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Landgericht Köln (3)

Heute liegt mir nun das schriftliche Urteil des Landgericht Köln vor.

Wie zu erwarten war, wurde das Urteil des Amtsgericht praktisch aufgehoben und die Schutzfähigkeit der übernommenen Passagen attestiert. Die Revision wurde nicht zugelassen. Damit ist das Thema (aller Voraussicht nach ;-) ) endlich zu Ende.

Da es kein öffentliches Urteil ist, darf ich es hier nicht einfach veröffentlichen, möchte aber nicht unerwähnt lassen, dass das LG Köln unsere AGB als "weitestgehend von der üblichen Diktion abweichende und verbraucherfreundlich eingängig formulierte und inhaltlich leicht verständliche Sprache" ansieht.

:-)

Situationsbedingte Amnesie

Heute musste ich diesen Satz eines Freundes, der ihn vor längerer Zeit einmal prägte, zur Verdeutlichung gebrauchen.

Hinweis: Dieser Satz geht durchaus unter die Gürtellinie, man sehe ihn daher von seiner zynischen Seite. :-)
Wenn andere Schwänze oder Muschis ins Spiel kommen, tritt oft situationsbedingte Amnesie ein und es wird nach Rechtslage entschieden.

(von David Z.)
P.S.: Nein, ich bin aktuell in keiner Schweidung :razz:

Diskussion um SMS-Bestätigung

Seit einiger Zeit bieten wir Neu-Kunden, die online bestellen, die Möglichkeit (aber nicht Verpflichtung), den Bestellprozess zu beschleunigen, indem wir die Identifizierung und Verifikation über ein kurzes SMS-Token-Verfahren durchführen.

Und so einfach ist es: Der Kunde gibt seine Handy-Nummer an, wir schicken ihm einen kleinen Code per SMS, er gibt den Code ein und schon geht die Bestellung seinen weiteren Lauf.

Der Vorteil für uns: Es ist automatisiert.
Der Vorteil für den Neukunden: Es geht deutlich schneller weiter.

Aktuell hatten wir aber einen Neukunden, der partout nicht wollte. Was ja auch kein Problem ist, denn die Bestätigung ist freiwillig. Aber auch das wollte er nicht gelten lassen. Ganz offensichtlich ging er davon aus, dass wir seine Handy-Nummer speichern und anderweitig verwenden würden. Jegliche Versuche, ihm klarzumachen, dass wir die Handy-Nummer nicht mal seinem Kunden-Konto zuordnen sondern lediglich für diesen einen Vorgang nutzen, wollte er nicht akzeptieren. Letztendlich ist die ganze Neukunden-Beziehung daran gescheitert.

Landgericht Köln (2)

Wir haben uns gesehen.

Im Gegensatz zum Amtsgericht Köln, dem die Richter beim heutigen Termin durchaus einiges unterstellten, was ich hier nicht wiedergeben möchte, sah insbesondere der vorsitzende Richter die Schutzfähigkeit gegeben, besonders deshalb, weil die übernommenen Seiten wortwörtlich (abgesehen vom Firmennamen) übernommen wurden - "sogar mit Schreibfehlern" ;-)

Auf das Vergleichsangebot der Gegenseite, welche eine Lizenzzahlung mit der Möglichkeit, die übernommenen Seiten weiternutzen zu wollen, bin ich - zugegeben - aus emotionalen Gründen nicht eingegangen. Das Gericht wird also entscheiden. Und wie es derzeit aussieht, wird es also darauf hinauslaufen, dass die Gegenseite die außer- und gerichtlichen Kosten übernehmen wird, keine Lizenzkosten zahlen wird, dafür aber auch nichts weiternutzen darf.

Manchmal hilft auch einfach fragen

Es gibt - zum Glück ganz ganz wenige - Kunden, die über Jahre hinweg einen Eindruck von nett und zugleich hilflos hinterlassen, und am Ende einer Geschäftsbeziehung zu einer Art von Kunden werden, die man von Anfang an nie angenommen hätte. Für uns fühlt sich das dann schlussendlich eher wie Schmarotzertum an.

Um zu den Fakten zu kommen: Ein offenbar in eine finanziell schwierige Position gekommener Kunde, zu dem wir eigentlich immer ein gutes Verhältnis hatten, sucht nun nach irgendeiner Möglichkeit, sich einer bewusst von ihm gewählten Vertragslaufzeit zu entledigen und bemüht dazu einen spitzfindigen kreativen Rechtsanwalt, hinter dem er sich - ganz im Gegensatz zu unzähligen Anrufen früher - offenbar versteckt.

Schade. Ein kurzer Anruf oder eine E-Mail hätte genügt, wir wären ihm gerne entgegen gekommen.

Name der Bank vs. Bankleitzahl (2)

Die Folge aus dem Urteil ist nun, dass wir im Bestellprozess den eingegebenen Namen der Bank gegen eine aktuelle Liste der Bankleitzahlen aus Deutschland und Österreich gegenprüfen.

Stimmt der eingegebene Name nicht zu 100% überein (was vermutlich selten der Fall sein wird), korrigieren wir ihn automatisch in die offizielle Schreibweise und bitten den Besteller darum, dies zu überprüfen. Ein manuelles "Überschreiben" ist allerdings nicht möglich.

Name der Bank vs. Bankleitzahl

Es gibt unverständliche Gerichtsurteile.

Eine Kundin hatte bei der Bestellung eine BLZ eingegeben, die nicht zum Namen der Bank passt. Wir prüfen das bewusst im Shop nicht ab, weil es praktisch für jeden Namen unzähliche Schreibweisen gibt. Relevant ist für uns die BLZ, denn nur die wird im technischen Verkehr auch genutzt.

Blöd war: Die BLZ war "falsch", sprich nur der Name der Bank (in diesem Falle "DKB") war "richtig", somit kam es zu einer Rücklastschrift und Kosten der fremden (nicht unserer!) Bank, die wir weitergereicht haben. Die Kundin wollte das partout nicht zahlen, und das Gericht folgte ihrer Argumentation: Wir hätten erkennen müssen, dass der Name der Bank nicht zur Bankleitzahl passt.

Interessant wird es aber, wenn man sich das Urteil im Detail anschaut: Das Gericht stellt unmissverständlich klar, dass es auch anders herum zu dieser Entscheidung gekommen wäre, sprich bei richtiger BLZ und dazu eingegebenem nicht passenden Namen wäre ebenfalls - so gar Gericht - das Verschulden bei uns zu suchen (was ja zu gar keiner Rücklastschrift geführt hätte, aber egal).

Wir haben zwischenzeitlich recherchiert und konnten herausfinden, dass die Kundin zwei Konten bei zwei verschiedenen Banken unterhält, sie hat bei der Eingabe der Daten bei der Bestellung die Kontoverbindungen gemischt.

Am Rande sei bemerkt, dass (1) bei jeder Bestellung nach dem Absenden eine E-Mail an den Kunden mit einer Zusammenfassung aller Daten ergeht, darin auch eindeutig die Bankverbindung, (2) auf jeder Rechnung die Bankverbindung steht und (3) im Anschreiben zu jeder Rechnung. Eigentlich 3 Gelegenheiten, um einen offensichtlichen Fehler zu korrigieren - schnell und unbürokratisch.

Da das Gericht die Berufung ausgeschlossen hat, bleibt für uns faktisch nur eine Konsequenz: Die Eingabe des Namens der Bank komplett wegfallen zu lassen. Denn der zuständige Anwalt sieht ein automatisches Ausfüllen durchaus auch als problematisch, schließlich wären wir dann in der Verpflichtung, permanent die Liste der Bankleitzahlen aktuell zu halten und für evtl. Fehler zu haften.

:kopf-wand:

2010 bis 2012 (2)

Schade, dass die Anwältin so hartnäckig ist, und die kompletten Beträge zurückfordert.

Das Kulanzangebot wurde zwar nicht angenommen, wir werden die Beträge aber dennoch überweisen.

Den Rest wird dann leider vermutlich ein Gericht klären müssen. Schade.

Was Facebook so alles weiß

Man lese

Botnetz-Bekämpfung: FBI lobt Unterstützung durch Facebook

Wenn wir mal ehrlich sind, ist Facebook so ziemlich der Inbegriff von Vorratsdatenspeicherung, und es gibt wohl kaum irgendwen oder irgendetwas anderes auf der Welt, das so sicher IP-Adressen zu Menschen zuordnen kann.

Ich bin kein Freund von Verschwörungstheorien, aber es ist technisch durchaus denkbar, dass man Facebook auch als Instrument sehen kann.

Schöpfungshöhe oder nicht?

Ich bin gespannt auf das Urteil des AG Köln, wo ich vor kurzem wegen eines sehr hartnäckigen AGB-Kopierers war. Das Urteil sollte am 10.10.2012 geschrieben werden, nun warte ich quasi täglich auf Post vom Gericht.

Ansonsten schaue ich mir einfach mal das LG Köln an ;-)

Eine gewisse Informationspflicht

Ein Kunde hatte einen alten und einen neuen Root-Server, war aber nicht bereit, seiner Zahlungsverpflichtung nachzukommen.

Hier ein Auszug aus seiner Begründung: Ohne es mit den Worten des Kunden zu sagen, aber: Ich sehe es als unverhältnismäßig hohen Aufwand an, online getätigte und automatisiert bearbeitete Bestellungen dahingehend manuell zu prüfen, ob ein Bestandskunde bereits einen älteren Server mit anderen Leistungsmerkmalen hat, und ihn darauf explizit hinzuweisen. Würden wir das tun, würden sicher die meisten Besteller eine schnelle Bearbeitung bevorzugen.

:kopfschue: