ist nicht meine Aufgabe, das zu tun, ich als Beschuldigter (Verwandter) muss und sollte das Amt dabei nicht unterstützen. Natürlich steht es mir frei, es zuzugeben, aber ich werde einen Teufel tun, wenn nicht jeder, dem ich das Foto unter die Nase halte, sagt "Klar, das bist du".
Das war mein ganz privates Weihnachtsstatement frei nach dem Motto "Du bist Du" und nicht "Du bist das, was Dein Anwalt Dir sagt" und auch nicht "Du bist, was man Dir sagt".
Anonym
Wenn du nicht im Stande bist, zu ermitteln, wer es zu dem Zeitpunkt gefahren ist, wirst du ein Fahrtenbuch anlegen MÜSSEN. Kein Rechtsirrtum!
Manuel Schmitt (manitu)
Andre Heinrichs
Ich hoffe doch, Du berichtest, wenn es eine Reaktion vom Amt gibt (und auch, ob diese das Aktenzeichen korrekt entheält )
Manuel Schmitt (manitu)
Die Rente ist sicher
Manuel Schmitt (manitu)
l. casta
die strafgebühr ist nicht dazu da, dich in deinem stolz zu verletzen, auch nicht um die staatskasse zu füllen, sondern um uns wieder mal daran zu erinnern, dass innerorts spät zu bremsen tödlich enden kann. wenn du je mal erlebt hast, was es heisst, jemand zu verlieren oder dir überlegst, was gerade polizisten in ihrem alltag für grauenhafte unfälle ansehen müssen, frage ich mich ob dein brief deren alltag wirklich belustigt.
heirate schnell deine freundin bevor sie merkt wie geizig du im kleinen sein kannst (italienerinnen mögen das nicht, ja?)!
Manuel Schmitt (manitu)
Es ist keine STRAFgebühr, es ist eine Verwarnung. Es waren, wie man sieht, 11 km/h an einer Stelle, an der definitiv keine Menschen mehr rumlaufen können, das ist 200 m nach dem eigentlichen Ortsende, wo nur noch eine Ausfahrt eines Gewerbegebietes folgen, die 50 sind dort sicherlich nur eben wegen den LKWs.
Zum Thema Verlieren. Ich habe bereits einen Menschen verloren, weil da jemand sich nicht an eine Begrenzung von 30 km/h gehalten hat, Deinen Kommentar diesbezüglich kannst Du Dir also sparen.
Noch mehr Sparen darfst Du Dir aber Hinweise auf mein Privatleben, in das sich KEINER einzumischen hat. Das gehört hier absolut nicht her, ich behalte mir auch ausdrücklich vor, Derartiges zu löschen bzw. zu zensieren!
Beobachter
Im übrigen finde ich es interessant, dass Du Dich über den Sinn und Zweck der Geschwindigkeitsbegrenzung an der entsprechenden Stelle auslässt, ein paar Beiträge vorher jedoch so vehement für die Rechtsordnung eintrittst.
Schön, dass für Dich nur Deine Rechte gelten und die Pflichten lediglich unverbindliche Empfehlungen sind.
Manuel Schmitt (manitu)
Die Rechtsordnung, insbesondere das Einstehen für die eigenen Rechte, hat absolut nichts mit der einen Messung an dieser Stelle zu tun.
Ob ich diese jetzt für sinnvoll halte oder nicht, ändert nichts daran, dass sie natürlich dort absolut legitim und legal gestanden hat. Ich kritisiere ja nicht einmal das Schreiben der Verwaltung, sondern ich will lediglich bewiesen haben, wer dort gefahren ist, denn das Bild hier ist wirklich absolut nicht zu gebrauchen.
Es liegt in der Natur des Menschen, sich zu verteidigen, nicht zu letzt ist deshalb auch z.B. Ausbruch aus dem Gefängnis (abgesehen von evtl. Beschädigungen) straffrei, lügen als Angeklagter erlaubt etc. So gesehen tue ich genau das, was mir die Rechtsordnung explizit erlaubt.
Seb