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Schick Scheck

Ich weiß gar nicht, wann das letzte Mal ein Kunde mit einem (Verrechnungs-)Scheck seine offenen Posten bezahlen wollte.

Es ist jedenfalls schon so lange her, dass wir nicht einmal mehr Einreichungsvordrucke dafür haben :-O

Möchten Sie nicht bezahlt werden?

Erfreulich :-) Für Interessierte: Wir buchen in der Regel etwa 2 Wochen nach Rechnungsdatum ab. Das Datum variiert je nach Wochen-/Werktag um +/- 2 Tage.

Rechnungs-PDF in 2 Versionen

Auf mehr- aber nicht vielfachen Wunsch einiger Kunden haben wir die Rechnungs-E-Mail heute dahingehend angepasst, dass wir ab sofort immer 2 Versionen der Rechnungs-PDFs anhängen: Die normale in Farbe und eine Druckversion in schwarz/weiß.

In der Tat ist die farbige Version mit weißer Schrift und dunkelgrauem Hintergrund im unteren Bereich je nach Drucker schlecht zu lesen. Für alle Kunden aber nur die schwarz-weiße Variante anzubieten, hielten wir für genauso unschön wie einen Link zu einer Druckversion im Kunden-Menü o.ä. anzubieten (was für unsere Kunden ja ein Extra-Schritt gewesen wäre).

Ich hoffe, dass die ausreichende Kennzeichnung des E-Mail-Anhangs ausreicht, um eine mögliche Verwirrung zu vermeiden (sprich dass keiner auf die Idee kommt, dass es sich um zwei Rechnungen handeln würde). Ich bin gespannt.

Sich drücken wollen

Eine ganz pfiffige Idee hatte ein Kunde, der sich um die Begleichung einer Rechnung drücken wollte: Er hatte versucht, zu erzwingen, dass die Einforderung einer alten Rechnung noch aus der Zeit der Einzelfirma (also vor der GmbH) durch die GmbH eingefordert werden müsste, und nicht durch den Aussteller der ursprünglichen Rechnung. Er bemühte dazu windige und nichtssagende Formulierungen, die er von seiner Ehefrau, ihres Zeichens Rechtsanwältin, an das zuständige Gericht schicken ließ.

Das machte ihm aber im schriftlichen Verfahren einen Strich durch die Rechnung. Schaue ich mir die Urteilsbegründung an, liest man zwischen den Zeilen, wie sehr dem Richter diese Masche des Kunden versuchter aber juristisch haltloser Spitzfindigkeiten auf den Zeiger geht. Man merkt förmlich, wie sehr es dem Richter in den Fingern gejuckt hat, hier noch mehr (evtl. belehrende Worte) zu schreiben.

Schade, dass man diesen Fall nicht außergerichtlich klären konnte. Schließlich hatten wir es mehr als 14 Monate im Gütlichen versucht.

72 mal 0 Euro

Gestern flatterte der Plan eines ehemaligen Kunden zu einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung ins Haus. Laufzeit 72 Monate, für uns monatlich (anteilig) 0,00 Euro.

Da wir mit 25,66 Euro kein wirklich großer Gläubiger sind (waren), dem gegenüber aber einige andere mit mehreren tausend Euro standen, wollten wir das Verfahren nicht platzen lassen und haben dem Plan zugestimmt.

Das ist der Nachteil der Prozentrechnung ;-)

Büro nicht besetzt

Ein Schuldner hatte unserem Inkassobüro einen Widerspruch geschickt. Sein Abschlussatz: Und nein, das "12." ist kein Schreibfehler :-)

Lieber einmal nachgefragt

Es gibt Kündigungen, da ist es angebracht, nachzufragen: Ein Kunde hat zwei Domains gekündigt, eine zur Löschung freigegeben, die andere zum Transfer.

Allerdings hatte er die Domain zur Löschung angegeben, die er auch für seine E-Mail-Adresse nutzt. Das riecht nach einem Fehler.

Und der Riecher war richtig, er wollte es genau andersherum :-)

Im voraus zahlen

Dass die Zahlungsbereitschaft in Deutschland gestiegen ist, ist ja bekannt. Dennoch verwundert es mich, dass in letzter Zeit viele Unternehmen ihre Server gerne für 12 oder 24 Monate im voraus zahlen möchten.

Mir fallen da zwar spontan einige positive und auch negative Gründe ein, aber ich will mich ja nicht beklagen ;-)

Preise selbst machen

Es gibt Situationen, da ist Kulanz angebracht. Und solche, in denen es das nicht ist.

So aktuell ein ehemaliger Kunde, der einige überschaubare Anzahl an (Wiederverkäufer-)Domains über uns bezogen und jetzt aktuell gelöscht bzw. transferiert hat. Dabei ist ihm bei einigen Domains die Kündigungsfrist durch die Lappen gegangen. Er hat mehrere Wochen zu spät gekündigt.

Die Domains wurden zwar zwischenzeitlich transferiert, sie hatte sich aber bei uns verlängert. Da er sie auf 2-Jahres-Basis gekauft hatte, hatten wir diese im 2-Jahres-Rhythmus bezogen, sprich jetzt wurden die Gebühren für 2 Jahre im voraus bei uns fällig, obwohl sie gar nicht mehr bei uns waren.

Das wollte der ehemalige Kunde nicht hinnehmen und begann - was im ersten Moment sein gutes Recht ist - mit unserer Buchhaltung zu diskutieren. Letztendlich eskalierte die Situation, bis sie auf meinem Schreibtisch landete, wovon er sich offenbar erhofft hatte, sich um die paar Euro für das zweite Jahr drücken zu können. Für ihn vermutlich aus Prinzip und/oder, weil er seinen eigenen Fehler nicht eingestehen wollte (bzw. vielleicht nicht mehr konnte). Er war partout nur bereit, für ein Jahr zu zahlen.

Leider musste ich ihn enttäuschen. Auch von mir gab's keinerlei Kulanz. Nicht, weil es um den Betrag geht, sondern um die Art der Kommunikation und deren Stil, insbesondere ein überheblich-unfreundliches Auftreten mit einem (teilweise sogar ausgesprochenen) Unterton "Ich glaub nicht, dass Ihr für die paar Euro Inkasso macht". Im Zweifelsfall ziehen wir das auch für ein paar Euro durch. Und da wir diese Fälle schon mehrfach hatten, und jedes Mahnverfahren zu unseren Gunsten ausging (einige davon auch vor Gericht), gehe ich fest davon aus, dass das Geld auch hier reinkommt.

Schade finde ich, dass der gehende Kunde zu keinem Zeitpunkt auch nur versucht hat, freundlich zu bleiben. Hätte er das getan, hätten wir mit allergrößter Wahrscheinlichkeit auf die paar Euro verzichtet - egal ob Kunde oder ehemaliger Kunde. Schade.

Aufopfernde Zahlungsbereitschaft

Wirklich beachtlich, dass die Mutter sich hier trotz eigener finanziell sehr angespannter Situation derart aufopfernd zeigt: Selbstverständlich sind wir hier entgegengekommen.

Mengenlehre beim Finanzamt

Wenn man beim Finanzamt eine Änderung der Kontoverbindung(en) einer gewissen Teilmenge einer Gesamtmenge von Steuerarten veranlasst, kann es (leider) schon einmal passieren, dass die Differenzmenge ganz unter den Tisch fällt, - und dann irgendwann eine gewisse Steuerart unschönerweise als unbezahlt gilt. So gestern hier passiert.

Dabei hatte das Finanzamt zu jeder Zeit eine Einzugsermächtigung für alle Steuerarten (alles andere ist auch nicht ratsam). Nur war das dem eingebenden Sachbearbeiter nicht so klar wie seiner Kollegin, die beim nochmaligen Überprüfen des Änderungsantrages so gar kein Verständnis für ihren Kollegen hatte. :grrr: