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Ein Dank an Strato + Dropbox

Ich sage das ehrlich und ohne jeglichen Unterton: Danke an Strato und Dropbox, dass sie dieses Urteil durchgefochten haben:

Die Cloud ist kein Gerät

Und ebenso ein Dank an die Richter in München.

An beide: Nicht nur, weil wir davon auch profitieren (das gebe ich offen zu) - sondern auch uns insbesondere, weil es ein menschliches Urteil ist.

Was die ZPÜ und Konsorten da versucht haben, ist eigentlich nur eines: Der Versuch, mal wieder was vom Kuchen von Unternehmen aus der "neuen Welt" (tm) abzubekommen (ich erspare mir hier bösartigere Worte, die einem da einfallen, und einen Bezug zum Mittelalter haben).

Nachtrag 13.02.2024 08:43 Uhr
Bei Heise gibt es noch weitere Informationen dazu:

Oberlandesgericht an Dropbox: Cloud-Dienste müssen keine Urheberabgabe zahlen

Recht haben und Recht bekommen

Ich schicke es mal vorweg: Wenn jemand wirkliche Probleme hat, eine Rechnung nicht zu zahlen (= nicht kann), sind wir die letzten, die Menschen Steine in den Weg legen. Mit uns kann man reden.

Was wir aber grundsätzlich nie auf uns sitzen lassen: Wenn jemand sich weigert, weil er nicht will. Es ist natürlich verführerisch, mal schnell online eine Sonderleistung (in diesem Fall < 50 Euro) zu bestellen, sie zu nutzen - und dann nicht zu zahlen. Vor allem, weil wir die Leistung schon erbracht und sie nicht mehr zurückfordern können.

Was wir aber können: Beständig darauf bestehen, dass unsere Rechnung beglichen wird. Und so sah es (wieder) ein Richter: Die Rechnung ist zu zahlen. Samt aller Nebenkosten wie Inkasso, Zinsen etc.

Es mag jetzt ein bisschen Genugtuung aus meinen Zeilen hevorstechen, und dem ist wirklich so. Denn wir konnten für uns intern, ggü. unserem Kunden und ggü. dem Gericht (und das mit einigem Aufwand) nachweisen, dass wir unsere Leistung erbracht haben. Und auch, dass unser Kunde das nicht versehentlich bestellt hatte, sondern aktiv genutzt hatte.

Vermutlich sind das aber auch Kunden, die im Restaurant den ganzen Teller leerfuttern und nachher sagen, dass es überhaupt nicht geschmeckt hat. Oder der Teller leer war. Oder sie nie einen Teller bekommen haben.

Formular-Zwang eines Marktbegleiters

Wir bekommen u.a. aus einem IP-Bereich eines deutschen Marktbegleiters Abuse (dDoS) ab.

Auf eine Abuse-E-Mail werden wir aufgefordert, das per Formular einzukippen. Was wir nicht tun werden, sonst haben wir bei 10.000+ IP-Adressen viel zu tun.

Auf eine freundliche E-Mail hin, dass wir darum bitten, unsere Beschwerde auch per E-Mail zu akzeptieren, kommt nur noch mehr Müll: Sie brauchen Logs, ohne die tun sie nichts.

Tja: Wir schreiben aber für solch einen dDoS-Zeugs kein Log für den Webserver (außer Fail2ban). Wir müllen uns sicher nicht noch unseren Plattenplatz mit unnützen Einträgen zu.

Schade. Wir hatten nur gewollt, dass sie ihren Kunden mal auf die Finger klopfen.

Mal sehen, was die Rechtsabteilung meint. Denn aus sowas kann man auch schnell einen Verstoß gegen das UWG ableiten, ganz abgesehen von der Störerhaftung.

Sony erwirkt einstweilige Verfügung gegen DNS-Resolver

Man lese

Urheberrechtsverletzung: Sony erwirkt einstweilige Verfügung gegen DNS-Resolver

Wie wäre eine Solidaritätskampagne aller DNS-Resolver-Anbieter, einfach alle Domains, die irgendwas mit Sony zu tun haben, zu de-listen? Offenbar ist es ja nicht mehr gewollt, dass DNS-Resolver den aktuellen Zustand der Hosts/Domains/... abbilden, sondern einen gefilterten...

Was das LG Hamburg da geurteilt hat, ist ein Graus. Noch schlimmer, dass das Urteil voraussichtlich auch in der Schweiz vollstreckbar sein wird. Die Schweiz ist eben auch nicht mehr die Schweiz.

Ich verstehe ja, dass Urheberrechtsverletzungen für die Rechteinhaber ein Thema sind, das man nicht mal so vom Tisch wischen kann. Und es muss Grenzen geben.

Die Grenze ist dieselbe wie die damals bei Zensursula. Es beseitigt nicht das Problem. Es beseitigt nicht mal die Symptome.

Für die kommende Regierung wäre nicht nur ein Digitalministerium ein "Todo", sondern gleich auch, der aktuellen Jurisdiktion verpflichtend Experten zur Seite zu stellen, damit die heutigen Richter nicht Urteile aufgrund eines Wissens von gestern fällen.

Bei Schnupfen sofort Krankschreibung

Wenn ich mir die neuesten Ideen unserer Politiker so ansehe, stehen mir die Haare zu Berge.

Wenn jeder, der einen leichten Schnupfen hat, nicht nur zu Hause bleibt (was ich okay finde), sondern auch quasi standardmäßig krankgeschrieben wird, bin ich gespannt, wer demnächst die Räder in unserem Land am Laufen hält.

Ich habe ja noch die Hoffnung, dass in den diversen Presseartikeln der Part fehlt, dass die Krankschreibung nicht der Standard-Fall sein sondern dass das Homeoffice die erste Wahl bleiben soll. Denn beides zusammen wird arbeitsrechtlich schwierig.

Strengere Regeln für Anbieter? Strengere Regeln für's Hirn wären besser!

Statt strengere Regeln für Anbieter zu fordern, sollten sie lieber strengere Regeln für's Hirn fordern.

Ich bin ziemlich sicher, dass das, was in zahlreichen Medien als "Hack" bezeichnet wird, in Wirklichkeit nur Fleißarbeit (ohne die Straftat dabei beschönigen zu wollen) war, und zwar ganz stark darauf gerichtet, an welchen Stellen die Betroffenen entgegen jeder Empfehlung, wie man Passwörter vergibt, was man an wichtigen Dokumenten wo hin legt (und wohin nicht), und was man besser verschlüsseln sollte, gehandelt haben.

Ich neige ja fast dazu zu sagen: Selbst schuld.

108,39 Euro

Zugegeben: Der nachfolgende Fall hat mich geärgert. Ein Webhosting-Kunde (mit einem Paket und einer weiteren Domain) hatte Probleme mit seiner E-Mail-Adresse. Die technischen Gründe lassen sich im Nachhinein gar nicht mehr nachvollziehen, er konnte über einen Tag hinweg sein Postfach nicht abrufen. Da unser Support im - so führt er in einem Brief - nicht weiterhelfen konnte, beauftragte er einen Dienstleister. Der auch nichts fand. Irgendwann war das Problem dann weg. Von unserer Seite aus konnten wir keinen Fehler feststellen, weder damals noch rückblickend.

Nun schickt er uns die Rechnung des Dienstleisters, mit der Forderung, diese zu begleichen: 108,39 Euro.

Für mich stand nun die Frage im Raum, wie ich damit umgehen sollte. Letztendlich war es der teilweise sehr unverschämte Ton und Unterton im Anschreiben zur weitergeleiteten Rechnung, die mir es am Ende dann doch "einfach" gemacht haben. Wir haben die Forderung vollumfänglich zurückgewiesen - und das mit einem Hinweis auf verschiedene Passus des Vertrages zwischen ihm und uns. Auf ein juristisches Nachspiel lasse ich es daher ankommen und werde das ggf. dem zuständigen Rückversicherer samt Rechtsabteilung übergeben.

Was mich persönlich an der ganzen Sache stört bzw. geärgert hat, sind

1. bis heute muss ich davon ausgehen, dass das Problem überhaupt nicht bei uns lag

2. der Kunde hat zu keinem Zeitpunkt auch nur angedeutet, dass er nun einen Dienstleister beauftragten wird ("mit der Behebung des Problems", wie er so schön formuliert)

3. der Ton sowie der Unterton


Und für eine weitere Entscheidung war eben dieser Ton bzw. Unterton der Auslöser: Mit diesem Kunden möchte ich nicht mehr zusammenarbeiten. So, wie wir uns stets um Freundlichkeit und Anstand bemühen, und nicht gleich diese Art von "Keule" schwingen, wünsche ich es mir auch von unserem Gegenüber.

Wir werden den Vertrag somit zum nächsten Ablauftermin schlichtweg nicht weiterführen. Das klingt im ersten Moment als Reaktion vielleicht hart, und ich fürchte zugleich, dass das Verhältnis in der Zukunft schlichtweg nicht zu "retten" wäre. Weder mit einem Anruf noch einer E-Mail.

DOM-Tree geschützt?

Siehe

Adblocker Admop geht vor Axel Springer in die Knie

Wenn der DOM-Tree nun schon urheberrechtlich geschützt ist, dann sollten sich Proxy-Betreiber (und so manche Mobilfunk-Unternehmen) mal Gedanken machen...

Nur zur Klarheit: Ich bin definitiv pro Werbeblocker, und gegen diese ganze unsinnige juristische Diskussion. Wenn ich mir freiwillig ein Programm installiere, das Inhalte so darstellt, wie ich es möchte, ist das mein Bier und mein Recht. Und das von mir genutzte Unternehmen / Anbieter arbeitet in meinem Auftrag.

Vielleicht mahnt diese weltfremde Branche irgendwann auch Sekretärende ;-) ab, weil sie die Werbepost vom Rest getrennt oder gar ohne diese ihren Chefs vorlegen? :thinking:

Die Causa Böhmermann

Ich hätte ja fast nicht mehr damit gerechnet, aber die StA Mainz hat in meinen Augen in der Causa Böhmermann einen großen Sachverstand bewiesen. Mehr Infos im lawblog.

Auch wenn ich anfangs geteilter Meinung darüber war, ob die Autorisation zu den Ermittlungen überhaupt Sinn macht, zeigt diese Variante (u.a. Herrn Erdo?an) aber eines noch schöner: Man kann hier in Deutschland natürlich erstmal die juristische Keule schwingen (lassen), die kommt aber auch gerne mal zurück. In diesem Fall verbal. Und ich will gar nicht wissen, wie sehr gewisse Personen sich jetzt ärgern werden, weil die StA erst gar keine Ermittlungen aufnimmt, sondern sehr zielricher verbal zurückschießt. Auch wenn sich die Begründung im ersten Moment harmlos liest.

So funktioniert übrigens ein demokratischer Rechtsstaat, in dem die Organe im Sinne einer funktionierenden Gewaltenteilung unabhängig und nicht weisungsgebunden arbeiten.

Danke nach Mainz!

Nachtrag 05.10.2016 08:34
Wie in einem Kommentar bemerkt, stimmt das mit der Gewaltenteilung nur praktisch, wohl aber nicht 100% formal. Danke an thh. Ich rufe dann mal Herrn Montesquieu. Ach mist, da oben gibt's keinen Empfang. :thinking:

Kündigungen per E-Mail

Ab morgen ist es (wenn gleich vom Gesetzgeber nur für neuerliche Verträge zwingend vorgeschrieben) möglich, Verträge per E-Mail zu kündigen. Selbstverständlich setzen wir das entsprechend um. Auch für alle Alt-Verträge.

Ob es aber wirklich im Interesse des Kunden ist? Augenscheinlich ja. Und sicher auch in den meisten Fällen.

Ich rege aber bewusst mal eine (wenn auch unwahrscheinliche aber nicht unmögliche) Konstellation an: Was ist, wenn jemand eine Kündigung per E-Mail fälscht? Eine Kündigung per E-Mail ist mit dem Ankommen wirksam. Natürlich bestätigen wir zurück, damit kann man einiges ausschließen. Was aber, wenn derjenige, an den wir zurückbestätigen, in Urlaub ist, und seine E-Mails nicht liest und auch telefonisch nicht erreichbar ist - die Kündigung aber auf expliziten Wunsch per sofort erfolgt? Dann ist ggf. die Domain futsch (mal von Wiederherstellungsmöglichkeiten abgesehen). Bis die ersten auf die Idee kommen, andere mit gefälschten Kündigungen zu ärgern, wird es vielleicht nicht lange dauern.

Natürlich geht eine solche Konstellation auch schriftlich. Aber ein Formular in die Hand zu nehmen, es auszudrucken, auszufüllen, zu versenden - das kostet deutlich mehr Überwindung. Und der Post-Stempel müsste auch halbwegs stimmen (zuimindest als Indiz).

Ich verstehe, dass man die Hürden gerade für Verbraucher niedrig legen will, da es Anbieter gibt, die einem das Leben im Kündigungs-Fall absichtlich schwer machen. Und ich glaube, dass es auch nicht schaden kann, wenn man - gerade bei eher wichtigen Verträgen - kurz überlegt, bevor man kündigt. Ob da ein Briefumschlag, eine A4-Seite und ein Porto solch eine große Hürde darstellen (wenn man nicht jeden Tag etwas kündigen muss)? Ein schnelles "Ich möchte, dass alle meine Domains sofort gelöscht werden!" kann da schnell weitreichende Konsequenzen haben. Das Risiko wird vermutlich der Kündigende tragen müssen.

Erst mit der Strafanzeige drohen, dann Wünsche äußern

Ein ehemaliger Kunde hatte seine Rechnungen teilweise bezahlt, teilweise nicht. Keinem Schema folgend, jedoch ohne jegliches Feedback zwischendurch, ob er ggf. einzelne Rechnungen oder Rechnungspositionen für ungerechtfertigt hält (wobei es sich um ein Standard-Webhosting-Produkt handelt - was sollte man da groß falsch abrechnen ;-) ).

Letztendlich ging alles seinen Weg, angefangen von der Sperrung, über die Kündigung bis hin zum Mahnverfahren über die Creditreform. Das Geld kam letztendlich doch rein, verbunden aber mit einem ersten Feedback: Dem sah ich gelassen entgegen, denn alles, was wir getan haben, war von Kulanz und den vertraglichen Regelungen abgedeckt. Auch die Sperrung, die im übrigen erst nach mehreren Monaten erfolgte.

Es folgte ein kleines Hin- und Her an E-Mails. Ich freute mich - ehrlich gesagt - schon auf die Strafanzeige, denn ich hätte die liebend gerne selbst "beantwortet" - wenn es überhaupt einen Staatsanwalt interessiert hätte. Ich hatte dem Kunden nämlich u.a. das zurückgeschrieben: Der Kontakt brach relativ abrupt ab. Bis vor wenigen Tagen. Da rief mich der Kunde persönlich an. Sein Problem: Durch den Negativ-Eintrag bei der Creditreform bekommt er nun keinen neuen Mietvertrag, und auch mit dem Kredit wird es schwierig. Wir mögen doch bitte bei der Creditreform Bescheid geben, dass das alles ein Irrtum unsererseits gewesen sei.

Das Einzige, was ich ihm menschlich anbieten konnte, war, Bescheid zu geben, dass wir uns aus Kulanz für eine Löschung des Negativeintrags aussprechen könnten. Nicht mehr und nicht weniger. Ich bin gespannt, ob da noch was kommt :-)

Mahnkosten - auf einer Rechnung

Der ein oder andere, der hier mitliest, hat es sicherlich bereits gelesen (und hoffentlich nicht selbst mitbekommen ;-) ): Mahnkosten weisen wir nicht, wie leider oft noch üblich, irgendwo in einem Begleittext zu einer Rechnung oder in einem Satz am Ende der Rechnung aus, sondern wir berechnen sie sauber und ordentlich bei der nächsten Abrechnung mit. Als getrennte Rechnungs-Position. So manche Buchhaltung hat sich darüber schon gefreut (ernsthaft), weil die Verbuchung damit viel einfacher wird.

Jetzt gab es einen Kunden, der sich darüber tatsächlich beschwert hat. Ich möchte nicht sagen bitterböse, aber kurz davor. Mit zahlreichen Paragraphen hat er herumgewedelt und diese Praxis aus juristischer Sicht in Frage als unzulässig gestellt. Ich konnte keinem der von ihm zitierten Gesetzestexte und sonstigen Verordnungen auch nur halbwegs etwas entnehmen, das dem entgegensteht. Zumal wir uns unsere Vorgehensweise von unserem zuständigen Finanzamt schon vor Jahren haben gegenbestätigen lassen. Die waren damit im übrigen auch ziemlich froh, denn es erhöht die Nachvollziehbarkeit. Für alle beteiligten Parteien.

Letztendlich hat der Kunde nachgegeben und die Rechnung mit den Mahnkosten (nach 6 Monaten - im Zuge des Abrechnungszyklus) gezahlt. Ob er sich von unseren Argumenten überzeugen ließ, oder ob er resigniert hat, weiß ich leider nicht.

Was bei der ganzen Diskussion mit dem Kunden allerdings (von seiner Seite aus ;-) ) komplett unterging, ist die Tatsache, dass es zu den Mahnkosten erst gekommen ist, weil er nicht gezahlt hat, und die Zahlungserinnerung verstreichen ließ. Das hätte man auch vermeiden können :razz: