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Widerrufsbelehrung: Alles muss rein

Für den ein oder anderen Shop-Betreiber sicherlich wichtig:

Widerrufsbelehrung: Alles muss rein

Mit allem Respekt vor der Abwägung von Interessen von Verbrauchern und Händlern, aber solch ein Urteil ist in meinen Augen Schwachsinn.

Ein Unternehmen darf also keine Faxnummer betreiben, ohne gleichzeitig verpflichtet zu sein, darüber auch einen Widerruf zu akzeptieren? Ist es nicht Teil einer freien Berufsausübung, sich z.B. ein Faxgerät nur anzuschaffen und zu betreiben, um z.B. mit Vorhändlern zu kommunizieren oder auch Bestellungen zu akzeptieren? Wenn man dem Verbraucher zumuten kann, einen Widerruf per Post zu schicken, wenn es sonst keinen anderen Weg (z.B. Fax) gibt, wieso wird dieser Weg dadurch unzumutbar, das ein Faxgerät vorhanden ist, aber das Unternehmen eben aber nicht wünscht, darüber auch Widerrufe bearbeiten zu müssen? Das hat nichts mit "dem Verbraucher einfach machen" zu tun, sondern mit Gängelei.

Ich weiß gerade nicht, ob man eher den Gesetzgeber oder das urteilende Gericht jagen sollte! :grrr:

Handy am Steuer von Elektroautos

Was ich mich gerade frage (und nein, ich bin noch nie damit in Konflikt geraten): Was ist denn bei einem Elektroauto der Status "Motor an" bezogen auf "Handy am Steuer"?

Vielleicht mag sich ja der ein oder andere Leser aus dem Bereich der Justerei dazu äußern!

Verträge in Willkommensbrief

Da es immer mal wieder Fälle von Kunden gab, die sich gar nicht bewusst waren, einen Vertrag abgeschlossen zu haben (es ist ja nicht so, als ob unsere E-Mails nicht eindeutig wären ;-) ) schicken wir künftig jedem Neukunden zusammen mit seinem Willkommensbrief eine Übersicht über die gebuchten Verträge (DSL, Webhosting, Root-Server) - eindeutig als Verträge zu erkennen.

Ich hoffe, das hilft dem ein oder anderen - vor allem auch dann, wenn doch mal eine Fake-Bestellung durch die Validierung gefallen ist. Spätestens dann kann keiner mehr sagen "aberischhabedochgarkeinvertrag".

Andere Polizeidienststellen

Sehr interessant in Anfragen von diversen Dienststellen zu lesen: Da fühlt man sich doch noch mehr wie ein Hilfsorgan unseres Staats :-)

Ich habe nie etwas bestellt! (reloaded)

Vielleicht hat der betroffene Kunde ja diesen Blog-Beitrag gelesen und wollte den darin erwähnten Kunden nicht alleine lassen.

In der Tat trudelte hier vor wenigen Tagen ein Schreiben einer Anwaltskanzlei ein, die uns aufforderte, zu belegen, wer eine genannte Domain samt Webhosting-Paket bei uns bestellt habe. Die bisher gestellten Rechnungen und damit verbundenen Lastschriften stellte man - üblich für den Unterzeichner - pauschal in Frage.

Interessant und sehr analog zum anderen oben genannten Fall: Das Webhosting-Paket samt Domain wurden bereits 2010 bestellt und eingerichtet. Seit dem wurden insgesamt 12 Rechnungen gestellt, von denen 9 korrekt per Lastschrift eingezogen werden konnten, und zwar im Rhythmus von jeweils 6 Monaten. Nur die letzten 3 Rechnungen sind bislang unbezahlt - dem Anwalt sei Dank ;-)

Ich frage mich wirklich, wie man fast 4 Jahre lang Abbuchungen von insgesamt 329,44 Euro nicht bemerken kann. Immerhin ist eine Rücklastschrift auch 2010 schon einfach zu erledigen gewesen, das hätte die Situation früher klären können. Und weiterhin frage ich mich, wieso der Willkommens-Brief den Empfänger, dessen Post-Anschrift korrekt ist, nie stutzig gemacht hat.

Alles in allem sehe ich der Sache gelassen entgegen, gerne auch volljuristisch ;-)

Bestell-Spam

Da gibt es doch immer wieder Heinzelmännchen, die meinen, mit gefälschten Daten einen Root-Server ergattern zu können. Leider muss ich den Bestell-Spammer enttäuschen, es wird kein Root-Server-Päckchen zu Weihnachten vor der Haustür stehen :-)

Da sich unser Erkennungs-Algorithmus aber mittlerweile etwas genervt von der Menge an Bestellungen und gelangweilt von der Einfallslosigkeit fühlt, hat er seinen Freund Knecht Ruprecht (auch LKA genannt) angerufen, dieser wird dann in Kürze bei ihm vor der Haustür stehen und seine Rute (ohne "o") schwingen.

Und wie sagte einmal jemand aus dem Dunstkreis einer Polizeistation so schön: Die größte Strafe für solche Kiddies ist, wenn man ihnen im Zuge einer Durchsuchung PC, Laptop, Handy, Tablet etc. wegnimmt - denn dann haben sie erstmal nichts zum spielen. :razz:

Empfehlende Werbung

Endlich!

Empfehlungsmails können unerlaubte Werbung sein

Ich persönlich empfinde diese unsinnige Empfehlungs-Funktion als äußerst nervend. Wenn mir wirklich jemand eine Seite empfehlen möchte, wird er 10 Sekunden haben, um einen E-Mail-Client zu starten, sich ins Webmail einzuloggen etc. Wenn das zu aufwendig ist, ist es die Seite wahrscheinlich nicht wert - zumindest für mich nicht. Die bisherige Praxis führt(e) zu einem inflationären, Facebook-ähnlichen "gefällt mir - dir auch?"-Spielchen.

Ich habe nie etwas bestellt!

Es war im Juni 2010, als vermutlich der Inhaber eines Optiker-Geschäfts einen DSL-Zugang bei uns bestellte. Dieser wurde seitdem auch immer sauber per Bankeinzug bezahlt - bis Ende 2012 (also mehr als 2 Jahre lang). Die Zugangsdaten gingen an die E-Mail-Adresse des Geschäfts, die Domain "passt" (laut DENIC und wurde auch so in der Bestellung angegeben).

Dann kam die Aussage "Ich habe nie etwas bestellt!". Wir haben den Zugang natürlich sofort gekündigt und ihm anteilig die Kosten für den laufenden Monat zurückerstattet. Wir haben darüber hinaus ein offensives Kulanz-Angebot gemacht: Wir haben ihm 3 Monate rückwirkend gutgeschrieben und auf sein Konto überwiesen.

Das war ihm aber offenbar nicht genug: Er beauftrage eine Rechtsanwältin, die (nachvollziehbarerweise) alle bislang angefallenen Gebühren einforderte. Es folgten nervige Schriftwechsel, vermutlich, um uns zu ermüden. Letztendlich sahen wir uns aber im Recht und ließen es drauf ankommen. Die Gegenseite reichte Klage beim Amtsgericht ein.

Wir haben uns selbst verteidigt (schriftlich), die Klageerwiderung habe ich in diesem Fall sogar selbst verfasst.

Und dann das Überraschende: Die Gegenseite hat ihre Klage zurückgezogen. Ich vermute, dass unser / mein Schriftstück doch überzeugend war, wenn man sich einmal die Gegenseite (also uns) mal wirklich anhört, statt nur in Anwaltsgeplänkel zu verfallen.

Um es klarzustellen: Wir wollen keinem Unrecht tun. Jeder kann Opfer einer gefälschten Bestellung werden. Von unserer Seite aus soll darunter keiner Schaden nehmen. Wer uns zeitnah informiert, erhält selbstverständlich alle Abbuchungen zurück. Wer aber mehr als 2 Jahre lang angeblich keine Abbuchung auf dem Konto bemerkt haben will, alle monatliche Rechnungen ignoriert - und das auch noch selbst sowie durch denjenigen, der die Bücher führt und die Abschlüsse macht - trägt eine gewisse Mitschuld. Es ist für uns nach so langer Zeit nicht mehr nachvollziehbar, ob sich hier jemand nachträglich aus der Verantwortung stehlen will oder wirklich Opfer ist. Aus diesem Grund fanden wir 3 Monate rückwirkend (sowie den restlichen Monat obendrauf) für mehr als fair. 3 Monate sind ein Zeitraum, der für einen Gewerbetreibenden angemessen ist, seine Kontoauszüge zu kontrollieren (schließlich gewähren die Banken in der Regel nur die Hälfte für Widersprüche gegen Abbuchungen).

In der Tat finde ich es schade, dass hier kein Richter gerichtet hat: Es hättet mich interessiert.

Autoritativ

Es ist schade, zu sehen, dass man "normalen" Mitarbeitern eines Unternehmens eine Aussage darüber, wem wann ein AuthInfo-Code zugeschickt werden kann, nicht genauso glaubt wie dem Geschäftsführer.

Ich kann ja verstehen, dass es für den Nachfolger eines Angestellten einer öffentlichen Einrichtung (eine Gemeinde), der vermutlich nicht ganz ehrenhaft seiner Aufgabe entbunden wurde, viele unangenehme Dinge zu erledigen gibt - dazu gehört z.B. auch der Umzug einer Domain zu einem neuen Anbieter (wobei das eigentlich ja nichts mit dem Mitarbeiterwechsel zu tun hat). Dennoch verteilen wir AuthInfo-Codes weder mal eben am Telefon noch an eine beliebige E-Mail-Adresse, von der uns gerade geschrieben wird. Da hilft weder jammern noch drohen.

Letztendlich hat dieselbe Erklärung über die Gründe für unser Vorgehen, die sowohl ich wie meine Kollegin dem Anrufer gegeben gabe, beim 2. Mal gefruchtet. Und er bekommt den Code per Post - im übrigen ein 2. Mal, nachdem der erste Versuch zwar postalisch geklappt hat (sogar als Einschreiben), offenbar aber im Haus der Gemeinde vom ehemals zuständigen Mitarbeiter entgegen genommen wurde. Vielleicht wäre es angebracht, dass hausintern erstmal ein Rundumschlag gemacht wird ;-)

Entlassung-Gesuch

Es gibt Gerichte, die brauchen offenbar mehr als 1 Monat, 1 Brief per Post und 4 Faxe, um endlich auf einen Entlassung-Gesuch als Zeuge zu reagieren.

Ich bin gespannt, ob die Entlassung noch vor dem Gerichtstermin, zu dem ich wirklich nichts außer meinem Namen als Zeuge beitragen kann, hier eintrudelt. :grrr: